Es handelt sich um ein Offenes Verfahren.
- Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Angebotsformular.
- Die Angebote sind samt aller hierfür erforderlichen Anlagen und Nachweise über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln;
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen;
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebote:
- Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
- Zuschlagskriterium Preis:
Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Preisblatt.
- Zuschlagskriterium Leistung:
Die Leistung wird auf der Basis der wertenden Teststellung bewertet.
Die Auftraggeberin wird eine Teststellung für die Bühnentechnik durchführen, in diesem Rahmen sind entsprechende Testgeräte bereitzustellen.
Bewertet werden die Bedienfreundlichkeit, die Wartungsfreundlichkeit und die Geräuschentwicklung der Testgeräte.
Bei der Bedienfreundlichkeit ist es für die Auftraggeberin relevant, wie Ansteuerung, Leistungsaufnahme, Anschlüsse und Gehäuse verarbeitet sind und sich bei der Nutzung des Testgerätes bedienen lassen. Positiv bewertet wird, falls die Bedienung einfach zu handhaben und die Anschlüsse einfach zu erreichen und in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Selbiges gilt, soweit die Verarbeitung des Gehäuses einen reibungslosen praktischen Einsatz erwarten lässt und hochwertig verarbeitet ist.
Nähere Angaben ergeben sich zudem aus dem Anforderungskatalog - Anforderungen an die Teststellung.
Bei der Wartungsfreundlichkeit wird bewertet, ob die Wartung des Testgeräts (hier insbesondere durch Updates u.a.) benutzerfreundlich gestaltet ist. Positiv wird bewertet, wenn sich der Wartungsprozess auch für Laien verständlich darstellt und ohne weitere Kenntnisse durchführbar ist.
Nähere Angaben ergeben sich zudem aus dem Anforderungskatalog - Anforderungen an die Teststellung.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums Geräuschentwicklung wird bewertet, wie die Lautstärke der Technik sich im Einsatz der Geräte entwickelt. Positiv wird bewertet, falls das Testgerät eine geringe Geräuschentwicklung aufweist.
Nähere Angaben ergeben sich zudem aus dem Anforderungskatalog - Anforderungen an die Teststellung.
Bewertung der Teststellung:
Die Kriterien der Teststellung (die Bedienfreundlichkeit, die Wartungsfreundlichkeit und die Geräuschentwicklung der Testgeräte) werden mit jeweils 0, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet.
0 Punkte erhält der Bieter, falls im Rahmen der Teststellung festgestellt wird, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden.
5 Punkte erhält ein Bieter, falls er die Anforderungen durchschnittlich erfüllt. Das Testgerät erfüllt grundsätzlich die Anforderungen, ohne die positiv zu bewertenden Aspekte hinreichend nachgewiesen zu haben.
Die Teststellung wird mit 7 Punkten bewertet, falls der Bieter im Rahmen der Teststellung ein "gutes" Ergebnis erzielt. Dies ist der Fall, wenn er über die grundsätzlichen Anforderungen hinaus die positiv zu honorierenden Aspekte zumindest teilweise berücksichtigt und hiermit eine gute Praxistauglichkeit nachweist.
10 Punkte erhält ein Bieter, wenn er die positiv zu honorierenden Aspekte vollständig in die Testung einbringt und die Praxistauglichkeit somit ohne Einschränkungen gewährleistet. Zudem sollte sich die Leistung durch eine besondere Benutzerfreundlichkeit und einen innovativen technischen Ansatz auszeichnen, die einen Mehrwert gegenüber anderen marktverfügbaren Lösungen bietet.
Insgesamt kann der Bieter im Rahmen der Teststellung 30 Punkte erreichen.
Der Termin für die Teststellung wird voraussichtlich in der 49 KW stattfinden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURR02J