Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen; bei einer Eignungsleihe können zusätzlich die relevanten Angaben etwaiger Eignungsleihgeber gemacht werden. Soweit sich Angaben auf einen Eignungsleihgeber beziehen, ist darauf ausdrücklich hinzuweisen.
Der Bewerber hat seine Eignung durch Referenzen in Form von Eigenerklärungen über bereits erbrachte Leistungen in der EU aus den letzten 3 Jahren (seit dem 1.5.2018) zu belegenm, und zwar.
1. mindestens eine Referenz über Aufträge, die das Scannen und Plausibilisieren von Dokumenten beinhaltet und
2. mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung von Datenbankanwendungen zur Prozesssteuerung und -bearbeitung beinhaltet und
3. mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer öffentlich zugänglichen Webseite beinhaltet, davon mindestens eine mit der Möglichkeit, datenschutzrelevante Daten zu erfassen und Dateien hochzuladen und
4. mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhaltet und
5. mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App zur Erfassung, Bearbeitung und Versand von Bildern beinhaltet und
6. mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Windows-Anwendung mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhaltet und
7. mindestens eine der o. g. Referenzen (Punkt 1 bis 6) muss aus dem Bereich ÖPNV sein.
Die Darstellung der o. g. Anforderungen kann durch jeweils ein oder mehrere Projekte erfolgen.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Zu jeder Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten,
b) Zeitraum der Leistungserbringung,
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe zu referenzierenden Tätigkeiten, um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen,
e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.