Auslieferung Selbsttest für den Landkreis München

LRA München

Gegenstand der Leistungserbringung ist die Verteilung von Selbsttestkits für den Schul- und Kindertagesbetreuungsbereich (nachfolgend Einrichtungen) im Landkreis München. Im Landkreis München sind ca. 500 Einrichtungen in der Schul- und Kindertagesbetreuung zu beliefern. Bezugsberechtigt sind an Schulen die Lehrer sowie die Schüler. In Betreuungsein-richtungen ist das Betreuungspersonal bezugsberechtigt, nicht jedoch die betreuten Kinder. Die reibungslose und zügige Verteilung der Selbsttestkits an die Einrichtungen liegt in der Hand der Kreisverwaltungsbehörden. Mit dem vorliegenden Vertrag wird der Auftragnehmer beauftragt, die ihm übergebenen Selbsttestkits zu lagern, die Verteilung an die Einrichtungen zu übernehmen, die Verteilung zu organisieren und diese fach-gerecht zu dokumentieren. Der monatliche Bedarf wird aktuell auf 450.000 – 550.000 Tests geschätzt. Grundlage der Schätzmenge sind zwei Tests pro Woche für jeden Schüler. Sollte sich die Anzahl der Test pro Woche auf drei erhöhen, ergibt sich ein monatlicher Bedarf in Höhe von 675.000 – 825.000. Die voranstehende Schätzung berücksichtigt die im Schuljahr 2020/21 verwendeten Selbsttestkits. Ggf. werden ab dem Schuljahr 2021/2022 auch sog. Pooling-Testkits in Grundschulen verwendet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-02 Auftragsbekanntmachung
2021-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Multi-modale Kurierdienste
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistungserbringung ist die Verteilung von Selbsttestkits für den Schul- und Kindertagesbetreuungsbereich (nachfolgend Einrichtungen) im Landkreis München. Im Landkreis München sind ca. 500 Einrichtungen in der Schul- und Kindertagesbetreuung zu beliefern. Bezugsberechtigt sind an Schulen die Lehrer sowie die Schüler. In Betreuungsein-richtungen ist das Betreuungspersonal bezugsberechtigt, nicht jedoch die betreuten Kinder. Die reibungslose und zügige Verteilung der Selbsttestkits an die Einrichtungen liegt in der Hand der Kreisverwaltungsbehörden. Mit dem vorliegenden Vertrag wird der Auftragnehmer beauftragt, die ihm übergebenen Selbsttestkits zu lagern, die Verteilung an die Einrichtungen zu übernehmen, die Verteilung zu organisieren und diese fach-gerecht zu dokumentieren. Der monatliche Bedarf wird aktuell auf 450.000 – 550.000 Tests geschätzt. Grundlage der Schätzmenge sind zwei Tests pro Woche für jeden Schüler. Sollte sich die Anzahl der Test pro Woche auf drei erhöhen, ergibt sich ein monatlicher Bedarf in Höhe von 675.000 – 825.000. Die voranstehende Schätzung berücksichtigt die im Schuljahr 2020/21 verwendeten Selbsttestkits. Ggf. werden ab dem Schuljahr 2021/2022 auch sog. Pooling-Testkits in Grundschulen verwendet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Multi-modale Kurierdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Multi-modale Kurierdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LRA München
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-muenchen.de 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de 📧
Telefon: +49 8962211634 📞
Fax: +49 896221441634 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=226216 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=226216 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-06 📅
Datum des Beginns: 2021-10-15 📅
Datum des Endes: 2022-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 151-401102
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerben gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 23.08.2021 vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragslaufzeit mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer 4-fach jeweils um drei Monate zu verlängern. Die Erklärung hat dem Auftragnehmer gegenüber spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit zuzugehen.
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Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226216
-Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt
L124).
-Erklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, bzw. einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz abgeschlossen hat (siehe Formblatt L124).
-Erklärung des Bieters, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt L124)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226216
-Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L 124).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226216
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt L 124).
-Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (siehe Formblatt L 124 bzw. Formblatt L 235).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226216

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt München
SG 1.3.0.1 - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Mariahilfplatz 17
81541 München
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Ablaufkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Disposition der Leistung
Preis (Gewichtung): 70 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Adresse des Käuferprofils: https://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/ausschreibungen/ 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=226216 🌏
Internetadresse: https://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und
der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165
Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
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Geschäfts-geheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 151-401102 (2021-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistungserbringung ist die Verteilung von Selbsttestkits für den Schul- und Kindertagesbetreuungsbereich (nachfolgend Einrichtungen) im Landkreis München. Im Landkreis München sind ca. 500 Einrichtungen in der Schul- und Kindertagesbetreuung zu beliefern. Bezugsberechtigt sind an Schulen die Lehrer sowie die Schüler. In Betreuungseinrichtungen ist das Betreuungspersonal bezugsberechtigt, nicht jedoch die betreuten Kinder. Die reibungslose und zügige Verteilung der Selbsttestkits an die Einrichtungen liegt in der Hand der Kreisverwaltungsbehörden. Mit dem vorliegenden Vertrag wird der Auftragnehmer beauftragt, die ihm übergebenen Selbsttestkits zu lagern, die Verteilung an die Einrichtungen zu übernehmen, die Verteilung zu organisieren und diese fachgerecht zu dokumentieren. Der monatliche Bedarf wird aktuell auf 450.000 – 550.000 Tests geschätzt. Grundlage der Schätzmenge sind zwei Tests pro Woche für jeden Schüler. Sollte sich die Anzahl der Test pro Woche auf drei erhöhen, ergibt sich ein monatlicher Bedarf in Höhe von 675.000 – 825.000. Die voranstehende Schätzung berücksichtigt die im Schuljahr 2020/21 verwendeten Selbsttestkits. Ggf. werden ab dem Schuljahr 2021/2022 auch sog. Pooling-Testkits in Grundschulen verwendet.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt München

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 182-474031
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 151-401102
ABl. S-Ausgabe: 182

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistungserbringung ist die Verteilung von Selbsttestkits für den Schul- und Kindertagesbetreuungsbereich (nachfolgend
Einrichtungen) im Landkreis München. Im Landkreis München sind ca. 500 Einrichtungen in der Schul- und Kindertagesbetreuung zu beliefern.
Bezugsberechtigt sind an Schulen die Lehrer sowie die Schüler. In Betreuungseinrichtungen ist das Betreuungspersonal bezugsberechtigt,
nicht jedoch die betreuten Kinder. Die reibungslose und zügige Verteilung der Selbsttestkits an die Einrichtungen liegt in der Hand der
Kreisverwaltungsbehörden. Mit dem vorliegenden Vertrag wird der Auftragnehmer beauftragt, die ihm übergebenen Selbsttestkits zu lagern, die
Verteilung an die Einrichtungen zu übernehmen, die Verteilung zu organisieren und diese fachgerecht zu dokumentieren. Der monatliche
Bedarf wird aktuell auf 450.000 – 550.000 Tests geschätzt. Grundlage der Schätzmenge sind zwei Tests pro Woche für jeden Schüler. Sollte
sich die Anzahl der Test pro Woche auf drei erhöhen, ergibt sich ein monatlicher Bedarf in Höhe von 675.000 – 825.000. Die voranstehende
Schätzung berücksichtigt die im Schuljahr 2020/21 verwendeten Selbsttestkits. Ggf. werden ab dem Schuljahr 2021/2022 auch sog.
Pooling-Testkits in Grundschulen verwendet.
Bezugsberechtigt sind an Schulen die Lehrer sowie die Schüler. In Betreuungseinrichtungen ist das Betreuungspersonal bezugsberechtigt, nicht
jedoch die betreuten Kinder. Die reibungslose und zügige Verteilung der Selbsttestkits an die Einrichtungen liegt in der Hand der
Verteilung an die Einrichtungen zu übernehmen, die Verteilung zu organisieren und diese fachgerecht zu dokumentieren. Der monatliche Bedarf
wird aktuell auf 450.000 – 550.000 Tests geschätzt. Grundlage der Schätzmenge sind zwei Tests pro Woche für jeden Schüler. Sollte sich die
Anzahl der Test pro Woche auf drei erhöhen, ergibt sich ein monatlicher Bedarf in Höhe von 675.000 – 825.000. Die voranstehende Schätzung
berücksichtigt die im Schuljahr 2020/21 verwendeten Selbsttestkits. Ggf. werden ab dem Schuljahr 2021/2022 auch sog. Pooling-Testkits in
Grundschulen verwendet.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Preis (Gewichtung): 70%

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-10 📅
Name: LOXXESS Neuburg GmbH & Co. KG
Postanschrift: Augsburger Straße 133
Postort: Neuburg
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland 🇩🇪
Neuburg-Schrobenhausen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten
nach § 165
Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem
Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die
Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Quelle: OJS 2021/S 182-474031 (2021-09-15)
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