Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragen die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (AG) nach einem offenen Verfahren den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung des Stadtbusverkehres in Pfaffenhofen a. d. Ilm für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Über die Verlängerungsoption wird durch die AG bis zum 30.6.2023 entschieden. Das Stadtbuskonzept Pfaffenhofen unterscheidet zwischen Stadtbusverkehr und dem ergänzenden Ortsteil-Rufbus: Der Stadtbusverkehr besteht aus den vier Linien (Linie 1 – 4), wobei die Linie 3 des Stadtbusnetzes als Bedarfsverkehr konzipiert ist. Alle 4 Linien des Stadtbusverkehrs sind nicht entgeltpflichtig. Der Ortsteil-Rufbus besteht aus 2 Ortsteilrufbuslinien. Er ist ein reiner Bedarfsverkehr und für eine Erprobungsphase mindestens im ersten Jahr der Vertragslaufzeit nicht entgeltpflichtig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragen die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (AG) nach einem offenen Verfahren den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung des Stadtbusverkehres in Pfaffenhofen a. d. Ilm für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Über die Verlängerungsoption wird durch die AG bis zum 30.6.2023 entschieden. Das Stadtbuskonzept Pfaffenhofen unterscheidet zwischen Stadtbusverkehr und dem ergänzenden Ortsteil-Rufbus:
Der Stadtbusverkehr besteht aus den vier Linien (Linie 1 – 4), wobei die Linie 3 des Stadtbusnetzes als Bedarfsverkehr konzipiert ist. Alle 4 Linien des Stadtbusverkehrs sind nicht entgeltpflichtig.
Der Ortsteil-Rufbus besteht aus 2 Ortsteilrufbuslinien. Er ist ein reiner Bedarfsverkehr und für eine Erprobungsphase mindestens im ersten Jahr der Vertragslaufzeit nicht entgeltpflichtig.
Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragen die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (AG) nach einem offenen Verfahren den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung des Stadtbusverkehres in Pfaffenhofen a. d. Ilm für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Über die Verlängerungsoption wird durch die AG bis zum 30.6.2023 entschieden. Das Stadtbuskonzept Pfaffenhofen unterscheidet zwischen Stadtbusverkehr und dem ergänzenden Ortsteil-Rufbus:
Der Stadtbusverkehr besteht aus den vier Linien (Linie 1 – 4), wobei die Linie 3 des Stadtbusnetzes als Bedarfsverkehr konzipiert ist. Alle 4 Linien des Stadtbusverkehrs sind nicht entgeltpflichtig.
Der Ortsteil-Rufbus besteht aus 2 Ortsteilrufbuslinien. Er ist ein reiner Bedarfsverkehr und für eine Erprobungsphase mindestens im ersten Jahr der Vertragslaufzeit nicht entgeltpflichtig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragen die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (AG) nach einem offenen Verfahren den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung des Stadtbusverkehres in Pfaffenhofen a. d. Ilm für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Über die Verlängerungsoption wird durch die AG bis zum 30.6.2023 entschieden. Das Stadtbuskonzept Pfaffenhofen unterscheidet zwischen Stadtbusverkehr und dem ergänzenden Ortsteil-Rufbus:
Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragen die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (AG) nach einem offenen Verfahren den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung des Stadtbusverkehres in Pfaffenhofen a. d. Ilm für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Über die Verlängerungsoption wird durch die AG bis zum 30.6.2023 entschieden. Das Stadtbuskonzept Pfaffenhofen unterscheidet zwischen Stadtbusverkehr und dem ergänzenden Ortsteil-Rufbus:
Der Stadtbusverkehr besteht aus den vier Linien (Linie 1 – 4), wobei die Linie 3 des Stadtbusnetzes als Bedarfsverkehr konzipiert ist. Alle 4 Linien des Stadtbusverkehrs sind nicht entgeltpflichtig.
Der Ortsteil-Rufbus besteht aus 2 Ortsteilrufbuslinien. Er ist ein reiner Bedarfsverkehr und für eine Erprobungsphase mindestens im ersten Jahr der Vertragslaufzeit nicht entgeltpflichtig.
Vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragen die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (AG) nach einem offenen Verfahren den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung des Stadtbusverkehres in Pfaffenhofen a. d. Ilm für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.
Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragen die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (AG) nach einem offenen Verfahren den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung des Stadtbusverkehres in Pfaffenhofen a. d. Ilm für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über eine Verkehrsleiterbefugnis im Sinne der EU Verordnung (EG) 1071/2009 verfügt und in das Register über alle Kraftverkehrsunternehmen (Verkehrs-Unternehmens- Datei) vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG), abrufbar unter folgendem Link: www.verkehrsunternehmensdatei.de, eingetragen ist.
Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über eine Verkehrsleiterbefugnis im Sinne der EU Verordnung (EG) 1071/2009 verfügt und in das Register über alle Kraftverkehrsunternehmen (Verkehrs-Unternehmens- Datei) vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG), abrufbar unter folgendem Link: www.verkehrsunternehmensdatei.de, eingetragen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers,
b) Leistungserbringer,
c) Erbringungszeitraum vom 10.6.2018 bis 9.6.2021,
d) Betrieb eines Stadtverkehrs und
e) Anzahl der Fahrzeuge.
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter .
a) Name des Auftraggebers,
e) Anzahl der Fahrzeuge, benannt hat.
Mindeststandards:
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter
a) Name des Auftraggebers,
b) Leistungserbringer,
c) Erbringungszeitraum vom 10.6.2018 bis 9.6.2021,
d) Betrieb eines Stadtverkehrs und
e) Anzahl der Fahrzeuge, benannt hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 102-268296 (2021-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Stadtbus Pfaffenhofen a.d.Ilm GmbH - Betriebsführer
Kurze Beschreibung: Ausschreibung Betriebsführer
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragen die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (AG) nach einem offenen Verfahren den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung des Stadtbusverkehres in Pfaffenhofen a. d. Ilm für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Über die Verlängerungsoption wird durch die AG bis zum 30.06.2023 entschieden. Das Stadtbuskonzept Pfaffenhofen unterscheidet zwischen Stadtbusverkehr und dem ergänzenden Ortsteil-Rufbus: Der Stadtbusverkehr besteht aus den vier Linien (Linie 1 - 4), wobei die Linie 3 des Stadtbusnetzes als Bedarfsverkehr konzipiert ist. Alle vier Linien des Stadtbusverkehrs sind nicht entgeltpflichtig. Der Ortsteil-Rufbus besteht aus zwei Ortsteilrufbuslinien. Er ist ein reiner Bedarfsverkehr und für eine Erprobungsphase mindestens im ersten Jahr der Vertragslaufzeit nicht entgeltpflichtig.
Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragen die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (AG) nach einem offenen Verfahren den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung des Stadtbusverkehres in Pfaffenhofen a. d. Ilm für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Über die Verlängerungsoption wird durch die AG bis zum 30.06.2023 entschieden. Das Stadtbuskonzept Pfaffenhofen unterscheidet zwischen Stadtbusverkehr und dem ergänzenden Ortsteil-Rufbus: Der Stadtbusverkehr besteht aus den vier Linien (Linie 1 - 4), wobei die Linie 3 des Stadtbusnetzes als Bedarfsverkehr konzipiert ist. Alle vier Linien des Stadtbusverkehrs sind nicht entgeltpflichtig. Der Ortsteil-Rufbus besteht aus zwei Ortsteilrufbuslinien. Er ist ein reiner Bedarfsverkehr und für eine Erprobungsphase mindestens im ersten Jahr der Vertragslaufzeit nicht entgeltpflichtig.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-28 📅
Name: Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co.KG
Postanschrift: Industriestr. 14
Postort: Mainburg
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 87517090📞
E-Mail: stefan.nieder@stanglmeier.de📧
Land: Kelheim
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1