Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel VBK Alsfeld Nordost auf folgenden Linien zu erbringen: — Regionale Linie 390: Alsfeld – Grebenau – Wallersdorf, — Regionale Linie 394: Alsfeld – Eudorf – Berfa – Lingelbach (Grebenau), — Regionale Linie 396: Alsfeld – Schwabenrod – Holzburg. Gesamtleistung (gerundet): 129 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2022. Davon entfallen ca. 128 Tsd. Nwkm auf den RMV und ca. 1 Tsd. Nwkm auf den NVV. Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: Ausschreibung 2022-G-VBK-NO
Kurze Beschreibung:
“Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die...”
Kurze Beschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel VBK Alsfeld Nordost auf folgenden Linien zu erbringen:
— Regionale Linie 390: Alsfeld – Grebenau – Wallersdorf,
— Regionale Linie 396: Alsfeld – Schwabenrod – Holzburg.
Gesamtleistung (gerundet): 129 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2022. Davon entfallen ca. 128 Tsd. Nwkm auf den RMV und ca. 1 Tsd. Nwkm auf den NVV.
Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: https://www.rmv.de🌏
E-Mail: 2022-vbk@rmv.de📧
Telefon: +49 6192294632📞
URL der Dokumente: https://vergabe-rmv.de/E75198187🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe-rmv.de/E75198187🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-05 📅
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2029-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 087-225434
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 047-112405
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV.”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die...”
Kurze Beschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel VBK Alsfeld Nordost auf folgenden Linien zu erbringen:
“— Regionale Linie 390: Alsfeld – Grebenau – Wallersdorf,” Mehr anzeigen (9) “— Regionale Linie 394: Alsfeld – Eudorf – Berfa – Lingelbach (Grebenau),”
“— Regionale Linie 396: Alsfeld – Schwabenrod – Holzburg.”
“Gesamtleistung (gerundet): 129 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2022. Davon entfallen ca. 128 Tsd. Nwkm auf den RMV und ca. 1 Tsd. Nwkm auf den NVV.”
“Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.”
“Siehe Abschnitt II.1.4).”
“Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die...”
Kurze Beschreibung
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
“Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter...”
Kurze Beschreibung
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
“Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“...”
Kurze Beschreibung
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://staatsanzeiger-hessen.de und http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
“Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der in der/den Verpflichtungserklärung(en) übernommener/n Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen...”
Kurze Beschreibung
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der in der/den Verpflichtungserklärung(en) übernommener/n Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus der/den Verpflichtungserklärung(en) gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende(n) Verpflichtung(en) wird eine Vertragsstrafe fällig (vgl. § 18 HVTG). Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden. Nähere Einzelheiten sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
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Beschreibung der Optionen:
“Leistungsänderungen im Fahrplanangebot. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Der Bieter muss über eine Genehmigung für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. über eine EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG)...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Bieter muss über eine Genehmigung für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. über eine EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009), verfügen. Der Bieter hat deshalb mit Angebotsabgabe eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Kopie einer Genehmigungsurkunde für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. eine Kopie einer gültigen maximal 10 Jahre alten EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009) vorzulegen.
“Zum Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen gemäß Anlage 30 der...”
Befähigung zur Berufsausübung
Zum Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen gemäß Anlage 30 der Vergabeunterlagen vorzulegen:
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (6) “a) Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme...”
Befähigung zur Berufsausübung
a) Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
“b) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.”
“c) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.”
“d) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.”
“Bei Bietergemeinschaften sind die vorstehenden Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und...”
Befähigung zur Berufsausübung
Bei Bietergemeinschaften sind die vorstehenden Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 30 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
“Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass er die subjektiven Anforderungen des § 13 Absätze 1 bzw. 1a...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass er die subjektiven Anforderungen des § 13 Absätze 1 bzw. 1a PBefG erfüllen kann und insoweit der Genehmigungserteilung für den hiesigen Auftrag an ihn keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
“Der Bieter hat folgende Anforderung zu erfüllen: einen mit der Durchführung von BPNV-Leistungen erzielten Mindestjahresumsatz in Höhe von 1,0 Mio EUR im...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat folgende Anforderung zu erfüllen: einen mit der Durchführung von BPNV-Leistungen erzielten Mindestjahresumsatz in Höhe von 1,0 Mio EUR im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (7) “2) Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen nach:”
“a) Erklärung des Bieters über den mit der Durchführung von BPNV-Leistungen erzielten Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebots...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung des Bieters über den mit der Durchführung von BPNV-Leistungen erzielten Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr.
“b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung), wobei der Stichtag dieser Bescheinigung zum Zeitpunkt...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung), wobei der Stichtag dieser Bescheinigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf. Auf Verlangen des Auftraggebers ist das Original oder eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung in Papierform unverzüglich vorzulegen.
“3) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
“Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit Angebotsabgabe eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegt, vgl. § 47 Absatz 1 VgV. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Die vorgenannten Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen dürfen für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf.
“4) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 3 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 3 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
“5) Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5) Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“1) Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
1) Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind.
“2) Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebotes über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
2) Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebotes über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der Ausführungsfrist beschafft werden.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (5) “3) Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe bis zu 2 Referenzen über in den letzten 3 Jahren...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
3) Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe bis zu 2 Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte Dienstleistungsaufträge im BPNV zu benennen, mit Angabe der nutzwagenkilometrischen Gesamtbetriebsleistung im 1. Fahrplanjahr, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
“4) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B. seiner Muttergesellschaft...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
4) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 3 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
“Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten oder einer Verpflichtungserklärung des Dritten...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten oder einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die vorgenannte Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf.
“5) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 4 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
5) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 4 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakulative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
“6) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
6) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
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Mindeststandards:
“Abweichend zur vorgenannten Zwischenüberschrift des Bekanntmachungsformulars erfolgt hier die Fortsetzung der Auflistung und kurzen Beschreibung der...”
Mindeststandards
Abweichend zur vorgenannten Zwischenüberschrift des Bekanntmachungsformulars erfolgt hier die Fortsetzung der Auflistung und kurzen Beschreibung der Eignungskriterien zu Abschnitt III.1.3):
“Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM)...”
Mindeststandards
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt. Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des Herstellers gemäß Anlage 28.1 und eine schriftliche Bestätigung des Herstellers oder der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms) gemäß Anlage 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass die (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils angebotenen Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist das Original der Bestätigung in Papierform unverzüglich vorzulegen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
“Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).” Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Fall eines Betreiberwechsels besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß Artikel 4 Absätze 5 und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Fall eines Betreiberwechsels besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß Artikel 4 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 5 HVTG. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
“Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV.”
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund– und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land: Hessen🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement, Frau Carola Schwarz
Internetadresse: https://www.nvv.de/🌏
Dokumente URL: https://vergabe-rmv.de/E75198187🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
“Zu I.3) Kommunikation:”
“Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformation) über...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (4) “Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV nur auf...”
Zusätzliche Informationen
Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV nur auf schriftliche Anforderung über das Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform an dort registrierte Verkehrsunternehmen herausgegeben.
“Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von Verkehrsunternehmen gegeben bzw. gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres...”
Zusätzliche Informationen
Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von Verkehrsunternehmen gegeben bzw. gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das Verkehrsunternehmen hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren, wenn es Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen geben bzw. stellen will. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Verkehrsunternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
“Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation...”
Zusätzliche Informationen
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte, PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Abs. 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
“„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:” Mehr anzeigen (4) “1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2021/S 087-225434 (2021-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die...”
Kurze Beschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel VBK Alsfeld Nordost auf folgenden Linien zu erbringen:
- Regionale Linie 390: Alsfeld – Grebenau - Wallersdorf
“Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) erfolgen nur aus technischenGründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine...”
Zusätzliche Informationen
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) erfolgen nur aus technischenGründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabeverlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt. Die Eintragung in der Ziffer V.2.3), ob derAuftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG derKommission vom 6.5.2003.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“- Regionale Linie 390: Alsfeld – Grebenau - Wallersdorf”
“- Regionale Linie 394: Alsfeld – Eudorf – Berfa - Lingelbach (Grebenau)” Mehr anzeigen (4) “- Regionale Linie 396: Alsfeld – Schwabenrod – Holzburg”
“Das o.g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.”
“Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter...”
Kurze Beschreibung
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
“Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 "Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)"...”
Kurze Beschreibung
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 "Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)" im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://staatsanzeiger-hessen.de und http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.