Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 221, 222, 226, 228, 240, 241, 242, 243, 244, 250, AST 222, AST 226, AST 241, AST 243, AST 244 (Linienbündel „Wittelsbacher Land 02“ vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022) Am 17.12.2019 wurde nach entsprechender Vorabbekanntmachung (EU-Amtsblatt 2018/S 232-531330) eine Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt 2019/S 243-597368 über die Ausschreibung Linienbündel „Wittelsbacher Land 02 (öDA vom 13.12.2020 bis zum 9.12.2028) veröffentlicht. Am 15.04.2020 wurde bezüglich dieses Verfahrens ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Gegen den am 12.1.2021 erfolgten Beschluss der Vergabekammer Südbayern hat der zuständige Aufgabenträger, Landkreis Aichach-Friedberg, sofortige Beschwerde vor dem Bayerischen Oberten Landesgericht eingelegt. Mit Beschluss vom 24.06.2021 hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, das Beschwerdeverfahren auszusetzen und die Angelegenheit zur Klärung der Auslegung des Unionsrechts dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Vor diesem Hintergrund muss die Verkehrsleistung des Linienbündels „Wittelsbacher Land 02“ zur Sicherstellung des Verkehrs für den Übergangszeitraum anderweitig vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-23.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 221, 222, 226, 228, 240, 241, 242, 243, 244, 250, AST 222, AST 226, AST 241, AST 243, AST 244 (Linienbündel „Wittelsbacher Land 02“ vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022) Am 17.12.2019 wurde nach entsprechender Vorabbekanntmachung (EU-Amtsblatt 2018/S 232-531330) eine Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt 2019/S 243-597368 über die Ausschreibung Linienbündel „Wittelsbacher Land 02 (öDA vom 13.12.2020 bis zum 9.12.2028) veröffentlicht. Am 15.04.2020 wurde bezüglich dieses Verfahrens ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Gegen den am 12.1.2021 erfolgten Beschluss der Vergabekammer Südbayern hat der zuständige Aufgabenträger, Landkreis Aichach-Friedberg, sofortige Beschwerde vor dem Bayerischen Oberten Landesgericht eingelegt. Mit Beschluss vom 24.06.2021 hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, das Beschwerdeverfahren auszusetzen und die Angelegenheit zur Klärung der Auslegung des Unionsrechts dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
Vor diesem Hintergrund muss die Verkehrsleistung des Linienbündels „Wittelsbacher Land 02“ zur Sicherstellung des Verkehrs für den Übergangszeitraum anderweitig vergeben werden.
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 221, 222, 226, 228, 240, 241, 242, 243, 244, 250, AST 222, AST 226, AST 241, AST 243, AST 244 (Linienbündel „Wittelsbacher Land 02“ vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022) Am 17.12.2019 wurde nach entsprechender Vorabbekanntmachung (EU-Amtsblatt 2018/S 232-531330) eine Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt 2019/S 243-597368 über die Ausschreibung Linienbündel „Wittelsbacher Land 02 (öDA vom 13.12.2020 bis zum 9.12.2028) veröffentlicht. Am 15.04.2020 wurde bezüglich dieses Verfahrens ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Gegen den am 12.1.2021 erfolgten Beschluss der Vergabekammer Südbayern hat der zuständige Aufgabenträger, Landkreis Aichach-Friedberg, sofortige Beschwerde vor dem Bayerischen Oberten Landesgericht eingelegt. Mit Beschluss vom 24.06.2021 hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, das Beschwerdeverfahren auszusetzen und die Angelegenheit zur Klärung der Auslegung des Unionsrechts dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
Vor diesem Hintergrund muss die Verkehrsleistung des Linienbündels „Wittelsbacher Land 02“ zur Sicherstellung des Verkehrs für den Übergangszeitraum anderweitig vergeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Aichach-Friedberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aichach-Friedberg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Schrannenstr.3
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.avv-augsburg.de🌏
E-Mail: steinbacher@avv-augsburg.de📧
Telefon: +49 821/34377117📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E44835326🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-28 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-383232
ABl. S-Ausgabe: 144
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 221, 222, 226, 228, 240, 241, 242, 243, 244, 250, AST 222, AST 226, AST 241, AST 243, AST 244 (Linienbündel „Wittelsbacher Land 02“ vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022) Am 17.12.2019 wurde nach entsprechender Vorabbekanntmachung (EU-Amtsblatt 2018/S 232-531330) eine Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt 2019/S 243-597368 über die Ausschreibung Linienbündel „Wittelsbacher Land 02 (öDA vom 13.12.2020 bis zum 9.12.2028) veröffentlicht. Am 15.04.2020 wurde bezüglich dieses Verfahrens ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Gegen den am 12.1.2021 erfolgten Beschluss der Vergabekammer Südbayern hat der zuständige Aufgabenträger, Landkreis Aichach-Friedberg, sofortige Beschwerde vor dem Bayerischen Oberten Landesgericht eingelegt. Mit Beschluss vom 24.06.2021 hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, das Beschwerdeverfahren auszusetzen und die Angelegenheit zur Klärung der Auslegung des Unionsrechts dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 221, 222, 226, 228, 240, 241, 242, 243, 244, 250, AST 222, AST 226, AST 241, AST 243, AST 244 (Linienbündel „Wittelsbacher Land 02“ vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022) Am 17.12.2019 wurde nach entsprechender Vorabbekanntmachung (EU-Amtsblatt 2018/S 232-531330) eine Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt 2019/S 243-597368 über die Ausschreibung Linienbündel „Wittelsbacher Land 02 (öDA vom 13.12.2020 bis zum 9.12.2028) veröffentlicht. Am 15.04.2020 wurde bezüglich dieses Verfahrens ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Gegen den am 12.1.2021 erfolgten Beschluss der Vergabekammer Südbayern hat der zuständige Aufgabenträger, Landkreis Aichach-Friedberg, sofortige Beschwerde vor dem Bayerischen Oberten Landesgericht eingelegt. Mit Beschluss vom 24.06.2021 hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, das Beschwerdeverfahren auszusetzen und die Angelegenheit zur Klärung der Auslegung des Unionsrechts dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
Vor diesem Hintergrund muss die Verkehrsleistung des Linienbündels „Wittelsbacher Land 02“ zur Sicherstellung des Verkehrs für den Übergangszeitraum anderweitig vergeben werden.
Ca. 375.779 Nutzwagenkilometer/Musterfahrplanjahr Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tage nur an Schultagen; 51 Samstagen und 64 Sonn- und Feiertage.
Ca. 375.779 Nutzwagenkilometer/Musterfahrplanjahr Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tage nur an Schultagen; 51 Samstagen und 64 Sonn- und Feiertage.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Aichach-Friedberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Mindeststandards:
Der Bieter/das Mitglieder der Bietergemeinschaft gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinie vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Bieter/das Mitglieder der Bietergemeinschaft gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinie vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zu 1:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass er in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. als Subunternehmer erbracht hat. Alternativ erklärt der Bieter, dass er über entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr verfügt. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass er in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. als Subunternehmer erbracht hat. Alternativ erklärt der Bieter, dass er über entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr verfügt. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
Zu 2:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Zu 3:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass der Erteilung der Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs gemäß § 42 PBefG keine in seinem Unternehmen begründete Hindernisse entgegenstehen. Insbesondere erklärt er, dass für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i. S. d. Verordnung EG Nr. 1071/2009-dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass der Erteilung der Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs gemäß § 42 PBefG keine in seinem Unternehmen begründete Hindernisse entgegenstehen. Insbesondere erklärt er, dass für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i. S. d. Verordnung EG Nr. 1071/2009-dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht.
Mindeststandards:
1) Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. Subunternehmer erbracht haben. Alternativ muss der Bieter über entsprechende Erfahrungen im Schüler-bzw. Fernlinienverkehr verfügen.
2) Eine Teilnahme darf nicht nach § 123 GWB ausgeschlossen sein.
3) Einer Erteilung der zur Erbringung der Leistung erforderlichen Genehmigung gemäß PBefG dürfen keine in der Person des Bieters begründeten Hindernisse entgegenstehen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft);
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Bietergemeinschaften sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2) Die Bieter können max. 30 % der Leistungen (gemessen an den Fahrplan km pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Ist die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an das Subunternehmen übertragen will.
2) Die Bieter können max. 30 % der Leistungen (gemessen an den Fahrplan km pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Ist die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an das Subunternehmen übertragen will.
3) Die unter III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Erklärungen sind auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und – bei Einsatz von Subunternehmen – für das jeweilige Subunternehmen abzugeben.
4) Der Vertrag begründet während seiner Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.f) VO1370/2007 i. V. m. §8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
4) Der Vertrag begründet während seiner Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.f) VO1370/2007 i. V. m. §8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantierte Zeit für Bereitstellung Ersatzfahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Gesamtausgleich je Fahrplankilometer
Kostenkriterium (Gewichtung): 95
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).