Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee

Stadt Zarrentin am Schaalsee

Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben „Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee“ umzusetzen. Die Planungen sollen ab September 2021 beginnen. Ziel ist es die Genehmigungsplanung 2021 abzuschließen und mit der Bewilligung von Fördermitteln das Bauvorhaben ab 2022 umzusetzen.
Ist-Situation: Das Gewässer II. Ordnung ist auf voller Länge (l= 1 540,38 m, 17 Haltungen, beginnend mit DN 200, abschließend mit DN 500) verrohrt, verläuft über diverse Privatgrundstücke (bewirtschaftete Ackerflächen) und quert die L 04, die Gemeindestraße Neu Zarrentin sowie die Bahntrasse Zarrentin – Ratzeburg (nur Bahndamm vorhanden, keine Gleise, kein Bahnbetrieb). Im Jahr 2018 wurde durch das Ing.-Büro MIC im Auftrag der Stadt Zarrentin am Schaalsee eine Zustandsbewertung des Gewässers vorgenommen, um vom Wasser- u. Bodenverband Boize-Sude-Schaalse eine Einleitgenehmigung für das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen des B-Plan 28 (Schulcampus) zu erhalten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand des Gewässers marode ist und lediglich übergangsweise bis zum Ausbau des Gewässers 10 l/s aus dem B-Plan 28 in gedrosselter Form in das Gewässer II. Ordnung eingeleitet werden dürfen. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH im Jahr 2020 im Auftrag der Stadt Zarrentin a. S. im Rahmen einer Voruntersuchung eine Kostenschätzung zum Ausbau (weitgehend wieder verrohrt, aber da wo es möglich ist, auch in offener und naturnaher Form) des Gewässers (beginnend mit DN 500, abschließend mit DN 1200) II. Ordnung durchgeführt. Demnach werden die Baukosten ca. 1 063 025,30 EUR netto betragen.
Ziel ist die Feststellung und Festlegung des natürlichen Einzugsgebietes, die Aufstellung eines Entwässerungsplanes für Zarrentin West, um danach das Gewässer II. Ordnung LV 169 auszubauen, um das anfallende Regenwasser aus dem B-Plan 28, den Baulücken sowie bebauten und unbebauten Bebauungsplänen von Zarrentin West in gedrosselter Form fach- und ordnungsgemäß abzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-21 Auftragsbekanntmachung
2021-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben „Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee“ umzusetzen. Die Planungen sollen ab September 2021 beginnen. Ziel ist es die Genehmigungsplanung 2021 abzuschließen und mit der Bewilligung von Fördermitteln das Bauvorhaben ab 2022 umzusetzen. Ist-Situation: Das Gewässer II. Ordnung ist auf voller Länge (l= 1 540,38 m, 17 Haltungen, beginnend mit DN 200, abschließend mit DN 500) verrohrt, verläuft über diverse Privatgrundstücke (bewirtschaftete Ackerflächen) und quert die L 04, die Gemeindestraße Neu Zarrentin sowie die Bahntrasse Zarrentin – Ratzeburg (nur Bahndamm vorhanden, keine Gleise, kein Bahnbetrieb). Im Jahr 2018 wurde durch das Ing.-Büro MIC im Auftrag der Stadt Zarrentin am Schaalsee eine Zustandsbewertung des Gewässers vorgenommen, um vom Wasser- u. Bodenverband Boize-Sude-Schaalse eine Einleitgenehmigung für das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen des B-Plan 28 (Schulcampus) zu erhalten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand des Gewässers marode ist und lediglich übergangsweise bis zum Ausbau des Gewässers 10 l/s aus dem B-Plan 28 in gedrosselter Form in das Gewässer II. Ordnung eingeleitet werden dürfen. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH im Jahr 2020 im Auftrag der Stadt Zarrentin a. S. im Rahmen einer Voruntersuchung eine Kostenschätzung zum Ausbau (weitgehend wieder verrohrt, aber da wo es möglich ist, auch in offener und naturnaher Form) des Gewässers (beginnend mit DN 500, abschließend mit DN 1200) II. Ordnung durchgeführt. Demnach werden die Baukosten ca. 1 063 025,30 EUR netto betragen. Ziel ist die Feststellung und Festlegung des natürlichen Einzugsgebietes, die Aufstellung eines Entwässerungsplanes für Zarrentin West, um danach das Gewässer II. Ordnung LV 169 auszubauen, um das anfallende Regenwasser aus dem B-Plan 28, den Baulücken sowie bebauten und unbebauten Bebauungsplänen von Zarrentin West in gedrosselter Form fach- und ordnungsgemäß abzuführen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Zarrentin am Schaalsee
Postanschrift: Kirchplatz 8
Postleitzahl: 19246
Postort: Zarrentin
Kontakt
Internetadresse: http://www.amt-zarrentin.de 🌏
E-Mail: lubatschowski@zarrentin.de 📧
Telefon: +49 38851838113 📞
Fax: +49 38851838190 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E73466691 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E73466691 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-25 📅
Datum des Beginns: 2020-09-30 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 121-319817
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden. Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation bis zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten. Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können. Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist über die Vergabeplattform zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben „Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee“ umzusetzen. Die Planungen sollen ab September 2021 beginnen. Ziel ist es die Genehmigungsplanung 2021 abzuschließen und mit der Bewilligung von Fördermitteln das Bauvorhaben ab 2022 umzusetzen.
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Ist-Situation: Das Gewässer II. Ordnung ist auf voller Länge (l= 1 540,38 m, 17 Haltungen, beginnend mit DN 200, abschließend mit DN 500) verrohrt, verläuft über diverse Privatgrundstücke (bewirtschaftete Ackerflächen) und quert die L 04, die Gemeindestraße Neu Zarrentin sowie die Bahntrasse Zarrentin – Ratzeburg (nur Bahndamm vorhanden, keine Gleise, kein Bahnbetrieb). Im Jahr 2018 wurde durch das Ing.-Büro MIC im Auftrag der Stadt Zarrentin am Schaalsee eine Zustandsbewertung des Gewässers vorgenommen, um vom Wasser- u. Bodenverband Boize-Sude-Schaalse eine Einleitgenehmigung für das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen des B-Plan 28 (Schulcampus) zu erhalten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand des Gewässers marode ist und lediglich übergangsweise bis zum Ausbau des Gewässers 10 l/s aus dem B-Plan 28 in gedrosselter Form in das Gewässer II. Ordnung eingeleitet werden dürfen. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH im Jahr 2020 im Auftrag der Stadt Zarrentin a. S. im Rahmen einer Voruntersuchung eine Kostenschätzung zum Ausbau (weitgehend wieder verrohrt, aber da wo es möglich ist, auch in offener und naturnaher Form) des Gewässers (beginnend mit DN 500, abschließend mit DN 1200) II. Ordnung durchgeführt. Demnach werden die Baukosten ca. 1 063 025,30 EUR netto betragen.
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Ziel ist die Feststellung und Festlegung des natürlichen Einzugsgebietes, die Aufstellung eines Entwässerungsplanes für Zarrentin West, um danach das Gewässer II. Ordnung LV 169 auszubauen, um das anfallende Regenwasser aus dem B-Plan 28, den Baulücken sowie bebauten und unbebauten Bebauungsplänen von Zarrentin West in gedrosselter Form fach- und ordnungsgemäß abzuführen.
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Planung Ausbau des Gewässers II. Ordnung LV169, l= 1 540,38 m gemäß HOAI 2021 § 43 (Ingenieurbauwerke), inkl. Erstellung einer Hydraulik; LP 1-9 nach der HOAI 2021; Projekteinordnung in die HZ 2, Mindestsatz.
Planung von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gemäß HOAI 2021 § 39 (Freianlagen); Durchführung der erforderlichen Leistungen aus den LP 1-9 nach der HOAI 2021; Projekteinordnung in die HZ 2, Mindestsatz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 19246 Zarrentin am Schaalsee

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Eignung,
— ILO, Verpflichtungserklärung nach § 9 VgG M-V und § 10 VgG M-V.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden 1 500 000 EUR,Sonstige Sachschäden 500 000 EUR),
— technische Ausrüstung: CAD-Arbeitsplatz,
— Eigenerklärung zur Eignung.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eigenerklärung zur Eignung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:45

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt Zarrentin
Internetadresse: www.amt-zarrentin.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E73466691 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation bis zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
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Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten.
Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist über die Vergabeplattform zu stellen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer M-V bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885814 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855885847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabestelle Amt Zarrentin
Postanschrift: Kirchplatz 8
Postort: Zarrentin am Schaalsee
Postleitzahl: 19246
Quelle: OJS 2021/S 121-319817 (2021-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben "Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee" umzusetzen. Die Planungen sollen ab September 2021 beginnen. Ziel ist es die Genehmigungsplanung 2021 abzuschließen und mit der Bewilligung von Fördermitteln das Bauvorhaben ab 2022 umzusetzen. Ist-Situation: Das Gewässer II. Ordnung ist auf voller Länge (l= 1.540,38 m, 17 Haltungen, beginnend mit DN 200, abschließend mit DN 500) verrohrt, verläuft über diverse Privatgrundstücke (bewirtschaftete Ackerflächen) und quert die L 04, die Gemeindestraße Neu Zarrentin sowie die Bahntrasse Zarrentin – Ratzeburg (nur Bahndamm vorhanden, keine Gleise, kein Bahnbetrieb). Im Jahr 2018 wurde durch das Ing.-Büro MIC im Auftrag der Stadt Zarrentin am Schaalsee eine Zustandsbewertung des Gewässers vorgenommen, um vom Wasser- u. Bodenverband Boize-Sude-Schaalse eine Einleitgenehmigung für das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen des B-Plan 28 (Schulcampus) zu erhalten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand des Gewässers marode ist und lediglich übergangsweise bis zum Ausbau des Gewässers 10 l/s aus dem B-Plan 28 in gedrosselter Form in das Gewässer II. Ordnung eingeleitet werden dürfen. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH im Jahr 2020 im Auftrag der Stadt Zarrentin a. S. im Rahmen einer Voruntersuchung eine Kostenschätzung zum Ausbau (weitgehend wieder verrohrt, aber da wo es möglich ist, auch in offener und naturnaher Form) des Gewässers (beginnend mit DN 500, abschließend mit DN 1200) II. Ordnung durchgeführt. Demnach werden die Baukosten ca. 1.063.025,30 € netto betragen. Ziel ist die Feststellung und Festlegung des natürlichen Einzugsgebietes, die Aufstellung eines Entwässerungsplanes für Zarrentin West, um danach das Gewässer II. Ordnung LV 169 auszubauen, um das anfallende Regenwasser aus dem B-Plan 28, den Baulücken sowie bebauten und unbebauten Bebauungsplänen von Zarrentin West in gedrosselter Form fach- und ordnungsgemäß abzuführen.
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Gesamtwert des Auftrags: 103327.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 216-569241
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 121-319817
ABl. S-Ausgabe: 216

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben "Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee" umzusetzen. Die Planungen sollen ab September 2021 beginnen. Ziel ist es die Genehmigungsplanung 2021 abzuschließen und mit der Bewilligung von Fördermitteln das Bauvorhaben ab 2022 umzusetzen.
Mehr anzeigen
Ist-Situation: Das Gewässer II. Ordnung ist auf voller Länge (l= 1.540,38 m, 17 Haltungen, beginnend mit DN 200, abschließend mit DN 500) verrohrt, verläuft über diverse Privatgrundstücke (bewirtschaftete Ackerflächen) und quert die L 04, die Gemeindestraße Neu Zarrentin sowie die Bahntrasse Zarrentin – Ratzeburg (nur Bahndamm vorhanden, keine Gleise, kein Bahnbetrieb). Im Jahr 2018 wurde durch das Ing.-Büro MIC im Auftrag der Stadt Zarrentin am Schaalsee eine Zustandsbewertung des Gewässers vorgenommen, um vom Wasser- u. Bodenverband Boize-Sude-Schaalse eine Einleitgenehmigung für das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen des B-Plan 28 (Schulcampus) zu erhalten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand des Gewässers marode ist und lediglich übergangsweise bis zum Ausbau des Gewässers 10 l/s aus dem B-Plan 28 in gedrosselter Form in das Gewässer II. Ordnung eingeleitet werden dürfen. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH im Jahr 2020 im Auftrag der Stadt Zarrentin a. S. im Rahmen einer Voruntersuchung eine Kostenschätzung zum Ausbau (weitgehend wieder verrohrt, aber da wo es möglich ist, auch in offener und naturnaher Form) des Gewässers (beginnend mit DN 500, abschließend mit DN 1200) II. Ordnung durchgeführt. Demnach werden die Baukosten ca. 1.063.025,30 € netto betragen.
Mehr anzeigen
Planung Ausbau des Gewässers II. Ordnung LV169, l= 1.540,38 m gemäß HOAI 2021 § 43 (Ingenieurbauwerke), inkl. Erstellung einer Hydraulik; LP 1-9 nach der HOAI 2021; Projekteinordnung in die HZ 2, Mindestsatz.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Name: wolf ingenieure + berater
Postort: Ottobrunn
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland 🇩🇪
Oberbayern 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 103327.18 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 160 GWB - Einleitung, Antrag:
Quelle: OJS 2021/S 216-569241 (2021-11-03)