Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben „Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee“ umzusetzen. Die Planungen sollen ab September 2021 beginnen. Ziel ist es die Genehmigungsplanung 2021 abzuschließen und mit der Bewilligung von Fördermitteln das Bauvorhaben ab 2022 umzusetzen.
Ist-Situation: Das Gewässer II. Ordnung ist auf voller Länge (l= 1 540,38 m, 17 Haltungen, beginnend mit DN 200, abschließend mit DN 500) verrohrt, verläuft über diverse Privatgrundstücke (bewirtschaftete Ackerflächen) und quert die L 04, die Gemeindestraße Neu Zarrentin sowie die Bahntrasse Zarrentin – Ratzeburg (nur Bahndamm vorhanden, keine Gleise, kein Bahnbetrieb). Im Jahr 2018 wurde durch das Ing.-Büro MIC im Auftrag der Stadt Zarrentin am Schaalsee eine Zustandsbewertung des Gewässers vorgenommen, um vom Wasser- u. Bodenverband Boize-Sude-Schaalse eine Einleitgenehmigung für das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen des B-Plan 28 (Schulcampus) zu erhalten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand des Gewässers marode ist und lediglich übergangsweise bis zum Ausbau des Gewässers 10 l/s aus dem B-Plan 28 in gedrosselter Form in das Gewässer II. Ordnung eingeleitet werden dürfen. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH im Jahr 2020 im Auftrag der Stadt Zarrentin a. S. im Rahmen einer Voruntersuchung eine Kostenschätzung zum Ausbau (weitgehend wieder verrohrt, aber da wo es möglich ist, auch in offener und naturnaher Form) des Gewässers (beginnend mit DN 500, abschließend mit DN 1200) II. Ordnung durchgeführt. Demnach werden die Baukosten ca. 1 063 025,30 EUR netto betragen.
Ziel ist die Feststellung und Festlegung des natürlichen Einzugsgebietes, die Aufstellung eines Entwässerungsplanes für Zarrentin West, um danach das Gewässer II. Ordnung LV 169 auszubauen, um das anfallende Regenwasser aus dem B-Plan 28, den Baulücken sowie bebauten und unbebauten Bebauungsplänen von Zarrentin West in gedrosselter Form fach- und ordnungsgemäß abzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben „Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee“ umzusetzen. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben „Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee“ umzusetzen. Die Planungen sollen ab September 2021 beginnen. Ziel ist es die Genehmigungsplanung 2021 abzuschließen und mit der Bewilligung von Fördermitteln das Bauvorhaben ab 2022 umzusetzen.
Ist-Situation: Das Gewässer II. Ordnung ist auf voller Länge (l= 1 540,38 m, 17 Haltungen, beginnend mit DN 200, abschließend mit DN 500) verrohrt, verläuft über diverse Privatgrundstücke (bewirtschaftete Ackerflächen) und quert die L 04, die Gemeindestraße Neu Zarrentin sowie die Bahntrasse Zarrentin – Ratzeburg (nur Bahndamm vorhanden, keine Gleise, kein Bahnbetrieb). Im Jahr 2018 wurde durch das Ing.-Büro MIC im Auftrag der Stadt Zarrentin am Schaalsee eine Zustandsbewertung des Gewässers vorgenommen, um vom Wasser- u. Bodenverband Boize-Sude-Schaalse eine Einleitgenehmigung für das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen des B-Plan 28 (Schulcampus) zu erhalten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand des Gewässers marode ist und lediglich übergangsweise bis zum Ausbau des Gewässers 10 l/s aus dem B-Plan 28 in gedrosselter Form in das Gewässer II. Ordnung eingeleitet werden dürfen. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH im Jahr 2020 im Auftrag der Stadt Zarrentin a. S. im Rahmen einer Voruntersuchung eine Kostenschätzung zum Ausbau (weitgehend wieder verrohrt, aber da wo es möglich ist, auch in offener und naturnaher Form) des Gewässers (beginnend mit DN 500, abschließend mit DN 1200) II. Ordnung durchgeführt. Demnach werden die Baukosten ca. 1 063 025,30 EUR netto betragen.
Ziel ist die Feststellung und Festlegung des natürlichen Einzugsgebietes, die Aufstellung eines Entwässerungsplanes für Zarrentin West, um danach das Gewässer II. Ordnung LV 169 auszubauen, um das anfallende Regenwasser aus dem B-Plan 28, den Baulücken sowie bebauten und unbebauten Bebauungsplänen von Zarrentin West in gedrosselter Form fach- und ordnungsgemäß abzuführen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 19246 Zarrentin am Schaalsee
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung Ausbau des Gewässers II. Ordnung LV169, l= 1 540,38 m gemäß HOAI 2021 § 43 (Ingenieurbauwerke), inkl. Erstellung einer Hydraulik; LP 1-9 nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung Ausbau des Gewässers II. Ordnung LV169, l= 1 540,38 m gemäß HOAI 2021 § 43 (Ingenieurbauwerke), inkl. Erstellung einer Hydraulik; LP 1-9 nach der HOAI 2021; Projekteinordnung in die HZ 2, Mindestsatz.
Planung von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gemäß HOAI 2021 § 39 (Freianlagen); Durchführung der erforderlichen Leistungen aus den LP 1-9 nach der HOAI 2021; Projekteinordnung in die HZ 2, Mindestsatz.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-30 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zur Eignung,
— ILO, Verpflichtungserklärung nach § 9 VgG M-V und § 10 VgG M-V.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden 1 500 000 EUR,Sonstige Sachschäden 500 000 EUR),
— technische Ausrüstung: CAD-Arbeitsplatz,
—...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-28
14:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-28
14:45 📅
“Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente...”
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation bis zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten.
Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist über die Vergabeplattform zu stellen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer M-V bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885814📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855885847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabestelle Amt Zarrentin
Postanschrift: Kirchplatz 8
Postort: Zarrentin am Schaalsee
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 121-319817 (2021-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben "Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee" umzusetzen. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben "Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee" umzusetzen. Die Planungen sollen ab September 2021 beginnen. Ziel ist es die Genehmigungsplanung 2021 abzuschließen und mit der Bewilligung von Fördermitteln das Bauvorhaben ab 2022 umzusetzen.
Ist-Situation: Das Gewässer II. Ordnung ist auf voller Länge (l= 1.540,38 m, 17 Haltungen, beginnend mit DN 200, abschließend mit DN 500) verrohrt, verläuft über diverse Privatgrundstücke (bewirtschaftete Ackerflächen) und quert die L 04, die Gemeindestraße Neu Zarrentin sowie die Bahntrasse Zarrentin – Ratzeburg (nur Bahndamm vorhanden, keine Gleise, kein Bahnbetrieb). Im Jahr 2018 wurde durch das Ing.-Büro MIC im Auftrag der Stadt Zarrentin am Schaalsee eine Zustandsbewertung des Gewässers vorgenommen, um vom Wasser- u. Bodenverband Boize-Sude-Schaalse eine Einleitgenehmigung für das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen des B-Plan 28 (Schulcampus) zu erhalten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand des Gewässers marode ist und lediglich übergangsweise bis zum Ausbau des Gewässers 10 l/s aus dem B-Plan 28 in gedrosselter Form in das Gewässer II. Ordnung eingeleitet werden dürfen. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH im Jahr 2020 im Auftrag der Stadt Zarrentin a. S. im Rahmen einer Voruntersuchung eine Kostenschätzung zum Ausbau (weitgehend wieder verrohrt, aber da wo es möglich ist, auch in offener und naturnaher Form) des Gewässers (beginnend mit DN 500, abschließend mit DN 1200) II. Ordnung durchgeführt. Demnach werden die Baukosten ca. 1.063.025,30 € netto betragen.
Ziel ist die Feststellung und Festlegung des natürlichen Einzugsgebietes, die Aufstellung eines Entwässerungsplanes für Zarrentin West, um danach das Gewässer II. Ordnung LV 169 auszubauen, um das anfallende Regenwasser aus dem B-Plan 28, den Baulücken sowie bebauten und unbebauten Bebauungsplänen von Zarrentin West in gedrosselter Form fach- und ordnungsgemäß abzuführen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 103327.18 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung Ausbau des Gewässers II. Ordnung LV169, l= 1.540,38 m gemäß HOAI 2021 § 43 (Ingenieurbauwerke), inkl. Erstellung einer Hydraulik; LP 1-9 nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung Ausbau des Gewässers II. Ordnung LV169, l= 1.540,38 m gemäß HOAI 2021 § 43 (Ingenieurbauwerke), inkl. Erstellung einer Hydraulik; LP 1-9 nach der HOAI 2021; Projekteinordnung in die HZ 2, Mindestsatz.
Planung von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gemäß HOAI 2021 § 39 (Freianlagen); Durchführung der erforderlichen Leistungen aus den LP 1-9 nach der HOAI 2021; Projekteinordnung in die HZ 2, Mindestsatz.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 121-319817
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 16-20-2021
Titel: Ausbau des Gewässer II. Ordnung - LV 169 - in Zarrentin am Schaalsee
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: wolf ingenieure + berater
Postort: Ottobrunn
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberbayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 103327.18 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 216-569241 (2021-11-03)