Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die in den folgenden Absätzen genannten Erklärungen abzugeben bzw. Angaben zu machen.
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten wesentlichen Leistungen.
- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang (insbesondere Anzahl der erfassten Fragebögen) und Schwierigkeit der Erfassung und Aufbereitung (insbesondere Branche, Komplexität der Befragung).
- Im Einzelnen sind darüber hinaus folgende Angaben zu machen:
* Erfahrungen in der Annahme, Erfassung und Verarbeitung größerer Mengen von Daten- und insbesondere von Fragebögen mit der Angabe, ob die Leistungen im Bereich der Gesundheits- oder Sozialwissenschaften erbracht wurden,
* Aufnahme und Erfassung von Daten aus papierbasierten Befragungen (paper pencil),
* Erstellung von quantitativen Datensätzen und Codebüchern sowie Aufbereitung und Exportierung von umfangreichen Daten,
* Auftragswert in EUR (netto),
* Leistungszeitraum,
* Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft,
* Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, die Aussagen zu dem Referenzvorhaben machen kann.
Bewerber werden gebeten, eine Vorauswahl zu treffen und die drei Referenzen nachzuweisen, die anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben. Die Referenzen sind von den Teilnehmern durchlaufend zu nummerieren (Referenz 1, 2, 3) und werden in entsprechende Reihenfolge gewertet. Werden mehr als drei Referenzen nachgewiesen, ist dies zulässig. Der Entscheidung über die Teilnehmerauswahl anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien werden die drei ersten Referenzen mit den laufenden Nummern 1 bis 3 zugrunde gelegt.
Hinweis: Soweit innerhalb eines Auftragsverhältnisses mehrere unterschiedliche Projekte in den Leistungsbereichen
- Erfahrungen in der Annahme, Erfassung und Verarbeitung größerer Mengen von Daten- und insbesondere von Fragebögen, vorzugsweise aus dem Bereich der Gesundheits- oder Sozialwissenschaften,
- Erfassung von Daten aus papierbasierten Befragungen (paper pencil),
- Erstellung von quantitativen Datensätzen und Codebüchern sowie Aufbereitung und Exportierung von umfangreichen Daten
durchgeführt wurden, so zählen diese jeweils als ein Referenzvorhaben, soweit sie von einander unterschiedliche Vorhaben betreffen. Dies unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Auftragsverhältnisses erbracht wurden. Werden mehrere der vorgenannten Leistungen im Rahmen eines Projektes erbracht, zählen sie als ein einheitliches Referenzvorhaben.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, die Anzahl der beschäftigten Fachkräfte des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2018, 2019, 2020) ersichtlich werden.
Hinweis: als Fachkräfte gelten festangestellte Mitarbeiter, die im Unternehmen unmittelbar an folgenden Leistungen mitwirken:
- Erfahrungen in der Annahme, Erfassung und Verarbeitung größerer Mengen von Daten- und insbesondere von Fragebögen, vorzugsweise. aus dem Bereich der Gesundheits- oder Sozialwissenschaften,
- Erfassung von papierbasierter Fragebögen (paper pencil),
- Erstellung von quantitativen Datensätzen und Codebüchern sowie Aufbereitung und Exportierung von umfangreichen Daten.
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung: Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen das Unternehmen verfügt, insbesondere hinsichtlich der:
- IT-Ausstattung
- Archivierungsmöglichkeiten
- technischen Geräte zum Erfassen der Fragebögen
- technische Infrastruktur zum sicheren Austausch von Daten mit dem Auftraggeber bspw. SFTP-Server
4. Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.
5. Zur Angabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.