Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Qualifiktion Projektleiter:
(1) Einschlägiger Studienabschluss oder fachspezifischer Berufsabschluss (Bauingenieurwesen, Facharbeiter Rückbau oder vergleichbar) (2 Punkte),
(2) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Gebäuderückbau (2 Punkte),
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination von Gebäuderückbaumaßnahmen mit Auftragsvolumen > 5 Mio. EUR (Kosten Abbruch und Entsorgung) (2 Punkte).
b) Qualifiktion technisches Personal „Rückbau und Gebäudeabbrüche“:
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben:
(1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Gebäuderückbau (2 Punkte),
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahmen mit umbauten Raum > 150 000 m (2 Punkte).
c) Qualifiktion technisches Personal „Schadstoffsanierung“:
(1) Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3 – Großer Asbestschein oder vergleichbar (Mindestanforderung),
(2) Sachkundenachweis TRGS 521 – Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle oder vergleichbar (Mindestanforderung),
(3) Sachkundenachweis TRGS 524 – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (Mindestanforderung),
(4) Sachkundenachweis TRGS 551 – Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischen Material (Mindestanforderung).
Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben:
(1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Rahmen von Schadstoffsanierungen (2 Punkte),
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Rückbaumaßnahmen mit Schadstoffbelastungen (Asbest, PCB, PAK, KW, KMF) (2 Punkte).
d) Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Anhand von Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachzuweisen:
(1) Nachweis der projektbezogenen Verfügbarkeit von > 10 Mitarbeiter für die auszuführenden Leistungen der Gebäudeabbrüche und zur Schadstoffentsorgung (Mindestanforderung),
(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 KrWG nach der Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung (EFBV) (Mindestanforderung),
(3) Zulassung des Unternehmens als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV (Mindestanforderung),
Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Nachweise Punkte für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens vergeben:
(1) RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten in folgenden Bereichen:HA 3 (Hochabbruch 3), AB (Abbruch im Bestand) und AK (Abbruch in kontaminierten Bereichen) (jeweils 1 Punkt, d.h. insbesamt 3 Punkte),
(2) SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certifikat Cotraktoren) SCC ** Zertifikat (2 Punkte),
(3) Zulassung des Unternehmens zum Transport von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG (2 Punkte).
Die Qualifikationen und Kenntnisse können entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen nachgewiesen werden.
e) Angaben zu den Arbeitsgeräten und zur technischen Ausstattung:
Anhand der vorgelegten Eigenerklärung werden Punkte für Angaben zu den Geräten und zur technischen Ausstattung vergeben, die den Unternehmen zur Ausführung zur Verfügung stehen:
(1) Angaben zu den Geräten und der technischen Ausstattung für die Ausführung des Abbruchs und des Abbruchs am Bestand (einschl. Angabe der Anzahl) (Mindestanforderung),
(2) Angaben zu den Geräten und der technischen Ausstattung für die Ausführung des Höhenabbruchs bis einschließlich 60 m Gebäudehöhe (einschl. Angabe der Anzahl) (Mindestanforderung),
(3) Angaben zu den Geräten und der technischen Ausstattung für die Ausführung der Schadstoffsanierung (einschl. Angabe der Anzahl der H-Sauger, Anzahl der Unterdruckgeräte und Personen-/Materialschleusen, Anzahl der Schleif- und Fräsmaschinen mit Direktabsaugung) (Mindestanforderung),
(4) Angaben zu Emissionsnachweisen für Baumaschinen (RAL-UZ 53), gleichwertigen Gütezeichen oder Prüfberichten (Mindestanforderung),
(5) Angaben zu den zur Verfügung stehenden Entsorgungsstellen. Aus Nachhaltigkeitsgründen müssen die Entsorgungsstellen für die Deponieklasse DK 0 bis III im Umkreis von ca. 50 km liegen.
f) Vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind:
(1) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen > 5 Mio. EUR (Kosten Abbruch und Entsorgung) (Mindestanforderung),
(2) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 150 000 m (Mindestanforderung),
(3) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen (Asbest, PCB, PAK, KW, KMF) (Mindestanforderung).
Darüber hinaus werden für weitere neben den Mindestreferenzen angegebene Gebäuderückbaumaßnahmen Punkte vergeben. Je Referenz werden maximal 8,0 Punkte vergeben:
(a) Gebäuderückbaumaßnahme mit einem Auftragsvolumen > 5 Mio. EUR (Kosten Abbruch und Entsorgung) (1 Punkt),
(b) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 150 000 m (1 Punkt),
(c) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Erhaltung der angrenzenden Nachbar- und Umgebungsbebauung (1 Punkt),
(d) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit Asbest (1 Punkt),
(e) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit PCB (1 Punkt),
(f) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit PAK (1 Punkt),
(g) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit KW (1 Punkt),
(h) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit KMF (1 Punkt).
Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d. h. seit dem 1.7.2016) erbracht und innerhalb dieses Zeitraums (d.h. bis zum 30.6.2021) abgeschlossen worden sein. Nur für tatsächlich ausgeführte und erfolgreich abgeschlossene Referenzen (d. h. Fertigstellung und Abnahme) werden Punkte vergeben. Es werden die 5 Referenzen mit den jeweils meisten Punkten gewertet. Insgesamt können so max. 40 Punkte erreicht werden. Punkte werden nur vergeben, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.