Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung der Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen der Stadt Elmshorn
2021-70-10”
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen📦
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen.
1️⃣
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25337 Elmshorn
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen an der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule und der Astrid-Lindgren-Schule in Elmshorn.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-15 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag endet am 30.9.2025 (bzw. am letzten Schultag vor den Herbstferien) und verlängert sich danach um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag endet am 30.9.2025 (bzw. am letzten Schultag vor den Herbstferien) und verlängert sich danach um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag wird fortgeführt, bis eine anschließende Neuvergabe rechtssicher abgeschlossen ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Raum 2.1, Königstraße 20, 25335 Elmshorn
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunkation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist.
Fragen...”
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunkation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist.
Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYYQ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Abt. VII 1”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Abt. VII 1”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 112-293122 (2021-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Elmshorn - Der Bürgermeister -
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 429685.08 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsstunden pro Jahr
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisations- und Qualitätsmanagement-Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 100.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 112-293122
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Postanschrift: Chemnitzer Straße 36
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 429685.08 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYY1
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
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Quelle: OJS 2021/S 186-483931 (2021-09-21)