Die AG wird zum 1.1.2022 bis 31.12.2029 Inhaberin der Liniengenehmigungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Weilheim i. OB. Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Weilheim i. OB. beauftragt die AG nach einem offenen Verfahren den AN mit der Betriebsführung dieses Stadtbusverkehres in Weilheim i. OB. für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 mit einer Verlängerungsoption um weitere sieben Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die Betriebsführung für den oben genannten Linienverkehr wird gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 PBefG an den AN übertragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Die AG wird zum 1.1.2022 bis 31.12.2029 Inhaberin der Liniengenehmigungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Weilheim i. OB. Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Weilheim i. OB. beauftragt die AG nach einem offenen Verfahren den AN mit der Betriebsführung dieses Stadtbusverkehres in Weilheim i. OB. für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 mit einer Verlängerungsoption um weitere sieben Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die Betriebsführung für den oben genannten Linienverkehr wird gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 PBefG an den AN übertragen.
Die AG wird zum 1.1.2022 bis 31.12.2029 Inhaberin der Liniengenehmigungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Weilheim i. OB. Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Weilheim i. OB. beauftragt die AG nach einem offenen Verfahren den AN mit der Betriebsführung dieses Stadtbusverkehres in Weilheim i. OB. für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 mit einer Verlängerungsoption um weitere sieben Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die Betriebsführung für den oben genannten Linienverkehr wird gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 PBefG an den AN übertragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weilheim-Schongau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Vgl. Ziffer II.1.4) Kurze Beschreibung.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann um sieben Jahre bis zum 31.12.2029 von der AG verlängert werden. Über die Verlängerung der Vertragslaufzeit um sieben Jahre hat die AG bis zum 30.6.2022 zu entscheiden und dies dem AN noch am gleichen Tage mitzuteilen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über eine Verkehrsleiterbefugnis im Sinne der EU Verordnung (EG) 1071/2009 verfügt und in das Register über alle Kraftverkehrsunternehmen (Verkehrs-Unternehmens-Datei) vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG), abrufbar unter folgendem Link: www.verkehrsunternehmensdatei.de, eingetragen ist.
Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über eine Verkehrsleiterbefugnis im Sinne der EU Verordnung (EG) 1071/2009 verfügt und in das Register über alle Kraftverkehrsunternehmen (Verkehrs-Unternehmens-Datei) vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG), abrufbar unter folgendem Link: www.verkehrsunternehmensdatei.de, eingetragen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach:
a) Name des Auftraggebers,
b) Leistungserbringer,
c) Erbringungszeitraum vom 19.5.2018 bis 18.5.2021,
d) Betrieb eines Stadtverkehrs und
e) Anzahl der Fahrzeuge.
Mindeststandards:
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter:
a) Name des Auftraggebers,
b) Leistungserbringer,
c) Erbringungszeitraum vom 19.5.2018 bis 18.5.2021,
d) Betrieb eines Stadtverkehrs und
e) Anzahl der Fahrzeuge, benannt hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 089-229789 (2021-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 210503_3
Kurze Beschreibung: Ausschreibung Betriebsführer
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen
Die AG wird zum 01.01.2022 bis 31.12.2029 Inhaberin der Liniengenehmigungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Weilheim i. OB. Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Weilheim i. OB. beauftragt die AG nach einem offenen Verfahren den AN mit der Betriebsführung dieses Stadtbusverkehres in Weilheim i. OB. für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 mit einer Verlängerungsoption um weitere sieben Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die Betriebsführung für den oben genannten Linienverkehr wird gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2 PBefG an den AN übertragen.
Die AG wird zum 01.01.2022 bis 31.12.2029 Inhaberin der Liniengenehmigungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Weilheim i. OB. Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Weilheim i. OB. beauftragt die AG nach einem offenen Verfahren den AN mit der Betriebsführung dieses Stadtbusverkehres in Weilheim i. OB. für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 mit einer Verlängerungsoption um weitere sieben Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die Betriebsführung für den oben genannten Linienverkehr wird gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2 PBefG an den AN übertragen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-02 📅
Name: Busunternehmen Oppenrieder
Postanschrift: Ettingerstr. 18
Postort: Eberfing
Postleitzahl: 82390
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 88021767📞
E-Mail: oppenrieder@t-online.de📧
Land: Weilheim-Schongau
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AG wird zum 01.01.2022 bis 31.12.2029 Inhaberin der Liniengenehmigungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Weilheim i. OB. Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Weilheim i. OB. beauftragt die AG nach einem offenen Verfahren den AN mit der Betriebsführung dieses Stadtbusverkehres in Weilheim i. OB. für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 mit einer Verlängerungsoption um weitere sieben Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die Betriebsführung für den oben genannten Linienverkehr wird gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2 PBefG an den AN übertragen.
Die AG wird zum 01.01.2022 bis 31.12.2029 Inhaberin der Liniengenehmigungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Weilheim i. OB. Zur Sicherstellung des ÖPNV im Gebiet der Stadt Weilheim i. OB. beauftragt die AG nach einem offenen Verfahren den AN mit der Betriebsführung dieses Stadtbusverkehres in Weilheim i. OB. für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 mit einer Verlängerungsoption um weitere sieben Jahre auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die Betriebsführung für den oben genannten Linienverkehr wird gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2 PBefG an den AN übertragen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 162-427385
Zusätzliche Informationen
Die Wertangaben wurden aus technischen Gründen getroffen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: vgl. Ziffer II.1.4) Kurze Beschreibung
Auftragsvergabe
Name: Busunternehmen Oppenrieder u. Regionalverkehr Oberbayern GmbH
Postort: Eberfing Weilheim
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.