Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-Systems. Das Mikromobilitäts-Sharing-System soll aus den folgenden Teilen bestehen:
• Fahrzeuge: Ein Mix von Fahrzeugen mit eigenem Branding,
• Ladeinfrastruktur & Mobilitätsstationen: Hardwareunabhängig mit einem durchdachten Lade- und Energiemanagement,
• Software: Moderne Nutzer-App und Betriebssoftware für die Verwaltung von Fahrzeugen,
• Daten: Grundlage für die Datenerfassung zu Forschungs- und Versicherungszwecken,
• Dienstleistungen: Infrastrukturservice von der Installation und Wartung der Ladeinfrastruktur bis zum Fuhrparkmanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-System
M/HSB1/LT622/9911-BAU7.2_KD”
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-Systems. Das Mikromobilitäts-Sharing-System soll aus den folgenden Teilen...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-Systems. Das Mikromobilitäts-Sharing-System soll aus den folgenden Teilen bestehen:
• Fahrzeuge: Ein Mix von Fahrzeugen mit eigenem Branding,
• Ladeinfrastruktur & Mobilitätsstationen: Hardwareunabhängig mit einem durchdachten Lade- und Energiemanagement,
• Software: Moderne Nutzer-App und Betriebssoftware für die Verwaltung von Fahrzeugen,
• Daten: Grundlage für die Datenerfassung zu Forschungs- und Versicherungszwecken,
• Dienstleistungen: Infrastrukturservice von der Installation und Wartung der Ladeinfrastruktur bis zum Fuhrparkmanagement.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsregelung📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-Systems. Ein Mikromobilitäts- Sharing-System muss auf dem Campus aufgebaut...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-Systems. Ein Mikromobilitäts- Sharing-System muss auf dem Campus aufgebaut werden, um neue Mobilitätsdienste zu testen und Erkenntnisse über eine Sharing-Kultur durch innovative Technologien und Betriebskonzepte zu ermöglichen. Das Mikromobilitäts-Sharing-System der UniBw wird die systematische Erforschung von verschiedenen Randbedingungen und ihren Auswirkungen ermöglichen. Durch detaillierte Datenerhebungen kann die Nutzung des Sharing-Systems genau untersucht werden.
Das Mikromobilitäts-Sharing-System soll aus den folgenden Teilen bestehen:
• Fahrzeuge: Ein Mix von Fahrzeugen mit eigenem Branding,
• Ladeinfrastruktur & Mobilitätsstationen: Hardwareunabhängig mit einem durchdachten Lade- und Energiemanagement,
• Software: Moderne Nutzer-App und Betriebssoftware für die Verwaltung von Fahrzeugen,
• Daten: Grundlage für die Datenerfassung zu Forschungs- und Versicherungszwecken,
• Dienstleistungen: Infrastrukturservice von der Installation und Wartung der Ladeinfrastruktur bis zum Fuhrparkmanagement.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Optional müssen die Bieter auch die Ausstattung der Mobilitätsstationen mit jeweils einer Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie einem entsprechenden Stromspeicher anbieten.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-26 📅
Datum des Endes: 2024-12-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Photovoltaikanlage für die Dächer der Mobilitätsstationen und entsprechende Stromspeicher”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied):
a) Formlose...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
— dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
— der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine
Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will
c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3.) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Aufbau und Betrieb eines Sharing-Systems).
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Vorlage von Referenzen über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar (Aufbau und Betrieb eines Sharing-Systems) sind aus den letzten bis zu 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Angabe des genauen Auftrags, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-05
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-05
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der...”
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Vollmachtmittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den
Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss
zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen. Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die
Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2021/S 174-453350 (2021-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-31) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-Systems. Ein Mikromobilitäts- Sharing-System muss auf dem Campus aufgebaut...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-Systems. Ein Mikromobilitäts- Sharing-System muss auf dem Campus aufgebaut werden, um neue Mobilitätsdienste zu testen und Erkenntnisse über eine Sharing-Kultur durch innovative Technologien und Betriebskonzepte zu ermöglichen. Das Mikromobilitäts-Sharing-System der UniBw wird die systematische Erforschung von verschiedenen Randbedingungen und ihren Auswirkungen ermöglichen. Durch detaillierte Datenerhebungen kann die Nutzung des Sharing-Systems genau untersucht werden.
Das Mikromobilitäts-Sharing-System soll aus den folgenden Teilen bestehen:
• Fahrzeuge: Ein Mix von Fahrzeugen mit eigenem Branding,
• Ladeinfrastruktur & Mobilitätsstationen: Hardwareunabhängig mit einem durchdachten Lade- und Energiemanagement,
• Software: Moderne Nutzer-App und Betriebssoftware für die Verwaltung von Fahrzeugen,
• Daten: Grundlage für die Datenerfassung zu Forschungs- und Versicherungszwecken,
• Dienstleistungen: Infrastru...
“1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der...”
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Vollmachtmittels einer Bietergemeinschaft...
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Quelle: OJS 2023/S 149-474972 (2023-07-31)