Für die Nutzung eines Flugplatzes zu Forschungszwecken ist es notwendig den gleichzeitigen Forschungs- und Verkehrsbetrieb sicher zu stellen. Das DLR-Betriebskonzept wird durch die Beauftragung einer Betreibergesellschaft umgesetzt, den Einarbeitungsprozess gilt es jedoch für die fachlich einwandfreie Umsetzung durch eine neutrale Fachperson im Aufbau zu begleiten. Zudem ist sicherzustellen, dass sich der reguläre Flughafenbetrieb mit dem Erprobungsbetrieb für UAS verträgt. Hierzu sind im Rahmen der Beauftragung Analysen und operative Tätigkeiten zu erbringen. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 6.4.2021 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
Referenznummer: 127/2020/5786921
Kurze Beschreibung:
Für die Nutzung eines Flugplatzes zu Forschungszwecken ist es notwendig den gleichzeitigen Forschungs- und Verkehrsbetrieb sicher zu stellen. Das DLR-Betriebskonzept wird durch die Beauftragung einer Betreibergesellschaft umgesetzt, den Einarbeitungsprozess gilt es jedoch für die fachlich einwandfreie Umsetzung durch eine neutrale Fachperson im Aufbau zu begleiten.
Zudem ist sicherzustellen, dass sich der reguläre Flughafenbetrieb mit dem Erprobungsbetrieb für UAS verträgt. Hierzu sind im Rahmen der Beauftragung Analysen und operative Tätigkeiten zu erbringen.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 6.4.2021 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Für die Nutzung eines Flugplatzes zu Forschungszwecken ist es notwendig den gleichzeitigen Forschungs- und Verkehrsbetrieb sicher zu stellen. Das DLR-Betriebskonzept wird durch die Beauftragung einer Betreibergesellschaft umgesetzt, den Einarbeitungsprozess gilt es jedoch für die fachlich einwandfreie Umsetzung durch eine neutrale Fachperson im Aufbau zu begleiten.
Zudem ist sicherzustellen, dass sich der reguläre Flughafenbetrieb mit dem Erprobungsbetrieb für UAS verträgt. Hierzu sind im Rahmen der Beauftragung Analysen und operative Tätigkeiten zu erbringen.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 6.4.2021 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzlandkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für die Nutzung eines Flugplatzes zu Forschungszwecken ist es notwendig den gleichzeitigen Forschungs- und Verkehrsbetrieb sicher zu stellen. Das DLR-Betriebskonzept wird durch die Beauftragung einer Betreibergesellschaft umgesetzt, den Einarbeitungsprozess gilt es jedoch für die fachlich einwandfreie Umsetzung durch eine neutrale Fachperson im Aufbau zu begleiten.
Für die Nutzung eines Flugplatzes zu Forschungszwecken ist es notwendig den gleichzeitigen Forschungs- und Verkehrsbetrieb sicher zu stellen. Das DLR-Betriebskonzept wird durch die Beauftragung einer Betreibergesellschaft umgesetzt, den Einarbeitungsprozess gilt es jedoch für die fachlich einwandfreie Umsetzung durch eine neutrale Fachperson im Aufbau zu begleiten.
Zudem ist sicherzustellen, dass sich der reguläre Flughafenbetrieb mit dem Erprobungsbetrieb für UAS verträgt. Hierzu sind im Rahmen der Beauftragung Analysen und operative Tätigkeiten zu erbringen.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 6.4.2021 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Dauer: 21 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Flughafen Magdeburg/Cochstedt
Harzstraße 1
39444 Hecklingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB 2.Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2.Nachweis zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung/Beschäftigtenzahl im Unternehmen 2. Referenzen:
— Nachweis: Verantwortliche Tätigkeit in leitender Funktion (Accountable Manager) Im…
… Bereich Safety und Compliance Management (Bezogen auf den Bereich Luftfahrt),
… BereichFlight Operations/Flight Training (Bezogen auf den Bereich Luftfahrt),
— Nachweis: Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Test- und Flugversuchsplanung (Bezogen auf den Bereich UAS).
5. Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
6. Eigenerklärung Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Führungserfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verantwortliche Tätigkeit in leitender Funktion (Luftfahrt)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen/Kenntnisse im Bereich UAS
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Preis (Gewichtung): 35 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungseinrichtung
Kontakt
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E31446443🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 079-202266 (2021-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 255 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e.V. (DLR) / IT- Einkauf
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Flughafen Magdeburg / Cochstedt
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen/ Kenntnisse im Bereich UAS
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-30 📅
Name: Linden outdoor UG
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 255 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).