Ausschreibung eines Vertrags über die Erstellung eines Tarifentwicklungsplans für den Schleswig-Holstein – Tarif

Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, vertreten durch die Nahverkehrs

Die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH), Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel, hat sich entschlossen eine grundlegende Analyse des heutigen SH-Tarifs durchführen zu lassen. Dabei sollen Defizite und Potentiale des Tarifs aufgezeigt werden. Im Anschluss an die Analyse soll gemeinsam mit Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Politik ein zukunftsorientierter Tarifentwicklungsplan entwickelt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-28 Auftragsbekanntmachung
2021-11-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung:
Die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH), Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel, hat sich entschlossen eine grundlegende Analyse des heutigen SH-Tarifs durchführen zu lassen. Dabei sollen Defizite und Potentiale des Tarifs aufgezeigt werden. Im Anschluss an die Analyse soll gemeinsam mit Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Politik ein zukunftsorientierter Tarifentwicklungsplan entwickelt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de 🌏
E-Mail: clara.doege@nah.sh 📧
Telefon: +49 43166019-80 📞
URL der Dokumente: https://www.entera1.de/151_pia/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.entera1.de/151_pia/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-332968
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Angebote in Papierform sind nicht zugelassen! Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über https://www.entera1.de/151_pia/ zu übermitteln. Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer ist über https://www.entera1.de/151_pia/ gegeben. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.entera1.de/151_pia/.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 715 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Seit der Einführung wurde der Tarif sukzessiv weiterentwickelt. Eine grundlegende Tarifüberarbeitung gab es seit der Einführung 2002 jedoch nicht. Die NAH.SH GmbH plant nun eine grundlegende Analyse und Weiterentwicklung des Schleswig-Holstein Tarifs. Es sollen Inkonsistenzen und Defizite des heutigen Tarifs aber auch Potentiale aufgezeigt werden. In einem Tarifentwicklungsplan sollen Ziele und Leitplanken für zukünftige Tarifentwicklung sowie erste Tarifmaßnahmen schriftliche festgehalten werden. Dabei sollen die Wünsche aus den schleswig-holsteinischen Kreisen und kreisfreien Städten und der (potentiellen) Kunden des Nahverkehrs ebenso berücksichtigt werden wie die Interessen der Verkehrsunternehmen. Im Rahmen des Tarifentwicklungsplan werden ausgewählte Tarifmaßnahmen bis zur Umsetzungsreife berechnet und geplant.
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Der Auftragnehmer führt die Tarifanalyse sowie Tarifberechnungen eigenständig durch und übernimmt die Steuerung des Projekts.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 715 000 EUR 💰
Dauer: 20 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer II.2.7)
Alternativ zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate gemäß Ziffer II.2.7) behält sich die Vergabestelle vor, von der Option Gebrauch zu machen, innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens einen folgenden Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern die neuen gleichartigen Dienstleistungen dem Grundprojekt entsprechen, das Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV). In diesem Fall würde die Vergabestelle davon absehen, den Dienstvertrag um 12 Monate zu verlängern, und der Auftragnehmer würde für die maximale Zeit von 1 Jahr mit der Erbringung der vergebenen Leistungen beauftragt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung des Bieters mit der Angabe der allgemeinen Unternehmensdaten,
2. Erklärung der Bietergemeinschaft (falls zutreffend),
3. Erklärung über Nachunternehmer (falls zutreffend),
4. Erklärung über das Nichtvorliegen folgender Ausschlussgründe:
— Strafrechtliche Tatbestände gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
— Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB,
— Insolvenzverfahren gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmer-entsendegesetz und Mindestlohngesetz gemäß § 124 Abs. 2 GWB.
5. Erklärung zu Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
6. Erklärung zu Ausschreibungsdokumenten und unveränderten Originaltexten,
7. Erklärung zu Wettbewerbsverhalten,
9. Verpflichtungserklärung nach § 4 VGSH,
10. Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO.
Formulare für diese Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen, die mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden können (https://www.entera1.de/151_pia/)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
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Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die unten genannten Anforderungen an den Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
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Mindeststandards:
a) Umsatz: Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 500 000 EUR ohne USt. gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bewerber im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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b) Versicherung: Nachweis einer marktüblichen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für den einzelnen Versicherungsfall; sollte noch kein Versicherungsschutz in dem Umfang bestehen, ist eine schriftliche Zusage eines Versicherers vorzulegen, dass im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz in dem genannten Umfang gewährt wird. Für die Eigenerklärungen sind die Formulare der Vergabestelle zu verwenden. Diese werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt (https://www.entera1.de/151_pia/).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber nach Einschätzung des Auftraggebers über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Beratungsleistungen zu erbringen.
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Mindeststandards:
Der Bewerber muss über mindestens 3 Referenzbeispiele über vergleichbare Leistungen aus den Jahren 2017, 2018, 2019 oder 2020 verfügen.
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens die jeweils erbrachten Beratungsleistungen, der zeitliche Umfang des Auftrags sowie der jeweilige Auftraggeber inkl. Ansprechpartner.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Falls mehr als 3 bis 5 Bewerber die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III.1) erfüllen, werden diejenigen 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, bei denen die am weitestgehende Erfahrung mit den Leistungen anzunehmen ist, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind. Hierfür haben die Bewerber ein Kernteam von 3 Mitarbeitern sowie ein Expertenteam von 5 weiteren Mitarbeitern zu benennen. Die Mitarbeiter dürfen im Fall der Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Es ist verbindlich ein Projektleiter und ein Stellvertreter zu benennen. Als Referenzen des Bewerbers gilt die Summe der von den benannten Mitgliedern des gesamten Projektteams vorgelegten Referenzen. Hier sind keine Lebensläufe vorzulegen, sondern eine Zusammenstellung der Referenzen aller Mitarbeiter pro Bewertungskriterium. Es werden nicht nur die Anzahl der vorgelegten Referenzen, sondern auch die Vergleichbarkeit der erbrachten Referenzleistungen mit den hier zu vergebenden Leistungen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Clara Döge
Adresse des Käuferprofils: http://www.nah.sh 🌏
Dokumente URL: https://www.entera1.de/151_pia/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote in Papierform sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über https://www.entera1.de/151_pia/ zu übermitteln.
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Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer ist über https://www.entera1.de/151_pia/ gegeben.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 126-332968 (2021-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Referenznummer: ENOTICES-LVS/2021-086614
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Entwicklung einer ganzheitlichen und zukunftsorientierten Tarifstrategie. Dabei sollen die gegenwärtigen Fragestellungen (z. B. Aufwärtskomponente in Richtung Multimodalität, e-Tarife) und Herausforderungen an den SH-Tarif bewertet und bearbeitet werden. Bei der Erarbeitung des TEP soll zunächst ein Tarifanalyse-Gutachten erstellt werden, das Stärken und Schwächen des heutigen Tarifs sowie insbesondere Handlungsoptionen aufzeigt und Handlungsempfehlungen ausspricht. Der TEP soll als gemeinsame Strategie für alle beteiligten Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen verbindlich sein. Aus Sicht des Auftraggebers ist es deshalb entscheidend, den TEP zusammen mit diesen Akteuren in einem gemeinsamen Prozess zu entwickeln und dabei Herausforderungen und Wünsche an den Tarif, insbesondere politische Forderungen und Erwartungen, zu antizipieren.
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Gesamtwert des Auftrags: 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: clara.doege@nah.sh 📧
Telefon: +49 431-66019-80 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 215-566150
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 126-332968
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Schleswig-Holstein-Tarif besteht seit dem Jahr 2002 ein einheitlicher Landestarif für
Busse und Bahnen in Schleswig-Holstein und Hamburg. Der SH-Tarif wurde in mehreren Stufen zuerst als reiner SPNV-Tarif eingeführt und ab 2005 auch auf den Busverkehr ausge-weitet. Der SH-Tarif gilt jetzt in allen Bussen und Bahnen in Schleswig-Holstein und Hamburg. Eine grundlegende Tarifüberarbeitung gab es seit der Einführung des SH-Tarifs jedoch nicht.
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An unterschiedlichen Stellen bestehen Inkonsistenzen im SH-Tarif, die dazu führen, dass der
SH-Tarif von Fahrgästen unterlaufen und/oder als ungerecht bzw. komplex und damit als
schwer verständlich bzw. nicht transparent wahrgenommen wird. Zum Beispiel haben ver-gleichbare Produkte in den Regionen verschiedene Merkmale und/oder gelten nur für ausge-wählte Verkehrsmittel. Die Unterschiede, Ausnahmen und Regelungen erschweren die Ver-marktung des Tarifs und seiner Tarifprodukte und zahlen insgesamt negativ auf den Verbund ein.
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April 2021 wurde das neue JobTicket eingeführt, welches die Stärken des Firmenabos wei-terentwickelt und neue Potentiale im Pendlermarkt ausschöpfen soll. Eine strategische
ganzheitliche Planung, welche Tarifprodukte am Fahrgastmarkt erfolgreich etabliert werden
können und gleichzeitig auf die gemeinsamen politischen Ziele einzahlen, fand bislang nicht
statt.
In der gegenwärtigen politischen Diskussion werden verstärkt aus sozialen- und/ oder klima-politischen und anderen Erwägungen Forderungen an den Tarif gestellt. Diese begrenzen sich in der Regel auf einzelne Gebietskörperschaften und/oder bestimmte Nutzergruppen und be-rücksichtigen damit den gemeinsamen Verbundtarif nicht. Aus sozialpolitischen Erwägungen kann es z. B. sinnvoll sein, bestimmten Nutzergruppen ein günstiges Ticket anzubieten. Um klimapolitische Ziele zu erreichen – also das Vermeiden von MIV-Fahrten – ist es sinnvoll, das Angebot insgesamt (Fahrplan und Tarif) so zu gestalten und zu bewerben, dass es als gute Al-ternative wahrgenommen wird.
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Um den Wünschen zu begegnen, haben Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen das Ta-rifangebot in den vergangenen Jahren durch einzelne Maßnahmen weiterentwickelt.
Voraussichtlich ab Anfang 2022 wird das technische Hintergrundsystem des SH-Tarifs auf den neuen „SH-Tarif 2.0“ umgestellt. Mit dem neuen System können sowohl Preise auf ein-zelnen Relationen z.B. an Nachfrage und Angebot angepasst werden; gleichzeitig ist es aber auch möglich, die bisherigen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Sortimenten (Preisablei-tung) aufzuheben. Die neuen technischen Möglichkeiten ermöglichen also mehr Flexibilität bei der Preissetzung, bedingen daher aber auch eine Einigung auf gemeinsame Regeln, wel-cher Akteur wie in den Tarif eingreifen und z.B. Preisfestlegungen treffen kann.
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Um die oben beschriebenen Aufgaben und Herausforderungen anzugehen, wurde bei der NAH.SH das Projekt Tarifentwicklungsplan (TEP) aufgesetzt. Mit dem Tarifentwicklungsplan (TEP) soll eine ganzheitliche zukunftsorientiere Weiterentwicklung des SH-Tarifs angestoßen werden. Dabei sollen die gegenwärtigen Fragestellungen (z. B. Aufwärtskomponente in Rich-tung Multimodalität, e-Tarife) und Herausforderungen an den SH-Tarif bewertet und bearbei-tet werden. Bei der Erarbeitung des TEP soll zunächst ein Tarifanalyse-Gutachten erstellt werden, das Stärken und Schwächen sowie insbesondere Handlungsoptionen aufzeigt und Handlungsempfehlungen ausspricht. Hieraus soll eine Tarifentwicklungsstrategie für die Zukunft des SH-Tarifs entwickelt werden.
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Der Tarifentwicklungsplan bündelt die gemeinsamen tariflich-fachlichen Ziele, tariflich-fachlichen Leitplanken und tariflich-fachlichen Maßnahmen in einem schriftlichen Bericht, welcher in den Gremien des SH-Tarifs beschlossen wird. Der TEP dient dann als Wegweiser und Richtlinie, an dem sich alle künftigen tariflichen Einzelmaßnahmen (z. B. Tarifentschei-dungen, Tarifgenehmigungen, Vergaben) bei der Weiterentwicklung des SH-Tarifs zu orientieren haben.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, optionale Leistungen des Auftragnehmers abzurufen. Diese bestehen unter Anderem in zusätzlichen Terminen wie Workshops, Gremien etc. sowie zusätzlichen, noch nicht zu benennenden Leistungen mit Bezug zum Projekt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel, Schleswig-Holstein

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-01 📅
Name: civity Management Consultants GmbH & Co. KG
Postanschrift: Große Reichenstraße 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40181223650 📞
E-Mail: info@civity.de 📧
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: https://civity.de/de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 880047.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Clara Döge

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 215-566150 (2021-11-01)