Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
Die Umsetzung erfolgt in 2 Losen.
Los 2 - Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters
Hinweis: In der Anlage_1_Leistungsbeschreibung ist nachfolgender Text in seiner Gliederung noch einmal deutlich aufgegliedert dargestellt. In der Bekanntmachung ist eine Textgliederung mit Aufzählungszeichen technisch nicht umsetzbar.
4.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen
Die Verbreitung des Feldhamsters ist in Form der Belegung von 10 x 10 km-Rasterfeldern (RF) der Europäischen Umweltagentur (EEA-Grid) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zu erfassen (siehe Anlage 1e, Abb. 3). Hierfür sind repräsentative Erfassungen in besonders geeigneten Habitaten der betreffenden Rasterfelder durchzuführen. Die Geländeuntersuchungen erfolgen in RF, in denen eine Feldhamsterbesiedlung nicht hinreichend sicher durch Nachweise jüngeren Datums (zurückliegende und laufende FFH-Berichtsperiode, Daten ab 2018) belegt ist.
Folgende RF sind auf ihrem Anteil an der Landesfläche Sachsen-Anhalts zu bearbeiten (siehe Anlage 1f, Abb. 4):
21 RF:
E441N316, E442N316, E439N318, E440N319, E441N319, E442N319, E436N320,
E437N320, E438N320, E439N320, E436N321, E437N321, E438N321, E440N321,
E438N322, E439N322, E439N323, E440N323, E441N323, E442N323, E443N323.
Hinweise zu den RF:
E443N323: nur der Teil westlich der Elbe ist zu bearbeiten
E441N316: nur im Umfeld von Annarode/Siebigerode zu kartieren
E439N318: nur im Anteil des Nordharzvorlandes zu kartieren
E441N316, E442N316, E440N319, E441N319, E442N319, E436N320, E438N320,
E439N320, E436N321, E437N321, E438N321, E440N323, E441N323, E442N323: In diesen RF liegen bereits Funde aus jüngerer Zeit vor. Die Erfassung dient hier nicht der Belegung des RF als solches, sondern zur fachlichen Absicherung des Vorkommens sowie zur Feststellung der weiteren Repräsentanz in der
sonstigen Gesamtfläche des RF.
Die oben benannte Anzahl der RF ist als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung heranzuziehen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher zu erwartender Kartieraufwand (Arbeitsstunden) für ein vollständiges RF (10x10 km) zugrunde zu legen. Es ist zu berücksichtigen, dass an der Landesgrenze angeschnittene RF und großflächig nicht ackerbaulich genutzte RF (z.B. Städte, Tagebaue, Wälder) nur anteilig mit reduzierter Kartierfläche untersucht werden sollen (siehe auch Anmerkungen zu RF oben).
Die im Rahmen der Auftragserfüllung tatsächlich bearbeitete Anzahl der RF kann die o.g. Zahlen sowohl unter- als auch überschreiten. Sie ist u.a. davon abhängig, ob bzw. wie schnell die Geländeerfassungen zu Nachweisen und damit zu einer Rasterfeldbelegung führen; ggf. ist die kostenneutrale Bearbeitung zusätzlicher RF mit dem AG abzustimmen, falls die vorgegebenen RF frühzeitig vollständig bearbeitet sind.
Sollten während der Vertragsbearbeitung neue Nachweise (ab 2018) aus anderen Quellen bekannt werden, die eine Präsenz des Feldhamsters hinreichend belegen, sind die betreffenden RF nicht im Gelände zu bearbeiten und sind kostenneutral in Abstimmung mit dem AG zu wechseln. Es ist zu berücksichtigen, dass naturgemäß insbesondere mit fortschreitender Vertragsbearbeitung mit Wechsel einzelner zu bearbeitender RF zu rechnen ist.
Die Kartierung der vorgegebenen RF im Gelände ist in den Untersuchungsjahren 2022 und 2023 durchzuführen. Dabei ist für die Jahre folgender Umfang der auszuführenden Arbeiten anzustreben:
2022: ca. 60 % der Erfassungsarbeiten inkl. zugehöriger Zwischenbericht
2023: ca. 40 % der Erfassungsarbeiten sowie Gesamtauswertung und Endbericht
Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich.
4.2 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten
4.2.1 Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen und Festlegung konkreter Kartierzeiten Die Geländeerfassungen erfolgen auf für eine Hamsterbesiedlung besonders geeigneten Ackerflächen (günstige Bodenverhältnisse, Anbaukultur: überwiegend Winterweizen).
Die konkret zu bearbeitenden Schläge sind durch den AN auszuwählen (Bodenverhältnisse, Anbaukulturen, erforderlicher logistischer Aufwand). Dabei soll die Wahrscheinlichkeit eines Hamsternachweises nach Möglichkeit maximiert werden. Mögliche konkrete Erfassungszeiträume (Kartierzeiten) für die Flächen (Kartierfähigkeit in Abhängigkeit von der Flächenbewirtschaftung sowie Jahreszeit bzw. Hamsteraktivität) sind durch den AN festzulegen.
4.2.2 Kartierungsarbeiten im Gelände
Die Geländeerfassung erfolgt schwerpunktmäßig im Sommer nach erfolgter Ernte vor Umbruch der abgeernteten Flächen als Transektfeinkartierungen der Baue im Umfang von mind. ca. 20 % entsprechend „Querfurter Methode“ (analoge Methodik wie im Stichprobenmonitoring). Daneben sind auf geeigneten Flächen Frühjahrskartierungen möglich.
Je RF werden ca. 5-10 Flächen mit einer Gesamtgröße von maximal 400 ha (entspricht bei 20 % Erfassungsintensität 80 ha Transektfeinkartierung) beprobt. Wenn mit weniger Flächen bereits 1-2 sichere Präsenznachweise (besiedelte Flächen) erbracht wurden, erfolgt der Wechsel in ein neues RF. Sofern nach vollständiger Kartierung der o.g. Fläche keine Nachweise erbracht wurden, wird die Erfassung im betreffenden RF abgebrochen und in einem neuen RF begonnen.
In denjenigen RF, die nur teilweise im Land Sachsen-Anhalt liegen wird nur eine anteilige Flächengröße im Gelände kartiert.
4.2.3 Dateneingaben
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 4.3.2 einzuhalten.
4.3 Berichte und Teilleistungen
4.3.1 Teilleistungen
Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind.
Zwischen- und Endbericht zu Los 2 gelten jeweils als eine Teilleistung:
Los 2 - Teilleistung 2.1: Zwischenbericht
Los 2 - Teilleistung 2.2: Endbericht
Die im Zwischenbericht enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass Teilleistung 2.1 (Zwischenbericht) inhaltlich weitestgehend abgeschlossene Untersuchungen/Auswertungen von Rasterfeldern enthalten soll. Landesweit bzw. für den gesamten Untersuchungsraum gültige Auswertungsergebnisse sind zusammenfassend in Teilleistung 2.2 (Endbericht) zu bringen.
Die Inhalte des Zwischenberichts sind in den Endbericht vollständig einzugliedern, um eine geschlossenen Gesamtdarstellung zu erreichen.
4.3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern:
-Einleitung
-Methodik und Untersuchungsflächen
-Ergebnisse inkl. Vergleich mit früherem Kenntnisstand, inkl. kartographische Darstellungen der Rasterfelder und Untersuchungsgebiete
-Zusammenfassung
-Literatur
digitale Anlagen (Dateiform):
-tabellarische schlagbezogene Darstellung der Bestands- und Nutzungsdaten sowie Kartierergebnisse, Erfassungsgrad und Bewertung (Format MS Excel). Der AN dokumentiert für jede bearbeitete Fläche/Schlag u.a. folgende Parameter:
-Lage (GIS)
-Boden
-Anbaukultur
-Schlaggröße und Anteil kartierter Fläche
-Zeitpunkt der Geländeerfassung
-Durchführende Personen
Hamsternachweise/Baufunde:
-Koordinaten
-Einschätzung des Bautyps
-flächenscharf digitalisierte topographischen Daten aller Untersuchungsflächen (Format ESRI-shapefiles)
-Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datenbank
-Ausdruck der Datenbankinhalte in übersichtlicher tabellarischer Form
-digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen
-Übersichtskarten (Format pdf)
Datenbank aller Nachweise des Feldhamsters auf den Untersuchungsflächen als MultibaseCS-Datei. Hierbei sind die Nachweisdaten zusammengefasst bezogen auf die jeweiligen Ackerschläge inkl. der zugehörigen Baudichte (Baue/ha) anzugeben.
digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen
5 Ausführungsfristen, Zahlungen für die Lose 1 und 2
5.1 Ausführungsfristen
Für die Teilleistung 2.1 Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2022
Für die Teilleistung 2.2 Endbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2023
5.2 Zahlungen
Das Gesamthonorar für das jeweilige Los wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Die Teilzahlungen gliedern sich folgendermaßen auf:
Los 2
Teilzahlung 1 (Teilleistung 2.1): ca. 60 % des Gesamthonorars für Los 2
Teilzahlung 2 (Teilleistung 2.2): ca. 40 % des Gesamthonorars für Los 2
Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich.
6 Sonstige Festlegungen
Eine Antrittsberatung findet unmittelbar nach Vertragsabschluss im Jahr 2022 statt.
Der AN erstattet in regelmäßigen, ca. monatlichen Abständen am Sitz des AG Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann.
Insbesondere sollen hierbei ggf. erforderliche Änderungen der zu bearbeitenden RF abgestimmt werden.
7 Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
-GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.)
-Endberichte der Werkverträge WV44/95/09, WV43.1/21/12, WV43.16/01/2019 in Dateiform auf Anforderung des Auftragnehmers/Bieters
-Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS)
-sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten