Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel VBK X-Bus Alsfeld auf folgenden Linien zu erbringen:
— Regionale Expressbuslinie X33: Alsfeld – Grebenau – Niederaula – Bad Hersfeld,
— Regionale Expressbuslinie X35: Alsfeld – Stadtallendorf – Kirchhain – Marburg,
— Regionale Expressbuslinie X39: Alsfeld – Schrecksbach – Treysa.
Gesamtleistung (gerundet): 1 258 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2022. Davon entfallen ca. 781 Tsd. Nwkm auf den RMV und ca. 477 Tsd. Nwkm auf den NVV.
Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung 2022-H-VBK-X
Ausschreibung 2022-H-VBK-X
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die...”
Kurze Beschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel VBK X-Bus Alsfeld auf folgenden Linien zu erbringen:
— Regionale Expressbuslinie X33: Alsfeld – Grebenau – Niederaula – Bad Hersfeld,
— Regionale Expressbuslinie X35: Alsfeld – Stadtallendorf – Kirchhain – Marburg,
— Regionale Expressbuslinie X39: Alsfeld – Schrecksbach – Treysa.
Gesamtleistung (gerundet): 1 258 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2022. Davon entfallen ca. 781 Tsd. Nwkm auf den RMV und ca. 477 Tsd. Nwkm auf den NVV.
Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
1️⃣
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe Abschnitt II.1.4).
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Siehe Abschnitt II.1.4).
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://staatsanzeiger-hessen.de und http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der in der/den Verpflichtungserklärung(en) übernommener/n Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus der/den Verpflichtungserklärung(en) gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende(n) Verpflichtung(en) wird eine Vertragsstrafe fällig (vgl. § 18 HVTG). Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2029-12-08 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden. Nähere Einzelheiten sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Leistungsänderungen im Fahrplanangebot. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter muss über eine Genehmigung für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. über eine EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter muss über eine Genehmigung für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. über eine EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009), verfügen. Der Bieter hat deshalb mit Angebotsabgabe eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Kopie einer Genehmigungsurkunde für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. eine Kopie einer gültigen maximal 10 Jahre alten EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009) vorzulegen.
Zum Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen gemäß Anlage 30 der Vergabeunterlagen vorzulegen:
a) Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
b) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
c) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
d) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorstehenden Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 30 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass er die subjektiven Anforderungen des § 13 Absätze 1 bzw. 1a PBefG erfüllen kann und insoweit der Genehmigungserteilung für den hiesigen Auftrag an ihn keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Der Bieter hat folgende Anforderung zu erfüllen: einen mit der Durchführung von BPNV-Leistungen erzielten Mindestjahresumsatz in Höhe von 2,8 Mio. EUR im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr.
(2) Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Nachweise/Bescheinigungen/Erklärungen nach:
a) Erklärung des Bieters über den mit der Durchführung von BPNV-Leistungen erzielten Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr.
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung), wobei der Stichtag dieser Bescheinigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf. Auf Verlangen des Auftraggebers ist das Original oder eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung in Papierform unverzüglich vorzulegen.
(3) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit Angebotsabgabe eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegt, vgl. § 47 Absatz 1 VgV. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Die vorgenannten Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen dürfen für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf.
(4) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 3 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
(5) Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind.
(2) Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebotes über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der Ausführungsfrist beschafft werden.
(3) Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe bis zu 2 Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte Dienstleistungsaufträge im BPNV zu benennen, mit Angabe der nutzwagenkilometrischen Gesamtbetriebsleistung im 1. Fahrplanjahr, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
(4) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 3 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten oder einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die vorgenannte Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf.
(5) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 4 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakulative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
(6) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Abweichend zur vorgenannten Zwischenüberschrift des Bekanntmachungsformulars erfolgt hier die Fortsetzung der Auflistung und kurzen Beschreibung der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Abweichend zur vorgenannten Zwischenüberschrift des Bekanntmachungsformulars erfolgt hier die Fortsetzung der Auflistung und kurzen Beschreibung der Eignungskriterien zu Abschnitt III.1.3):
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt. Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des Herstellers gemäß Anlage 28.1 und eine schriftliche Bestätigung des Herstellers oder der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms) gemäß Anlage 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass die (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils angebotenen Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist das Original der Bestätigung in Papierform unverzüglich vorzulegen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Fall eines Betreiberwechsels besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß Artikel 4 Absätze 5 und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Fall eines Betreiberwechsels besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß Artikel 4 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 5 HVTG. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 047-112407
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-08
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV.”
“Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz:...”
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV nur auf schriftliche Anforderung über das Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform an dort registrierte Verkehrsunternehmen herausgegeben.
Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von Verkehrsunternehmen gegeben bzw. gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das Verkehrsunternehmen hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren, wenn es Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen geben bzw. stellen will. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Verkehrsunternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Weitere zusätzliche Angaben:
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte, PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Abs. 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2021/S 084-216264 (2021-04-26)
Ergänzende Angaben (2021-05-28) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: Verkehrsverbund– und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die...”
Kurze Beschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel VBK X-Bus Alsfeld auf folgenden Linien zu erbringen:
— Regionale Expressbuslinie X33: Alsfeld – Grebenau – Niederaula – Bad Hersfeld;
— Regionale Expressbuslinie X35: Alsfeld – Stadtallendorf – Kirchhain – Marburg;
— Regionale Expressbuslinie X39: Alsfeld – Schrecksbach – Treysa.
Gesamtleistung (gerundet): 1 258 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2022. Davon entfallen ca. 781 Tsd. Nwkm auf den RMV und ca. 477 Tsd. Nwkm auf den NVV.
Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 084-216264
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-06-08 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-06-18 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-06-08 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-06-18 📅
Quelle: OJS 2021/S 105-277439 (2021-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die...”
Kurze Beschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV / der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel VBK X-Bus Alsfeld auf folgenden Linien zu erbringen:
- Regionale Expressbuslinie X33: Alsfeld – Grebenau – Niederaula – Bad Hersfeld
- Regionale Expressbuslinie X35: Alsfeld – Stadtallendorf – Kirchhain - Marburg
- Regionale Expressbuslinie X39: Alsfeld – Schrecksbach – Treysa
Gesamtleistung (gerundet): 1.258 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2022. Davon entfallen ca. 781 Tsd. Nwkm auf den RMV und ca. 477 Tsd. Nwkm auf den NVV.
Das o.g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe Abschnitt II.1.4).
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Siehe Abschnitt II.1.4).
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 "Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)" im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://staatsanzeiger-hessen.de und http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der in der/den Verpflichtungserklärung(en) übernommener/n Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus der/den Verpflichtungserklärung(en) gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende(n) Verpflichtung(en) wird eine Vertragsstrafe fällig (vgl. § 18 HVTG). Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 084-216264
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Omnibusbetrieb Käberich, Inhaber Thomas Reichwein
Postanschrift: Im Seckenbiegen 8-9
Postort: Niederaula
Postleitzahl: 36272
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hersfeld-Rotenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine...”
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt. Die Eintragung in der Ziffer V.2.3), ob der Auftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003.
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Quelle: OJS 2021/S 147-392002 (2021-07-28)