Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
• dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt und den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
• dass, falls eine stoffliche Verwertung in einer bestehenden Anlage erfolgt, die Endprodukte meines/unseres Unternehmens über eine bestehende RAL-Gütezertifizierung (oder eine gleichwertige Zertifizierung) verfügen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
• dass, falls eine stoffliche Verwertung in einer noch nicht betriebenen, aber geplanten Anlage erfolgen soll, die Endprodukte meines/unseres Unternehmens über eine bestehende RAL-Gütezertifizierung (oder eine gleichwertige Zertifizierung) verfügen werden (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
• Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen. Der Bieter hat im Falle der Eignungsleihe nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
• Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
• Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
(Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
• Darstellung des geplanten Entsorgungskonzepts unter Angabe der voraussichtlichen Mengenströme und der vorgesehenen Verwertungsanlagen. Aufzuklären sind alle Mengenströme bis zur endgültigen energetischen Verwertung oder bis zur Erzeugung eines gütezertifizierten Düngemittels oder bis zur Herstellung eines Brennstoffprodukts.