Arten-Monitoring nach Art. 11 und 15 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Los 1: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) sowie Los 2: Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. Die Umsetzung erfolgt in 2 Losen: Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) Los 2 umfasst die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters siehe Anlage 1_Leistungsbeschreibung_Hamster
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 43.16_VV/02/2021
Kurze Beschreibung:
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
Die Umsetzung erfolgt in 2 Losen:
Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des
Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring)
Los 2 umfasst die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des
Feldhamsters
siehe Anlage 1_Leistungsbeschreibung_Hamster
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
Die Umsetzung erfolgt in 2 Losen:
Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des
Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring)
Los 2 umfasst die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-28 📅
Datum des Beginns: 2022-03-15 📅
Datum des Endes: 2023-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 252-670504
ABl. S-Ausgabe: 252
Zusätzliche Informationen
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
Die Umsetzung erfolgt in 2 Losen:
Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des
Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring)
Los 2 umfasst die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des
Feldhamsters
siehe Anlage 1_Leistungsbeschreibung_Hamster
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Arten-Monitoring nach Art. 11 und 15 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Los 1: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Umsetzung erfolgt in 2 Losen.
Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundesmonitoring und Landesmonitoring) siehe Anlage 01_Leistungsbeschreibung_Hamster sowie die darin enthaltenen weiteren Anlagen 1a) bis 1f)
Hinweis: In der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung ist nachfolgender Text in seiner Gliederung noch einmal deutlich aufgegliedert dargestellt. Hier ist eine Textgliederung mit Aufzählungszeichen technisch nicht umsetzbar.
Punkt 3: Los 1 Stichprobenmonitoring (Bundesmonitoring und Landesmonitoring)
3.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen
Die methodischen Vorgaben für Datenerhebung und Datenauswertung basieren auf dem landesweiten Monitoringkonzept für FFH-Tierarten (siehe Anlage 1a, inkl. des neuen Bewertungsschemas für das Bundesmonitoring gemäß BfN (2017) in Tab. 2). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Für das Bundesmonitoring sind die in ÖKOTOP (2010, 2014, 2019) bearbeiteten Untersuchungsflächen heranzuziehen. Grundsätzlich ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Untersuchungen und deren Darstellung in den Berichten anzustreben.
Die methodischen Vorgaben für Datenerhebung und Datenauswertung basieren auf dem landesweiten Monitoringkonzept für FFH-Tierarten (siehe Anlage 1a, inkl. des neuen Bewertungsschemas für das Bundesmonitoring gemäß BfN (2017) in Tab. 2). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Für das Bundesmonitoring sind die in ÖKOTOP (2010, 2014, 2019) bearbeiteten Untersuchungsflächen heranzuziehen. Grundsätzlich ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Untersuchungen und deren Darstellung in den Berichten anzustreben.
Der Monitoringdurchgang ist auf 2 aufeinanderfolgende Jahre aufgeteilt. Die Geländeerhebungen sind in den Untersuchungsjahren 2022 und 2023 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten.
Dabei ist für die Jahre folgender Umfang der auszuführenden Arbeiten anzustreben:
2022: ca. 60 % der Erfassungsarbeiten inkl. zugehöriger Zwischenbericht
2023: ca. 40 % der Erfassungsarbeiten sowie Gesamtauswertung und Endbericht
Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich.
3.2 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten
3.2.1 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen
Die konkreten Untersuchungsflächen des Bundesmonitorings sind bereits festgelegt (s. ÖKOTOP 2010, 2014, 2019).
Der Auftragnehmer (AN) legt die für das Landesmonitoring im Gelände zu untersuchenden konkreten Flächen innerhalb der im Monitoringkonzept ausgewiesenen Monitoringgebiete bzw. innerhalb des jeweiligen Flächenpools fest. Die entsprechenden Auswahlkriterien sind flächengenau (Ackerschlag) zu
Der Auftragnehmer (AN) legt die für das Landesmonitoring im Gelände zu untersuchenden konkreten Flächen innerhalb der im Monitoringkonzept ausgewiesenen Monitoringgebiete bzw. innerhalb des jeweiligen Flächenpools fest. Die entsprechenden Auswahlkriterien sind flächengenau (Ackerschlag) zu
dokumentieren. Die relevanten Nutzungsparameter im Untersuchungsjahr bzw. dem Vorjahr sind zu dokumentieren. In Bezug auf die festzulegenden konkreten Untersuchungsflächen innerhalb des Flächenpools ist ggf. zunächst eine engere Vorauswahl geeigneter Ackerschläge vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Geländebegehungen zur Hamster-Bestandskartierung nach der Ernte erfolgt dann die verbindliche Auswahl. Auf diese Weise kann flexibel auf Unwägbarkeiten hinsichtlich des Erntetermins, der nicht absolut sicher feststeht, reagiert werden. Sofern sich der bestehende Flächenpool als nicht ausreichend erweist, ist er nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem AG zu erweitern.
dokumentieren. Die relevanten Nutzungsparameter im Untersuchungsjahr bzw. dem Vorjahr sind zu dokumentieren. In Bezug auf die festzulegenden konkreten Untersuchungsflächen innerhalb des Flächenpools ist ggf. zunächst eine engere Vorauswahl geeigneter Ackerschläge vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Geländebegehungen zur Hamster-Bestandskartierung nach der Ernte erfolgt dann die verbindliche Auswahl. Auf diese Weise kann flexibel auf Unwägbarkeiten hinsichtlich des Erntetermins, der nicht absolut sicher feststeht, reagiert werden. Sofern sich der bestehende Flächenpool als nicht ausreichend erweist, ist er nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem AG zu erweitern.
Mit den betroffenen Landwirten sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen mit den Landwirten herzustellen. Eine allgemeine ortsübliche Bekanntmachung von Kartierungsarbeiten und Monitoringarbeiten durch bzw. im Auftrag des LAU erfolgte auf
Mit den betroffenen Landwirten sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen mit den Landwirten herzustellen. Eine allgemeine ortsübliche Bekanntmachung von Kartierungsarbeiten und Monitoringarbeiten durch bzw. im Auftrag des LAU erfolgte auf
Ebene der Gemeinden (https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek /Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000 /Kartierung_und_Bewertung /Bekanntmachung_von_Kartierungen_des_LAU_2021-2025.pdf).
3.2.2 Erfassung populations- und habitatbezogener Parameter Der AN führt die Erhebung der populations- und habitatbezogenen Parameter gemäß Monitoringkonzept FFH-Tierarten Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 1a) durch. Für die Flächen des Bundesmonitorings sind die Vorgaben des aktuellen
3.2.2 Erfassung populations- und habitatbezogener Parameter Der AN führt die Erhebung der populations- und habitatbezogenen Parameter gemäß Monitoringkonzept FFH-Tierarten Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 1a) durch. Für die Flächen des Bundesmonitorings sind die Vorgaben des aktuellen
Bewertungsschemas für den Feldhamster gemäß BfN (2017, Tab. 2) anzuwenden.
Die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c veranschaulichen ebenfalls die zu erhebenden bzw. auszuwertenden Parameter.
3.2.3 Bewertung des Erhaltungszustandes
Der AN führt die Erhebung der populationsbezogen und habitatbezogenen Parameter gemäß Monitoringkonzept FFH_Tierarten Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 1a) durch. Für die Flächen des Bundesmonitorings sind die Vorgaben des aktuellen Bewertungsschemas für den Feldhamster gemäß BfN (2017, Tab. 2) anzuwenden.
Der AN führt die Erhebung der populationsbezogen und habitatbezogenen Parameter gemäß Monitoringkonzept FFH_Tierarten Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 1a) durch. Für die Flächen des Bundesmonitorings sind die Vorgaben des aktuellen Bewertungsschemas für den Feldhamster gemäß BfN (2017, Tab. 2) anzuwenden.
Die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c veranschaulichen ebenfalls die auszuwertenden Parameter.
3.2.4 Dateneingaben
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 3.3.2 einzuhalten, insbesondere sind die Muster in den Anlagen 1b, 1c und 1d zu beachten. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten (s. Quellen) angestrebt werden.
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 3.3.2 einzuhalten, insbesondere sind die Muster in den Anlagen 1b, 1c und 1d zu beachten. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten (s. Quellen) angestrebt werden.
3.3 Berichte und Teilleistungen
3.3.1 Teilleistungen
Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind.
Zwischenbericht und Endbericht zu Los 1 gelten jeweils als eine Teilleistung:
Los 1: Teilleistung 1.1: Zwischenbericht
Los 1: Teilleistung 1.2: Endbericht
Die im Zwischenbericht enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass Teilleistung 1.1 (Zwischenbericht) die inhaltlich abgeschlossenen Untersuchungen/Auswertungen der bettreffenden Monitoringgebiete enthalten soll. Landesweit gültige Auswertungsergebnisse
Die im Zwischenbericht enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass Teilleistung 1.1 (Zwischenbericht) die inhaltlich abgeschlossenen Untersuchungen/Auswertungen der bettreffenden Monitoringgebiete enthalten soll. Landesweit gültige Auswertungsergebnisse
sind zusammenfassend in Teilleistung 1.2 (Endbericht) zu bringen.
Die Inhalte des Zwischenberichts sind in den Endbericht vollständig einzugliedern, um eine geschlossenen Gesamtdarstellung der Gesamtleistung zu erreichen.
3.3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
Es ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben.Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern:
-Einleitung
-Methodik und Untersuchungsflächen
-Ergebnisse und Bewertung im Bundesmonitoring
-Folgerungen für die Einschätzung des landesweiten Erhaltungszustandes des Feldhamsters
-Zusammenfassung
-Literatur
Anlagen, bestehend aus:
-Für die übersichtliche Darstellung der Untersuchungsergebnisse und Bewertungsergebnisse der Monitoringgebiete des Landesmonitorings bzw. Flächen des Bundesmonitorings sind Erfassungsbögen in weitgehender Anlehnung an die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c zu verwenden. Die Inhalte sind ggf. an aktuelle Bewertungsschemata (BfN 2017) anzupassen (Format MS Word sowie pdf).
-Für die übersichtliche Darstellung der Untersuchungsergebnisse und Bewertungsergebnisse der Monitoringgebiete des Landesmonitorings bzw. Flächen des Bundesmonitorings sind Erfassungsbögen in weitgehender Anlehnung an die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c zu verwenden. Die Inhalte sind ggf. an aktuelle Bewertungsschemata (BfN 2017) anzupassen (Format MS Word sowie pdf).
-Datentabellen gemäß Muster in Anlage 1d (Format MS Excel sowie pdf). Es sind sämtliche in diesen Tabellen vorgegeben Parameter anzugeben. Die Tabelle (Kartierergebnisse aller begangenen Ackerschläge) gemäß Muster in Anlage 1d enthält die punktgenauen Lagekoordinaten aller einzelnen nachgewiesenen Hamsterbaue bzw. Verdachtsfälle inkl. zugehöriger Messwerte und Bauparameter.
-Datentabellen gemäß Muster in Anlage 1d (Format MS Excel sowie pdf). Es sind sämtliche in diesen Tabellen vorgegeben Parameter anzugeben. Die Tabelle (Kartierergebnisse aller begangenen Ackerschläge) gemäß Muster in Anlage 1d enthält die punktgenauen Lagekoordinaten aller einzelnen nachgewiesenen Hamsterbaue bzw. Verdachtsfälle inkl. zugehöriger Messwerte und Bauparameter.
-Karten der Anbaukulturen der untersuchten Flächen (Format pdf)
-Übersichtskarten (Format pdf)
-Flächenscharf digitalisierte topografische Daten der Untersuchungsflächen (Format ESRI-shapefile)
-Datenbank aller Nachweise des Feldhamsters auf den Untersuchungsflächen als Multibase CS-Datei. Hierbei sind die Nachweisdaten zusammengefasst bezogen auf die jeweiligen Ackerschläge inkl. der zugehörigen Baudichte (Baue/ha) anzugeben.
-digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen.
Die Berichte sind in einfacher Ausfertigung zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Textteil:
Format MS Word, sofern nicht oben anders festgelegt). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält.
5 Ausführungsfristen, Zahlungen für Los 1
5.1 Ausführungsfristen
Für die Teilleistung 1.1 Zwischenbericht Los 1 gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2022
Für die Teilleistung 1.2 Endbericht Los 1 gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2023
5.2 Zahlungen
Das Gesamthonorar für das jeweilige Los wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Die Teilzahlungen gliedern sich folgendermaßen auf:
Los 1
Teilzahlung 1 (Teilleistung 1.1): ca. 60 % des Gesamthonorars für Los 1
Teilzahlung 2 (Teilleistung 1.2): ca. 40 % des Gesamthonorars für Los 1
6 Sonstige Festlegungen
Eine Antrittsberatung findet unmittelbar nach Vertragsabschluss im Jahr 2022 statt. Der AN erstattet in regelmäßigen, ca. monatlichen Abständen am Sitz des AG Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann.
Eine Antrittsberatung findet unmittelbar nach Vertragsabschluss im Jahr 2022 statt. Der AN erstattet in regelmäßigen, ca. monatlichen Abständen am Sitz des AG Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann.
Insbesondere sollen hierbei ggf. erforderliche Änderungen der zu bearbeitenden RF abgestimmt werden.
7 Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen:
-Endberichte der Werkverträge WV44/95/09, WV43.1/21/12, WV43.16/01/2019 in
-Dateiform auf Anforderung des Auftragnehmers/Bieters
-Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS)
-sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten
Bezeichnung des Loses: Arten-Monitoring nach Art. 11 und 15 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Los 2: Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 - Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters
Hinweis: In der Anlage_1_Leistungsbeschreibung ist nachfolgender Text in seiner Gliederung noch einmal deutlich aufgegliedert dargestellt. In der Bekanntmachung ist eine Textgliederung mit Aufzählungszeichen technisch nicht umsetzbar.
4.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen
Die Verbreitung des Feldhamsters ist in Form der Belegung von 10 x 10 km-Rasterfeldern (RF) der Europäischen Umweltagentur (EEA-Grid) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zu erfassen (siehe Anlage 1e, Abb. 3). Hierfür sind repräsentative Erfassungen in besonders geeigneten Habitaten der betreffenden Rasterfelder durchzuführen. Die Geländeuntersuchungen erfolgen in RF, in denen eine Feldhamsterbesiedlung nicht hinreichend sicher durch Nachweise jüngeren Datums (zurückliegende und laufende FFH-Berichtsperiode, Daten ab 2018) belegt ist.
Die Verbreitung des Feldhamsters ist in Form der Belegung von 10 x 10 km-Rasterfeldern (RF) der Europäischen Umweltagentur (EEA-Grid) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zu erfassen (siehe Anlage 1e, Abb. 3). Hierfür sind repräsentative Erfassungen in besonders geeigneten Habitaten der betreffenden Rasterfelder durchzuführen. Die Geländeuntersuchungen erfolgen in RF, in denen eine Feldhamsterbesiedlung nicht hinreichend sicher durch Nachweise jüngeren Datums (zurückliegende und laufende FFH-Berichtsperiode, Daten ab 2018) belegt ist.
Folgende RF sind auf ihrem Anteil an der Landesfläche Sachsen-Anhalts zu bearbeiten (siehe Anlage 1f, Abb. 4):
E439N320, E436N321, E437N321, E438N321, E440N323, E441N323, E442N323: In diesen RF liegen bereits Funde aus jüngerer Zeit vor. Die Erfassung dient hier nicht der Belegung des RF als solches, sondern zur fachlichen Absicherung des Vorkommens sowie zur Feststellung der weiteren Repräsentanz in der
E439N320, E436N321, E437N321, E438N321, E440N323, E441N323, E442N323: In diesen RF liegen bereits Funde aus jüngerer Zeit vor. Die Erfassung dient hier nicht der Belegung des RF als solches, sondern zur fachlichen Absicherung des Vorkommens sowie zur Feststellung der weiteren Repräsentanz in der
sonstigen Gesamtfläche des RF.
Die oben benannte Anzahl der RF ist als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung heranzuziehen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher zu erwartender Kartieraufwand (Arbeitsstunden) für ein vollständiges RF (10x10 km) zugrunde zu legen. Es ist zu berücksichtigen, dass an der Landesgrenze angeschnittene RF und großflächig nicht ackerbaulich genutzte RF (z.B. Städte, Tagebaue, Wälder) nur anteilig mit reduzierter Kartierfläche untersucht werden sollen (siehe auch Anmerkungen zu RF oben).
Die oben benannte Anzahl der RF ist als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung heranzuziehen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher zu erwartender Kartieraufwand (Arbeitsstunden) für ein vollständiges RF (10x10 km) zugrunde zu legen. Es ist zu berücksichtigen, dass an der Landesgrenze angeschnittene RF und großflächig nicht ackerbaulich genutzte RF (z.B. Städte, Tagebaue, Wälder) nur anteilig mit reduzierter Kartierfläche untersucht werden sollen (siehe auch Anmerkungen zu RF oben).
Die im Rahmen der Auftragserfüllung tatsächlich bearbeitete Anzahl der RF kann die o.g. Zahlen sowohl unter- als auch überschreiten. Sie ist u.a. davon abhängig, ob bzw. wie schnell die Geländeerfassungen zu Nachweisen und damit zu einer Rasterfeldbelegung führen; ggf. ist die kostenneutrale Bearbeitung zusätzlicher RF mit dem AG abzustimmen, falls die vorgegebenen RF frühzeitig vollständig bearbeitet sind.
Die im Rahmen der Auftragserfüllung tatsächlich bearbeitete Anzahl der RF kann die o.g. Zahlen sowohl unter- als auch überschreiten. Sie ist u.a. davon abhängig, ob bzw. wie schnell die Geländeerfassungen zu Nachweisen und damit zu einer Rasterfeldbelegung führen; ggf. ist die kostenneutrale Bearbeitung zusätzlicher RF mit dem AG abzustimmen, falls die vorgegebenen RF frühzeitig vollständig bearbeitet sind.
Sollten während der Vertragsbearbeitung neue Nachweise (ab 2018) aus anderen Quellen bekannt werden, die eine Präsenz des Feldhamsters hinreichend belegen, sind die betreffenden RF nicht im Gelände zu bearbeiten und sind kostenneutral in Abstimmung mit dem AG zu wechseln. Es ist zu berücksichtigen, dass naturgemäß insbesondere mit fortschreitender Vertragsbearbeitung mit Wechsel einzelner zu bearbeitender RF zu rechnen ist.
Sollten während der Vertragsbearbeitung neue Nachweise (ab 2018) aus anderen Quellen bekannt werden, die eine Präsenz des Feldhamsters hinreichend belegen, sind die betreffenden RF nicht im Gelände zu bearbeiten und sind kostenneutral in Abstimmung mit dem AG zu wechseln. Es ist zu berücksichtigen, dass naturgemäß insbesondere mit fortschreitender Vertragsbearbeitung mit Wechsel einzelner zu bearbeitender RF zu rechnen ist.
Die Kartierung der vorgegebenen RF im Gelände ist in den Untersuchungsjahren 2022 und 2023 durchzuführen. Dabei ist für die Jahre folgender Umfang der auszuführenden Arbeiten anzustreben:
4.2 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten
4.2.1 Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen und Festlegung konkreter Kartierzeiten Die Geländeerfassungen erfolgen auf für eine Hamsterbesiedlung besonders geeigneten Ackerflächen (günstige Bodenverhältnisse, Anbaukultur: überwiegend Winterweizen).
4.2.1 Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen und Festlegung konkreter Kartierzeiten Die Geländeerfassungen erfolgen auf für eine Hamsterbesiedlung besonders geeigneten Ackerflächen (günstige Bodenverhältnisse, Anbaukultur: überwiegend Winterweizen).
Die konkret zu bearbeitenden Schläge sind durch den AN auszuwählen (Bodenverhältnisse, Anbaukulturen, erforderlicher logistischer Aufwand). Dabei soll die Wahrscheinlichkeit eines Hamsternachweises nach Möglichkeit maximiert werden. Mögliche konkrete Erfassungszeiträume (Kartierzeiten) für die Flächen (Kartierfähigkeit in Abhängigkeit von der Flächenbewirtschaftung sowie Jahreszeit bzw. Hamsteraktivität) sind durch den AN festzulegen.
Die konkret zu bearbeitenden Schläge sind durch den AN auszuwählen (Bodenverhältnisse, Anbaukulturen, erforderlicher logistischer Aufwand). Dabei soll die Wahrscheinlichkeit eines Hamsternachweises nach Möglichkeit maximiert werden. Mögliche konkrete Erfassungszeiträume (Kartierzeiten) für die Flächen (Kartierfähigkeit in Abhängigkeit von der Flächenbewirtschaftung sowie Jahreszeit bzw. Hamsteraktivität) sind durch den AN festzulegen.
4.2.2 Kartierungsarbeiten im Gelände
Die Geländeerfassung erfolgt schwerpunktmäßig im Sommer nach erfolgter Ernte vor Umbruch der abgeernteten Flächen als Transektfeinkartierungen der Baue im Umfang von mind. ca. 20 % entsprechend „Querfurter Methode“ (analoge Methodik wie im Stichprobenmonitoring). Daneben sind auf geeigneten Flächen Frühjahrskartierungen möglich.
Die Geländeerfassung erfolgt schwerpunktmäßig im Sommer nach erfolgter Ernte vor Umbruch der abgeernteten Flächen als Transektfeinkartierungen der Baue im Umfang von mind. ca. 20 % entsprechend „Querfurter Methode“ (analoge Methodik wie im Stichprobenmonitoring). Daneben sind auf geeigneten Flächen Frühjahrskartierungen möglich.
Je RF werden ca. 5-10 Flächen mit einer Gesamtgröße von maximal 400 ha (entspricht bei 20 % Erfassungsintensität 80 ha Transektfeinkartierung) beprobt. Wenn mit weniger Flächen bereits 1-2 sichere Präsenznachweise (besiedelte Flächen) erbracht wurden, erfolgt der Wechsel in ein neues RF. Sofern nach vollständiger Kartierung der o.g. Fläche keine Nachweise erbracht wurden, wird die Erfassung im betreffenden RF abgebrochen und in einem neuen RF begonnen.
Je RF werden ca. 5-10 Flächen mit einer Gesamtgröße von maximal 400 ha (entspricht bei 20 % Erfassungsintensität 80 ha Transektfeinkartierung) beprobt. Wenn mit weniger Flächen bereits 1-2 sichere Präsenznachweise (besiedelte Flächen) erbracht wurden, erfolgt der Wechsel in ein neues RF. Sofern nach vollständiger Kartierung der o.g. Fläche keine Nachweise erbracht wurden, wird die Erfassung im betreffenden RF abgebrochen und in einem neuen RF begonnen.
In denjenigen RF, die nur teilweise im Land Sachsen-Anhalt liegen wird nur eine anteilige Flächengröße im Gelände kartiert.
4.2.3 Dateneingaben
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 4.3.2 einzuhalten.
4.3 Berichte und Teilleistungen
4.3.1 Teilleistungen
Zwischen- und Endbericht zu Los 2 gelten jeweils als eine Teilleistung:
Los 2 - Teilleistung 2.1: Zwischenbericht
Los 2 - Teilleistung 2.2: Endbericht
Die im Zwischenbericht enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass Teilleistung 2.1 (Zwischenbericht) inhaltlich weitestgehend abgeschlossene Untersuchungen/Auswertungen von Rasterfeldern enthalten soll. Landesweit bzw. für den gesamten Untersuchungsraum gültige Auswertungsergebnisse sind zusammenfassend in Teilleistung 2.2 (Endbericht) zu bringen.
Die im Zwischenbericht enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass Teilleistung 2.1 (Zwischenbericht) inhaltlich weitestgehend abgeschlossene Untersuchungen/Auswertungen von Rasterfeldern enthalten soll. Landesweit bzw. für den gesamten Untersuchungsraum gültige Auswertungsergebnisse sind zusammenfassend in Teilleistung 2.2 (Endbericht) zu bringen.
Die Inhalte des Zwischenberichts sind in den Endbericht vollständig einzugliedern, um eine geschlossenen Gesamtdarstellung zu erreichen.
4.3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern:
-Ergebnisse inkl. Vergleich mit früherem Kenntnisstand, inkl. kartographische Darstellungen der Rasterfelder und Untersuchungsgebiete
digitale Anlagen (Dateiform):
-tabellarische schlagbezogene Darstellung der Bestands- und Nutzungsdaten sowie Kartierergebnisse, Erfassungsgrad und Bewertung (Format MS Excel). Der AN dokumentiert für jede bearbeitete Fläche/Schlag u.a. folgende Parameter:
-Lage (GIS)
-Boden
-Anbaukultur
-Schlaggröße und Anteil kartierter Fläche
-Zeitpunkt der Geländeerfassung
-Durchführende Personen
Hamsternachweise/Baufunde:
-Koordinaten
-Einschätzung des Bautyps
-flächenscharf digitalisierte topographischen Daten aller Untersuchungsflächen (Format ESRI-shapefiles)
-Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datenbank
-Ausdruck der Datenbankinhalte in übersichtlicher tabellarischer Form
-digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen
Datenbank aller Nachweise des Feldhamsters auf den Untersuchungsflächen als MultibaseCS-Datei. Hierbei sind die Nachweisdaten zusammengefasst bezogen auf die jeweiligen Ackerschläge inkl. der zugehörigen Baudichte (Baue/ha) anzugeben.
digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen
5 Ausführungsfristen, Zahlungen für die Lose 1 und 2
Für die Teilleistung 2.1 Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2022
Für die Teilleistung 2.2 Endbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2023
Los 2
Teilzahlung 1 (Teilleistung 2.1): ca. 60 % des Gesamthonorars für Los 2
Teilzahlung 2 (Teilleistung 2.2): ca. 40 % des Gesamthonorars für Los 2
Eine Antrittsberatung findet unmittelbar nach Vertragsabschluss im Jahr 2022 statt.
Der AN erstattet in regelmäßigen, ca. monatlichen Abständen am Sitz des AG Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann.
7 Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
siehe Anlage 1_Leistungsbeschreibung - Rasterfelder siehe Anlage 1d, 1e, 1f in der Leistungsbeschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich, sofern vorhanden, Eintragung in ein Berufs-oder Handelsregister
Gewerbeanmeldung (sofern vorhanden)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter wie folgt:
Vorlage der APQV oder ULV-Eintragung Sachsen-Anhalt
oder Bewerbererklärung Anlage 8 (wenn nicht EEE gewählt)
oder EEE (falls keine APQV oder ULV und keine Wahl der Anlage 8)
und Anlage 9 - Firmenprofil
Hiermit bestätigt der Bieter, dass er u. a. über eine Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (branchenüblich) verfügt. Für Nachunternehmer gelten die selben Regelungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 8 bzw. Anlage 7, APQV oder ULV.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 8 bzw. Anlage 7, APQV oder ULV.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen des Auftraggebers (Anlage 6) Bestandteil des Vertrages werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle
Zusätzliche Informationen:
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise - method. Konzept - siehe Anlagen 12 und 13
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise - method. Konzept - siehe Anlage 12 und 13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 252-670504 (2021-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 142616.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge