Aufgrund des Elektrifizierungskonzepts von zahlreichen Bahnstrecken in Baden-Württemberg sollen keine Neufahrzeuge mit Dieselantrieb mehr beschafft werden. Dennoch besteht mittelfristig der Bedarf, neue Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf den nicht elektrifizierten Stecken einzusetzen.
Es ist derzeit offen, ob der Einsatz von elektrischen Zügen mit Oberleitungselektrifizierung, der Einsatz von Wasserstoff-Hybrid- (H2MU), von Oberleitungs-/Batterie-Hybridzügen (BEMU) oder von Dieselhybridzügen wirtschaftlich tragfähig ist. Je nach Option sind an den Strecken spezifische zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen erforderlich.
Vor diesem Hintergrund sollen in dieser Untersuchung Erkenntnisse über die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Erreichung eines lokal emissionsfreien SPNV auf nicht elektrifizierten Strecken erarbeitet werden. Die Ergebnisse der Studie sollen die Basis für eine integrierte Planung von Fahrzeugeinsatz, Vergabenetzen und Infrastruktur mit den genannten Zielen bilden und den zeitlichen Gesamtrahmen aufzeigen.
Die ausgeschriebene Untersuchung soll, anknüpfend an diese und ggf. weitere geeignete Studien, die spezifische Situation auf den unten genannten Strecken in Baden-Württemberg betrachten und hieraus Empfehlungen für das weitere strategische Vorgehen herausarbeiten. Dort angenommene Kennwerte und Kenngrößen sind auf die spezifischen Verhältnisse der Strecken in Baden-Württemberg zu beziehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. Alternative Antriebstechnologien
2021/0500
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Aufgrund des Elektrifizierungskonzepts von zahlreichen Bahnstrecken in Baden-Württemberg sollen keine Neufahrzeuge mit Dieselantrieb mehr beschafft werden....”
Kurze Beschreibung
Aufgrund des Elektrifizierungskonzepts von zahlreichen Bahnstrecken in Baden-Württemberg sollen keine Neufahrzeuge mit Dieselantrieb mehr beschafft werden. Dennoch besteht mittelfristig der Bedarf, neue Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf den nicht elektrifizierten Stecken einzusetzen.
Es ist derzeit offen, ob der Einsatz von elektrischen Zügen mit Oberleitungselektrifizierung, der Einsatz von Wasserstoff-Hybrid- (H2MU), von Oberleitungs-/Batterie-Hybridzügen (BEMU) oder von Dieselhybridzügen wirtschaftlich tragfähig ist. Je nach Option sind an den Strecken spezifische zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen erforderlich.
Vor diesem Hintergrund sollen in dieser Untersuchung Erkenntnisse über die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Erreichung eines lokal emissionsfreien SPNV auf nicht elektrifizierten Strecken erarbeitet werden. Die Ergebnisse der Studie sollen die Basis für eine integrierte Planung von Fahrzeugeinsatz, Vergabenetzen und Infrastruktur mit den genannten Zielen bilden und den zeitlichen Gesamtrahmen aufzeigen.
Die ausgeschriebene Untersuchung soll, anknüpfend an diese und ggf. weitere geeignete Studien, die spezifische Situation auf den unten genannten Strecken in Baden-Württemberg betrachten und hieraus Empfehlungen für das weitere strategische Vorgehen herausarbeiten. Dort angenommene Kennwerte und Kenngrößen sind auf die spezifischen Verhältnisse der Strecken in Baden-Württemberg zu beziehen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 260 000 💰
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung, voraus. in 06.2021, und endet nach neun Monaten.
Es ist folgender Zeitplan einzuhalten: Arbeitsbeginn zwei Wochen mit Auftrag, Erste Zwischenergebnisse nach 3 Monaten, Abschluss AP3 im Folgemonat, Gesamtabschluss des Projekts inkl. Optionen mit Ende der Laufzeit
Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.
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Beschreibung der Beschaffung: s.o.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Qualität des Angebotes (inhaltlich, organisatorisch, Kreativitätsgrad)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 260 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 9
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z. B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Webseite der NVBW veröffentlicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2004).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2020, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-05
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person...”
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 5.5.2021, 12.00 Uhr
In elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle
Auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert; siehe dazu die Hinweise unter www.nvbw.de/vergabeverfahren.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, 26.4.2021, 12.00 Uhr
Auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de unter angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBD1Q4
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“3.7 Nachprüfung der Vergabe
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
3.7 Nachprüfung der Vergabe
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/926-8730
Telefax: 0721/926-3985
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2021/S 065-167052 (2021-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. Alternative Antriebstechnologien
2021/0510
Kurze Beschreibung:
“Aufgrund des Elektrifizierungskonzepts von zahlreichen Bahnstrecken in Baden-Württemberg sollen keine Neufahrzeuge mit Dieselantrieb mehr beschafft werden....”
Kurze Beschreibung
Aufgrund des Elektrifizierungskonzepts von zahlreichen Bahnstrecken in Baden-Württemberg sollen keine Neufahrzeuge mit Dieselantrieb mehr beschafft werden. Dennoch besteht mittelfristig der Bedarf, neue Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf den nicht elektrifizierten Stecken einzusetzen.
Es ist derzeit offen, ob der Einsatz von elektrischen Zügen mit Oberleitungselektrifizierung, der Einsatz von Wasserstoff-Hybrid- (H2MU), von Oberleitungs-/Batterie-Hybridzügen (BEMU) oder von Dieselhybridzügen wirtschaftlich tragfähig ist. Je nach Option sind an den Strecken spezifische zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen erforderlich.
Vor diesem Hintergrund sollen in dieser Untersuchung Erkenntnisse über die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Erreichung eines lokal emissions-freien SPNV auf nicht elektrifizierten Strecken erarbeitet werden. Die Ergebnisse der Studie sollen die Basis für eine integrierte Planung von Fahrzeugeinsatz, Vergabenetzen und Infrastruktur mit den genannten Zielen bilden und den zeitlichen Gesamtrahmen aufzeigen.
Die ausgeschriebene Untersuchung soll, anknüpfend an diese und ggf. weitere geeignete Studien, die spezifische Situation auf den unten genannten Strecken in Baden-Württemberg betrachten und hieraus Empfehlungen für das weitere strategische Vorgehen herausarbeiten. Dort angenommene Kennwerte und Kenngrößen sind auf die spezifischen Verhältnisse der Strecken in Baden-Württemberg zu beziehen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 200 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung, voraus. in...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung, voraus. in 06.2021, und endet nach neun Monaten.
Es ist folgender Zeitplan einzuhalten: Arbeitsbeginn zwei Wochen mit Auftrag, Erste Zwischenergebnisse nach drei Monaten, Abschluss AP3 im Folgemonat, Gesamtabschluss des Projekts inkl. Optionen mit Ende der Laufzeit
Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Webseite der NVBW veröffentlicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 065-167052
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ttk
Postanschrift: Gerwigstraße 53
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72162503-0📞
E-Mail: akquiseb2@ttk.de📧
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRMYR
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“3.7 Nachprüfung der Vergabe
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
3.7 Nachprüfung der Vergabe
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100,
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/926-8730
Telefax: 0721/926-3985
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 156-413818 (2021-08-10)