Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Bestattungsdienstleistungen in den 4 Friedhöfen der Großen Kreisstadt Dachau. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2022. Sie beträgt 4 Jahre und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit zum 30.06.2026 oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausführung der Bestattungsdienstleistungen an den Friedhöfen der Großen Kreisstadt Dachau.”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Bestattungswesens📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Bestattungsdienstleistungen in den 4 Friedhöfen der Großen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Bestattungsdienstleistungen in den 4 Friedhöfen der Großen Kreisstadt Dachau. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2022. Sie beträgt 4 Jahre und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit zum 30.06.2026 oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 120 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bestattungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beerdigungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bestattungsunternehmen📦
Ort der Leistung: Dachau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dachau
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Ausführung der im...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Ausführung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten hoheitlichen Aufgaben im Bestattungswesen. Diese umfassen vorrangig:
Aufbahrung, Gestaltung und Abhaltung von Trauer- und Aussegnungsfeiern in der Aussegnungshalle zu Erd- und Feuerbestattungen sowie Urnenbeisetzungen, Erd- und Feuerbestattungen ab Aussegnungshalle Dachau, Überführung von Sarg und Urne von der Aussegnungshalle am Waldfriedhof zu den drei weiteren im Stadtgebiet liegenden Friedhöfen, Umbettungen und Exhumierungen.
Die Leistungserbringung erstreckt sich auf alle städtischen Friedhöfe: Waldfriedhof, Stadtfriedhof, Kirchenfriedhof Etzenhausen, Städtischer Friedhof Pellheim.
Die Rahmenvereinbarung wird - unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung - zum 01.07.2022 geschlossen und hat eine reguläre Laufzeit von 4 Jahren bis zum 30.06.2026. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (Wert der erfolgten Einzelabrufe) wird auf 1.120.000,00 € festgelegt und liegt damit 100% über dem Schätzwert für die Gesamtlaufzeit.
Die Leistungen müssen durch eine Niederlassung vor Ort ausgeführt werden, hierfür muss fachlich geeignetes Personal zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 120 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt haben.
Der Bieter muss in seinem Betrieb über mindestens eine/n geprüfte/n Bestattermeister/in (oder nach § 51 e und g HWO gleichgestellte Person) verfügen (Inhaber/in oder Beschaftigte/r).
Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB
Insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters,
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen..
Mit dem Angebot sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen..
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht in geeigneter Höhe,
2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Die geforderten Angaben sind von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über ausreichend Erfahrung und über technische und fachliche Leistungsfähigkeit verfügen.
Mit dem Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über ausreichend Erfahrung und über technische und fachliche Leistungsfähigkeit verfügen.
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben über Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Vergleichbar sind Bestattungsdienstleistungen für einen (öffentlichen) Auftraggeber) in mindestens gleichem Umfang.
Außerdem muss der Auftragnehmer muss in seinem Betrieb mindestens eine/n geprüfte/n Bestattermeister/in oder geprüfte/n Bestatter/in (oder eine nach § 51 e und g HWO gleichgestellte Person) beschäftigen (Inhaber/in oder Beschäftigte/r), vgl. die Ausführungen des Bayerischen Städtetags zur Fachkunde bei der Erbringung von Bestattungsdienstleistungen, bzw. die DIN EN 15017.
Die geforderten Angaben sind von von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen, sofern der Bieter in die engere Wahl kommt.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Angaben zu 2. sind von Bietern in geeigneter Weise (Formblatt L235 Verzeichnis der Unterauftragnehmer) vorzunehmen und mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Dezember 2025
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Große Kreisstadt Dachau, Vergabestelle
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Postort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 813175-336📞
E-Mail: vergabestelle@dachau.de📧
Fax: +49 813175-44982 📠
Quelle: OJS 2021/S 235-618352 (2021-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausführung der Bestattungsdienstleistungen an den Friedhöfen der Großen Kreisstadt Dachau.
2021/049”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Bestattungsdienstleistungen in den 4 Friedhöfen der Großen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Bestattungsdienstleistungen in den 4 Friedhöfen der Großen Kreisstadt Dachau. Die Vertragslaufzeit sollte am 01.07.2022 beginnen, 4 Jahre betragen und enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf (durch Ablauf der Vertragslaufzeit zum 30.06.2026 oder vorher durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts).
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Ausführung der im...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Ausführung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten hoheitlichen Aufgaben im Bestattungswesen. Diese umfassen vorrangig:
Aufbahrung, Gestaltung und Abhaltung von Trauer- und Aussegnungsfeiern in der Aussegnungshalle zu Erd- und Feuerbestattungen sowie Urnenbeisetzungen, Erd- und Feuerbestattungen ab Aussegnungshalle Dachau, Überführung von Sarg und Urne von der Aussegnungshalle am Waldfriedhof zu den drei weiteren im Stadtgebiet liegenden Friedhöfen, Umbettungen und Exhumierungen.
Die Leistungserbringung erstreckt sich auf alle städtischen Friedhöfe: Waldfriedhof, Stadtfriedhof, Kirchenfriedhof Etzenhausen, Städtischer Friedhof Pellheim.
Die Rahmenvereinbarung sollte- unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung - zum 01.07.2022 geschlossen werden und eine reguläre Laufzeit von 4 Jahren bis zum 30.06.2026 haben. Die Rahmenvereinbarung sollte enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
Es war Voraussetzung, dass die Leistungen durch eine Niederlassung vor Ort ausgeführt werden müssen, hierfür musste fachlich geeignetes Personal zur Verfügung stehen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 235-618352
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
§ 160[1] Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 051-133540 (2022-03-09)