Aufbau einer Big Data Infrastruktur und Umsetzungsunterstützung für datenbasierte Anwendungsfälle

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Rahmenvereinbarung zur Unterstützung beim Aufbau und der Implementierung einer Big Data Infrastruktur, Umsetzungsunterstützung für datenbasierte Anwendungsfälle.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-01 Auftragsbekanntmachung
2021-03-25 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2021-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Vernetzungssoftware
Referenznummer: FEM2-0091-2021
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung beim Aufbau und der Implementierung einer Big Data Infrastruktur, Umsetzungsunterstützung für datenbasierte Anwendungsfälle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Vernetzungssoftware 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von Software für den Datenaustausch 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://vergabekooperation.berlin 🌏
E-Mail: einkauf.se2@bvg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17795ccfbe6-4e754f18bcd115fb 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17795ccfbe6-4e754f18bcd115fb 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-05 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 045-113923
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Eine Beschränkung der Bieter findet erst nach der Auswertung Stufe 1 statt: Alle in die Prüfung und Wertung gelangenden Angebote werden gemäß dem Blatt „Bewertungsmatrix_vor_AngebPrä“ aus dem „Anhang 2 Bewertungssmatrix“ bewertet. Nur die 6 besten Bieter werden anschließend zu Angebotspräsentationen eingeladen. Der AG behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bietern über das erste Angebot zu verlangen. Für die Beantwortung der Aufklärungsfragen wird den Bietern eine angemessene Frist gesetzt. Der AG behält sich ferner vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung zur Nachreichung oder Vervollständigung von fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, aufzufordern (§ 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften und einschließlich fehlender Preisangaben nachzufordern, soweit dies nach näherer Maßgabe von § 51 Abs. 3 SektVO zulässig ist. Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensbetätigung wird der AG diskriminierungsfrei darüber entscheiden, ob eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet wird oder nicht. Wird eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet, wird der Auftraggeber alle betroffenen Bieter diskriminierungsfrei zur Nachreichung der fehlenden oder unvollständigen Unterlagen auffordern. Für die Nachreichung wird eine angemessene Frist gesetzt. Es besteht keine Berechtigung der Bieter, fehlende oder unvollständige Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Recht des Auftraggebers, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 8 700 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung beim Aufbau und der Implementierung einer Big Data Infrastruktur, Umsetzungsunterstützung für datenbasierte Anwendungsfälle
Vertragslaufzeit: 1.7.2021-30.6.2025
1. Verlängerungsoption: 1.7.2025-30.6.2026,
2. Verlängerungsoption: 1.7.2026-30.6.2027,
3. Verlängerungsoption: 1.7.2027-30.6.2028.
Beschreibung der Verlängerungen: 3 Verlängerungsoptionen für jeweils 1 weiteres Jahr
Beschreibung der Optionen:
1. Verlängerungsoption: 1.7.2025-30.6.2026,
2. Verlängerungsoption: 1.7.2026-30.6.2027,
3. Verlängerungsoption: 1.7.2027-30.6.2028.
Zusätzliche Informationen:
Eine Beschränkung der Bieter findet erst nach der Auswertung Stufe 1 statt: Alle in die Prüfung und Wertung gelangenden Angebote werden gemäß dem Blatt „Bewertungsmatrix_vor_AngebPrä“ aus dem „Anhang 2 Bewertungssmatrix“ bewertet.
Nur die 6 besten Bieter werden anschließend zu Angebotspräsentationen eingeladen.
Der AG behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bietern über das erste Angebot zu verlangen. Für die Beantwortung der Aufklärungsfragen wird den Bietern eine angemessene Frist gesetzt.
Der AG behält sich ferner vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung zur Nachreichung oder Vervollständigung von fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, aufzufordern (§ 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften und einschließlich fehlender Preisangaben nachzufordern, soweit dies nach näherer Maßgabe von § 51 Abs. 3 SektVO zulässig ist.
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Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensbetätigung wird der AG diskriminierungsfrei darüber entscheiden, ob eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet wird oder nicht. Wird eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet, wird der Auftraggeber alle betroffenen Bieter diskriminierungsfrei zur Nachreichung der fehlenden oder unvollständigen Unterlagen auffordern. Für die Nachreichung wird eine angemessene Frist gesetzt.
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Es besteht keine Berechtigung der Bieter, fehlende oder unvollständige Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde nachzureichen oder zu vervollständigen.
Das Recht des Auftraggebers, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BVG
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Angabe der Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— zum Umsatz des Unternehmens die ausgeschriebene Leistung betreffend in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards: Min. 2,5 Mio. EUR Umsatz je Geschäftsjahr
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante1-3):
— Referenzen Personal (siehe Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb)
1. Referenzen R1.1 Koordinator und Vertreter „Projektsteuerung & Cloud“,
2. Referenzen R2.1 Koordinator und Vertreter „Projektsteuerung & Cloud“,
3. Referenzen R1.1 Koordinator und Vertreter „Umfeld & Größe“,
4. Referenzen R2.1 Koordinator und Vertreter „Umfeld & Größe“.
— Referenzen Projekte (siehe Allgemeine Verfahrenshinweise Nr. 2.2.2)
Angabe von möglichst 3 Referenzen über Beratung zu und Arbeiten mit Big Data-Lösungen
— Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren,
— Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mindeststandards: Der Bieter hat min. 25 festangestellte Mitarbeiter.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
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— Unternehmensdarstellung der Bieter
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit 3 potentiellen Bietern sollen Konditionen vertraglich vereinbart werden. Jeder Auftrag wird nach einem Mini-Wettbewerbs zwischen diesen 3 Bietern vergeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17795ccfbe6-4e754f18bcd115fb 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316 📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 045-113923 (2021-03-01)
Ergänzende Angaben (2021-03-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Software für den Datenaustausch 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 062-158493
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 045-113923
ABl. S-Ausgabe: 62
Quelle: OJS 2021/S 062-158493 (2021-03-25)