Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Handelsregisterauszug in Kopie oder ein entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes,
2. Darstellung Unternehmensprofil mit mindestens folgenden Angaben: Firmenbezeichnung, Adresse, Rechtsform, Registergericht, Registernummer, Vertretungsberechtigter, Umsatz der letzten 3 Jahre, technische Ausstattung, Anzahl Mitarbeiter, Organigramm, Ansprechpartner mit Telefon-, Fax-Nr. und E-Mail-Adresse,
3. Nachweis Referenzprojekte,
4. Erklärung zum Gesamtumsatz,
5. Nachweis der Zertifizierung nach DIN 9001 oder gleichwertig,
6. Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/2 oder gleichwertig,
7. Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/3 oder gleichwertig,
8. Nachweis Kooperationsvereinbarung mit mindestens 2 Wäschereibetrieben mit gleichen Qualifikationen,
9. Nachweis über die Beschäftigung eines Hygienebeauftragten oder eines Desinfektors,
10. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, mindestens 200 000,00 EUR für Vermögens- und Bearbeitungsschäden sowie mindestens 50 000,00 EUR für Schlüsselverlust,
11. Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung, die folgende Gefahren abdeckt:
— Feuer,
— Leitungswasser, Sprinklerleckage, Sturm, Hagel,
— Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub,
— Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik oder Aussperrung,
— Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
— sonstige unbenannte Gefahren.
Bei einer Haftungszeit für eine Betriebsunterbrechung von min. 18 Monaten muss die Höchstentschädigungssumme min. 3 500 000,00 EUR betragen
12. Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Wäscheschutzversicherung für das zum Waschen und Reinigen in Auftrag gegebene Auftraggebereigentum gegen die Risiken: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, höhere Gewalt und Verlust mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Betriebsstätte und mindestens 100 000,00 EUR pro Transportmittel,
13. Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt,
14. Unbedenklichkeitserklärung Berufsgenossenschaft,
15. Unbedenklichkeitserklärung von mindestens einer Krankenkasse.