Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 3 wertungsfähige Referenzen angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen in den letzten drei Jahren beauftragt waren (die Leistungen müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens 3 wertungsfähige Referenzen angeben, es müssen keine gemeinsam ausgeführten Referenzprojekte angegeben werden.
Soweit es erforderlich ist, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird die Krankenhaus-Stiftung auch einschlägige Referenzen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zu-rück liegen bzw. älter sind. Die Bewerber/Bietergemeinschaften können dementsprechend auch ältere Referenzen angeben, soweit solche, die in den letzten drei Jahren beauftragt wurden, nicht zur Verfügung stehen. Der Beginn der Leistungserbringung darf jedoch nicht vor dem 01.01.2010 liegen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann außerdem mehr als drei wertungsfähige Referenzen einreichen. Es werden jedoch insgesamt max. (die besten) 3 Referenzen der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegt. Bei der Ermittlung der besten drei Referenzen und der Prüfung der Einhaltung der Mindestbedingungen werden alle eingereichten Referenzen überprüft.
Zu allen Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getä-tigt und mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Sind die nachstehend als Mindestbedingung bezeichneten Angaben nicht eingehalten, wird die Referenz nicht gewertet.
Zwingende Angaben zu den Referenzen:
- Referenzbezeichnung (mit Abgabe des Teilnahmeantrags muss noch kein Auftragge-ber und Ansprechpartner benannt werden)
- Angabe, ob die Referenzleistungen für einen Krankenhausbau/-umbau erbracht wur-den (keine Mindestbedingung),
- Leistungsbereich nach HOAI: Objektplanung (Mindestbedingung für jede Referenz),
- Honorarzone gleich/größer als IV (Mindestbedingung für jede Referenz) ,
- Monat und Jahr des Beginns der Leistungserbringung; Beginn der Leistungserbrin-gung grundsätzlich nicht vor dem 01.01.2018 (wie zuvor dargestellt, sind ausnahms-weise auch ältere Referenzen (ab 01.01.2010) zulässig) und nicht nach dem 31.12.2020 (Mindestbedingung für jede Referenz),
- erbrachte Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungs-bildes Objektplanung gem. §§ 33, 34 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10 (keine Mindestbe-dingung),
- ob „Bauen/Leistungserbringung“ im laufenden Betrieb erfolgte (keine Mindestbedin-gung),
- ob ein „Bauen/Leistungserbringung“ im Bestand erfolgte (keine Mindestbedingung),
- ob ein „Bauen in mehreren Bauabschnitten erfolgte“ (keine Mindestbedingung) und
- ob es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelte (keine Mindestbedin-gung).
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Ziffer III.1.1)