Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freyung-Grafenau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
— ca. 22 m³ Beton-/Stahlbetonbauarbeiten, Anbindung Stb-Rohre 3xDN600 und 1xDN 800.
Teillos 05 – Wasserleitung:
— ca. 710 m³ Leitungsgräben,
— ca. 450 m Muffendruckrohre GGG DN 80 – DN 200,
— ca. 2 St. Überflurhydranten DN 100.
Teillos 06 – Sparten, Bestandsergänzung, Um- u. Neuverlegung:
— ca. 250 m³ Kabelgräben,
— ca. 160 m³ Leitungsgräben.
Teillos 07 – Ergänzender Straßenbau:
— ca. 220 m³ Boden lösen,
— ca. 190 m³ Frostschutz,
— ca. 200 m
— ca. 100 m Granitborde,
—ca. 50 m Granit-Streifen-Rinnen-Mulden.
Beschreibung der Optionen:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Nebenangebote sind zugelassen für die gesamte Leistung unter folgenden Bedingungen:
— nur in Verbindung mit einem Hauptangebot,
— Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 031-076238 (2021-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
vca. 22 m³ Beton-/Stahlbetonbauarbeiten, Anbindung Stb-Rohre 3xDN600 und 1xDN 800;
— ca. 450 m Muffendruckrohre GGG DN 80-DN 200,
— ca. 2 St. Überflurhydranten DN 100;
— ca. 160 m³ Leitungsgräben;
— ca. 50 m Granit-Streifen-Rinnen-Mulden.
Beschreibung der Optionen:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
Nebenangebote sind zugelassen für die gesamte Leistung unter folgenden Bedingungen:
— nur in Verbindung mit einem Hauptangebot;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-26 📅
Name: Karl Bachl Hoch und Tiefbau GmbH Co. KG
Postort: Röhrnbach
Postleitzahl: 94133
Land: Deutschland 🇩🇪 Freyung-Grafenau
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1661722.23 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.