Auftragsgegenstand ist die Gelände- und Sensorpflege sowie Winterdienst für die Wetterstationen (Wst) II Harzgerode, Hoyerswerda, Lichtenhain-Mittelndorf, Plauen, Wernigerode und Osterfeld
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Auftragsgegenstand ist die Gelände- und Sensorpflege sowie Winterdienst für die Wetterstationen (Wst) II Harzgerode, Hoyerswerda, Lichtenhain-Mittelndorf,...”
Titel
Auftragsgegenstand ist die Gelände- und Sensorpflege sowie Winterdienst für die Wetterstationen (Wst) II Harzgerode, Hoyerswerda, Lichtenhain-Mittelndorf, Plauen, Wernigerode und Osterfeld
44505-2/21WEN-ZAH
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Unterstützung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gelände- und Sensorikpflege sowie Winterdienst an Wetterstationen (Wst) II des Deutschen Wetterdienstes.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Harzgerode
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Unterstützung📦
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wetterstation II Harzgerode
Mägdesprunger Straße 31c
06493 Harzgerode
Beschreibung der Beschaffung:
“Gelände- und Sensorikpflege inklusive Schneeräumung am Standort des Deutschen Wetterdienstes – Wetterstation II Harzgerode
Leistungsgegenstand ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gelände- und Sensorikpflege inklusive Schneeräumung am Standort des Deutschen Wetterdienstes – Wetterstation II Harzgerode
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Leistungsbeschreibung“.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2025.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 31.3.2025 hinaus zu den, dann geltenden Bedingungen...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 31.3.2025 hinaus zu den, dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages, um bis zu 12 Monate ein.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Hoyerswerda
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Bautzen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wetterstation II Hoyerswerda
Gutenbergstraße
02977 Hoyerswerda
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Leistungsbeschreibung“).
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Lichtenhain-Mittelndorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wetterstation II Lichtenhain-Mittelndorf
Schandauer Str.1a
01855 Sebnitz
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2025 hinaus zu den dann geltenden...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2025 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Plauen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Vogtlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wetterstation II Plauen
Nach den drei Bergen 2a
08527 Plauen
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Wernigerode
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wetterstation II Wernigerode
Veckenstedter Weg 57
38855 Wernigerode
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Osterfeld
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wetterstation II Osterfeld
Stössener Weg 57a
06721 Osterfeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=375252&criteriaId=11164 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gem. III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gem. III.1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-16
07:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-16
08:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den...”
Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax:+49 (0)228 / 94 99-163.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 030-073857 (2021-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 204 576 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gelände- und Sensorikpflege inklusive Schneeräumung am Standort des Deutschen Wetterdienstes - Wetterstation II Harzgerode
Leistungsgegenstand ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gelände- und Sensorikpflege inklusive Schneeräumung am Standort des Deutschen Wetterdienstes - Wetterstation II Harzgerode
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der Geländepflege sowie die Wartung und Pflege der meteorologischen Messgeräte in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage „Leistungsbeschreibung“).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 030-073857
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 44505-2/21WEN-ZAH
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Harzgerode
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hausmeister Thiele, Torsten Thiele
Postort: Harzgerode
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Harz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 24 432 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Hoyerswerda
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NFT Umweltdatensysteme GmbH
Postort: Wuppertal
Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 41 760 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Lichtenhain-Mittelndorf
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 39 360 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Plauen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 33 120 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Wernigerode
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 32 640 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Gelände- und Sensorikpflege an der Wetterstationen II Osterfeld
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: UTK – EcoSens GmbH
Postort: Zeitz
Region: Burgenlandkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 33 264 💰
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax:+49 (0)228 / 94 99-163
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 072-184194 (2021-04-09)