Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Hamburg beabsichtigt, Immobilienmanagement- und Dienstleistungsaufträge auszuschreiben. Diese Aufträge betreffen Leistungen aus dem Bereich des Ankaufs von Immobilien, der Vergabe von Grundstücken und Rechten sowie der Verwaltung des derzeitigen Immobilienbestandes, die von spezialisierten Unternehmen ausgeführt werden sollen. Die auszuschreibenden Leistungen sollen in verschiedenen Einzellosen ausgeschrieben werden. Unter Berücksichtigung der Leistungsgegenstände erscheint auch eine Durchführung zweier europaweiter Ausschreibungsverfahren eine mögliche Option zur Beschaffung der auszuschreibenden Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
Referenznummer: 2021000804
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Hamburg beabsichtigt, Immobilienmanagement- und Dienstleistungsaufträge auszuschreiben. Diese Aufträge betreffen Leistungen aus dem Bereich des Ankaufs von Immobilien, der Vergabe von Grundstücken und Rechten sowie der Verwaltung des derzeitigen Immobilienbestandes, die von spezialisierten Unternehmen ausgeführt werden sollen. Die auszuschreibenden Leistungen sollen in verschiedenen Einzellosen ausgeschrieben werden. Unter Berücksichtigung der Leistungsgegenstände erscheint auch eine Durchführung zweier europaweiter Ausschreibungsverfahren eine mögliche Option zur Beschaffung der auszuschreibenden Leistungen.
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Hamburg beabsichtigt, Immobilienmanagement- und Dienstleistungsaufträge auszuschreiben. Diese Aufträge betreffen Leistungen aus dem Bereich des Ankaufs von Immobilien, der Vergabe von Grundstücken und Rechten sowie der Verwaltung des derzeitigen Immobilienbestandes, die von spezialisierten Unternehmen ausgeführt werden sollen. Die auszuschreibenden Leistungen sollen in verschiedenen Einzellosen ausgeschrieben werden. Unter Berücksichtigung der Leistungsgegenstände erscheint auch eine Durchführung zweier europaweiter Ausschreibungsverfahren eine mögliche Option zur Beschaffung der auszuschreibenden Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung oder Verkauf von Gebäuden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Immobiliendienste📦 Vermietung oder Verkauf von Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-229756
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
— Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem noch kein Angebot einzureichen ist. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Teilnahmeunterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert,
— Die Angebotsabgabe erfolgt über das Angebotsformular samt Preisblatt. Dieses wird den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt,
— Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch über die in I.3) genannte Plattform einzureichen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Plattform zu stellen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Nähere Informationen zur Angebotswertung:
— Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist,
— Der Wertungspreis setzt sich zunächst aus der Summe der Vergütung aus Regelleistungen und der Meilensteinvergütung zusammen. Des Weiteren etabliert der Auftraggeber ein Bonus/Malus-System, das im Preisblatt näher erläutert wird. Zudem sollen die Bieter für die Vergütung von Sonder- und Zusatzleistungen, die zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend prognostiziert werden können, Stundensätze zur Aufgabenerfüllung anzugeben. Dies, um im Falle einer Beauftragung dieser Leistung eine valide Preisgrundlage zu besitzen. Des Weiteren enthält der zukünftige Auftragnehmer eine einmalige gesonderte Vergütung in der Start-Up-Phase,
— Ein entsprechendes Preisblatt wird dem Bieter im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Sämtliche preisliche Aspekte müssen in der Angebotswertung abgebildet werden. Aus diesem Preisblatt ergeben sich alle relevanten Preispositionen, aus denen sich der Wertungspreis entwickelt,
— Leistung: Zur Wertung des Leistungsangebots sind von den Bietern Konzepte vorzulegen, die im Folgenden präzisiert werden:
— 1) Projektdurchführungskonzept (max. 10 Punkte)
Im Rahmen dieses Konzepts soll der Bieter darstellen, welche besonderen Anforderungen die Managementaufgaben und Dienstleistungen aus seiner Sicht stellen und wie er die sich im Rahmen des Ankaufs / der Vergabe / der Bestandsverwaltung stellenden Aufgaben problemorientiert zu lösen gedenkt. Daneben erwartet die Auftraggeberin Darlegungen zur Projektorganisation für das Gesamtprojekt und einzelner definierter Meilensteine. Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die in ihrem Leistungskatalog näher definiert sind, umsetzen möchte. Hierzu zählen auch Aspekte der Verfahrensplanung in fachlicher und zeitlicher Hinsicht.
Die Auftraggeberin legt dabei besonderen Wert auf eine fundierte Darstellung möglicher Störfaktoren und Lösungsansätze für potentielle, sich in diesem Zusammenhang stellende Probleme.
— 2) Personaleinsatzkonzept (max. 10 Punkte)
Hier hat der Bieter darzulegen, welches Personal mit welchen für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung relevanten Qualifikationen eingesetzt werden soll. Darzulegen ist dies insbesondere für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter und die zudem soll der Bieter sicherstellen, dass die Ansprechpartner während der Leistungserbringung durchgehend verfügbar sind. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass mindestens ein verantwortlicher Ansprechpartner des Bieters präsent ist und die Projektdurchführung begleitet. Dazulegen ist zudem die projektbezogene Zusammenarbeit zwischen dem potentiellen Auftragnehmer und dem Auftraggeber: Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine enge Abstimmung der jeweiligen Arbeitsschritte mit ihr. Hierzu gehören neben regelmäßigen Briefings auch fortlaufende Auskünfte über den Projektstand hinsichtlich des Ankaufs / der Vergabe / der Bestandsverwaltung.
— 3) Konzept zur Problemlösung / Reportingkonzept (max. 10 Punkte)
Im Rahmen dieses Konzepts hat der Bieter darzulegen, welche Lösungen er bei Problemen oder Ungereimtheiten im Rahmen der Auftragsdurchführung vorsieht. Hierzu zählt insbesondere ein lösungsorientiertes und sinnvoll eingerichtetes Reportingkonzept, das verschiedene Eskalationsstufen beinhaltet, die bei Fehlern im Rahmen der Leistungserbringung in Ansatz gebracht werden können.
Dies ermöglicht dem Auftraggeber in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bieter, Verzögerungen oder Probleme bei Management- oder Verwaltungsaufgaben frühzeitig zu erkennen und lösungsorientiert zu adressieren, um zu verhindern, dass Ankäufe / Vergaben / Aufgaben der Bestandsverwaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
— 4) Konzept zur Berücksichtigung sozialer Belange (max. 10 Punkte)
Das Konzept muss Ausführungen dazu beinhalten, inwiefern der Bieter die soziale Dimension der Immobilienverwaltung und sämtlicher hiermit zusammenhängender Dienstleistungen verinnerlicht hat und wie er dieses Verständnis im Rahmen des Projekts umzusetzen gedenkt. Hierzu zählt neben dem Verständnis, dass der Auftraggeber auch Aspekte des sozialen Wohnungsbaus zu berücksichtigen hat, auch die umsichtige Kommunikation mit betroffenen Bürgern.
Der Bieter soll dem Auftraggeber vor diesem Hintergrund an einem Beispielfall darstellen, wie er in Verhandlungen gegenüber Bürgern auftritt und den Auftraggeber zu repräsentieren gedenkt. Dies beinhaltet die Lösung von Konflikten unter Berücksichtigung der besonderen Stellung des Auftraggebers in der Freien und Hansestadt Hamburg, die sich von Immobilienunternehmen in der Privatwirtschaft unterscheidet. Auch dies soll in dem Konzept Berücksichtigung finden.
— Die einzelnen Konzepte werden jeweils mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet.
— Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als konzeptionell relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keinerlei Lösungen aus dem vorgelegten Konzept ersichtlich werden.
— 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne, für die jeweilige Leistungserbringung relevante Bewertungsgesichtspunkte zwar aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden. Eine lösungsorientierte Lösung der Leistung kann in diesem Fall nur in Ansätzen.
— Geht der Bieter auf wesentliche Bestandteile der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung umsetzbare Ideen erkennen, die der Bedeutung des Immobilien- und Bestandsmanagements und der hiermit zusammenhängenden Leistungen gerecht werden, erhält das Konzept 5 Punkte. Dies erfordert, dass die für die Leistungserbringung relevanten Bestandteile konzeptionell aufgegriffen und einer Lösung zugeführt werden.
— Das jeweilige Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem muss das vorgelegte Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die in konzeptionell abgeforderten Leistungsaspekte einer praxisorientierten Lösung zuführen kann und die besondere Bedeutung der Aufgaben des Auftraggebers für die Förderung und Verwaltung des Immobilienbestandes in der Freien und Hansestadt Hamburg verinnerlicht hat.
— Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Lösungskonzept für Ankauf/Verkauf/Bestandsverwaltung oder ein besonders innovatives Beratungs- und Verwaltungskonzept erkennen, das die besondere Bedeutung der Leistung für den Immobilienbestand der Freien und Hansestadt Hamburg berücksichtigt, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
— Die Ausführungen sollten insgesamt 40 Seiten (je Konzept 10 Seiten) nicht überschreiten,
— Je Konzept kann ein Angebot maximal 10 Punkte erhalten. Insgesamt kann ein Bieter somit 40 Punkte erreichen,
— Die Verhandlungen sollen voraussichtlich in KW 30/2021 stattfinden. Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung der aktuell dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen.
— Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem noch kein Angebot einzureichen ist. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Teilnahmeunterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert,
— Die Angebotsabgabe erfolgt über das Angebotsformular samt Preisblatt. Dieses wird den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt,
— Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch über die in I.3) genannte Plattform einzureichen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Plattform zu stellen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Nähere Informationen zur Angebotswertung:
— Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist,
— Der Wertungspreis setzt sich zunächst aus der Summe der Vergütung aus Regelleistungen und der Meilensteinvergütung zusammen. Des Weiteren etabliert der Auftraggeber ein Bonus/Malus-System, das im Preisblatt näher erläutert wird. Zudem sollen die Bieter für die Vergütung von Sonder- und Zusatzleistungen, die zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend prognostiziert werden können, Stundensätze zur Aufgabenerfüllung anzugeben. Dies, um im Falle einer Beauftragung dieser Leistung eine valide Preisgrundlage zu besitzen. Des Weiteren enthält der zukünftige Auftragnehmer eine einmalige gesonderte Vergütung in der Start-Up-Phase,
— Ein entsprechendes Preisblatt wird dem Bieter im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Sämtliche preisliche Aspekte müssen in der Angebotswertung abgebildet werden. Aus diesem Preisblatt ergeben sich alle relevanten Preispositionen, aus denen sich der Wertungspreis entwickelt,
— Leistung: Zur Wertung des Leistungsangebots sind von den Bietern Konzepte vorzulegen, die im Folgenden präzisiert werden:
— 1) Projektdurchführungskonzept (max. 10 Punkte)
Im Rahmen dieses Konzepts soll der Bieter darstellen, welche besonderen Anforderungen die Managementaufgaben und Dienstleistungen aus seiner Sicht stellen und wie er die sich im Rahmen des Ankaufs / der Vergabe / der Bestandsverwaltung stellenden Aufgaben problemorientiert zu lösen gedenkt. Daneben erwartet die Auftraggeberin Darlegungen zur Projektorganisation für das Gesamtprojekt und einzelner definierter Meilensteine. Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die in ihrem Leistungskatalog näher definiert sind, umsetzen möchte. Hierzu zählen auch Aspekte der Verfahrensplanung in fachlicher und zeitlicher Hinsicht.
Die Auftraggeberin legt dabei besonderen Wert auf eine fundierte Darstellung möglicher Störfaktoren und Lösungsansätze für potentielle, sich in diesem Zusammenhang stellende Probleme.
— 2) Personaleinsatzkonzept (max. 10 Punkte)
Hier hat der Bieter darzulegen, welches Personal mit welchen für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung relevanten Qualifikationen eingesetzt werden soll. Darzulegen ist dies insbesondere für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter und die zudem soll der Bieter sicherstellen, dass die Ansprechpartner während der Leistungserbringung durchgehend verfügbar sind. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass mindestens ein verantwortlicher Ansprechpartner des Bieters präsent ist und die Projektdurchführung begleitet. Dazulegen ist zudem die projektbezogene Zusammenarbeit zwischen dem potentiellen Auftragnehmer und dem Auftraggeber: Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine enge Abstimmung der jeweiligen Arbeitsschritte mit ihr. Hierzu gehören neben regelmäßigen Briefings auch fortlaufende Auskünfte über den Projektstand hinsichtlich des Ankaufs / der Vergabe / der Bestandsverwaltung.
— 3) Konzept zur Problemlösung / Reportingkonzept (max. 10 Punkte)
Im Rahmen dieses Konzepts hat der Bieter darzulegen, welche Lösungen er bei Problemen oder Ungereimtheiten im Rahmen der Auftragsdurchführung vorsieht. Hierzu zählt insbesondere ein lösungsorientiertes und sinnvoll eingerichtetes Reportingkonzept, das verschiedene Eskalationsstufen beinhaltet, die bei Fehlern im Rahmen der Leistungserbringung in Ansatz gebracht werden können.
Dies ermöglicht dem Auftraggeber in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bieter, Verzögerungen oder Probleme bei Management- oder Verwaltungsaufgaben frühzeitig zu erkennen und lösungsorientiert zu adressieren, um zu verhindern, dass Ankäufe / Vergaben / Aufgaben der Bestandsverwaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
— 4) Konzept zur Berücksichtigung sozialer Belange (max. 10 Punkte)
Das Konzept muss Ausführungen dazu beinhalten, inwiefern der Bieter die soziale Dimension der Immobilienverwaltung und sämtlicher hiermit zusammenhängender Dienstleistungen verinnerlicht hat und wie er dieses Verständnis im Rahmen des Projekts umzusetzen gedenkt. Hierzu zählt neben dem Verständnis, dass der Auftraggeber auch Aspekte des sozialen Wohnungsbaus zu berücksichtigen hat, auch die umsichtige Kommunikation mit betroffenen Bürgern.
Der Bieter soll dem Auftraggeber vor diesem Hintergrund an einem Beispielfall darstellen, wie er in Verhandlungen gegenüber Bürgern auftritt und den Auftraggeber zu repräsentieren gedenkt. Dies beinhaltet die Lösung von Konflikten unter Berücksichtigung der besonderen Stellung des Auftraggebers in der Freien und Hansestadt Hamburg, die sich von Immobilienunternehmen in der Privatwirtschaft unterscheidet. Auch dies soll in dem Konzept Berücksichtigung finden.
— Die einzelnen Konzepte werden jeweils mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet.
— Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als konzeptionell relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keinerlei Lösungen aus dem vorgelegten Konzept ersichtlich werden.
— 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne, für die jeweilige Leistungserbringung relevante Bewertungsgesichtspunkte zwar aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden. Eine lösungsorientierte Lösung der Leistung kann in diesem Fall nur in Ansätzen.
— Geht der Bieter auf wesentliche Bestandteile der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung umsetzbare Ideen erkennen, die der Bedeutung des Immobilien- und Bestandsmanagements und der hiermit zusammenhängenden Leistungen gerecht werden, erhält das Konzept 5 Punkte. Dies erfordert, dass die für die Leistungserbringung relevanten Bestandteile konzeptionell aufgegriffen und einer Lösung zugeführt werden.
— Das jeweilige Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem muss das vorgelegte Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die in konzeptionell abgeforderten Leistungsaspekte einer praxisorientierten Lösung zuführen kann und die besondere Bedeutung der Aufgaben des Auftraggebers für die Förderung und Verwaltung des Immobilienbestandes in der Freien und Hansestadt Hamburg verinnerlicht hat.
— Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Lösungskonzept für Ankauf/Verkauf/Bestandsverwaltung oder ein besonders innovatives Beratungs- und Verwaltungskonzept erkennen, das die besondere Bedeutung der Leistung für den Immobilienbestand der Freien und Hansestadt Hamburg berücksichtigt, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
— Die Ausführungen sollten insgesamt 40 Seiten (je Konzept 10 Seiten) nicht überschreiten,
— Je Konzept kann ein Angebot maximal 10 Punkte erhalten. Insgesamt kann ein Bieter somit 40 Punkte erreichen,
— Die Verhandlungen sollen voraussichtlich in KW 30/2021 stattfinden. Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung der aktuell dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Vertrieb – Ankauf von Immobilien
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der LIG vermietet, verpachtet und verwaltet in erster Linie das allgemeine Grundvermögen („AGV“) der FHH. Im AGV befinden sich alle städtischen Grundstücke und Immobilien, die sich nicht aufgrund entsprechender Nutzungsbedarfe im Verwaltungsvermögen („VwV“) von Fachbehörden und Bezirken der FHH befinden. Zum AGV gehören neben Wohn- und Gewerbeobjekten unbebaute Flächen und Erbbaurechte. Sonderportfolios stellen etwa Kleingärten, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie außerhalb Hamburgs liegende und im Eigentum der FHH stehende Grundstücke dar. Neben der Vermietung, Verpachtung und Verwaltung benannter Flächen, kauft der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowohl im für den LIG selbst, also für das AGV, wie auch für die Fachbehörden und Bezirke der FHH, also für das VwV, Grundstücke an. Zur Erfüllung all dieser Aufgaben, bedient sich der LIG unter anderem externer Dienstleister.
Der LIG vermietet, verpachtet und verwaltet in erster Linie das allgemeine Grundvermögen („AGV“) der FHH. Im AGV befinden sich alle städtischen Grundstücke und Immobilien, die sich nicht aufgrund entsprechender Nutzungsbedarfe im Verwaltungsvermögen („VwV“) von Fachbehörden und Bezirken der FHH befinden. Zum AGV gehören neben Wohn- und Gewerbeobjekten unbebaute Flächen und Erbbaurechte. Sonderportfolios stellen etwa Kleingärten, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie außerhalb Hamburgs liegende und im Eigentum der FHH stehende Grundstücke dar. Neben der Vermietung, Verpachtung und Verwaltung benannter Flächen, kauft der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowohl im für den LIG selbst, also für das AGV, wie auch für die Fachbehörden und Bezirke der FHH, also für das VwV, Grundstücke an. Zur Erfüllung all dieser Aufgaben, bedient sich der LIG unter anderem externer Dienstleister.
Diesem Los 1 – Ankauf unterfallen zum Vertragsbeginn im Wesentlichen Ankaufstätigkeiten für das Verwaltungsvermögen der FHH sowie ausgewählte Ankäufe für das Allgemeine Grundvermögen (gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 64 LHO Nr. 1.2) des LIG. Hierbei unterfallen ca. 120 Objekte in die Komplexitätsklassen A & B und ca. 25 Objekte der Komplexitätsklasse C. Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Diesem Los 1 – Ankauf unterfallen zum Vertragsbeginn im Wesentlichen Ankaufstätigkeiten für das Verwaltungsvermögen der FHH sowie ausgewählte Ankäufe für das Allgemeine Grundvermögen (gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 64 LHO Nr. 1.2) des LIG. Hierbei unterfallen ca. 120 Objekte in die Komplexitätsklassen A & B und ca. 25 Objekte der Komplexitätsklasse C. Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Bezeichnung des Loses: Vertrieb – Vergabe von Grundstücken und Rechten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der LIG vermietet, verpachtet und verwaltet in erster Linie das allgemeine Grundvermögen („AGV“) der FHH. Im AGV befinden sich alle städtischen Grundstücke und Immobilien, die sich nicht aufgrund entsprechender Nutzungsbedarfe im Verwaltungsvermögen („VwV“) von Fachbehörden der FHH befinden. Zum AGV gehören neben Wohn- und Gewerbeobjekten unbebaute Flächen und Erbbaurechte. Sonderportfolios stellen etwa Kleingärten, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie außerhalb Hamburgs liegende und im Eigentum der FHH stehende Grundstücke dar.
Der LIG vermietet, verpachtet und verwaltet in erster Linie das allgemeine Grundvermögen („AGV“) der FHH. Im AGV befinden sich alle städtischen Grundstücke und Immobilien, die sich nicht aufgrund entsprechender Nutzungsbedarfe im Verwaltungsvermögen („VwV“) von Fachbehörden der FHH befinden. Zum AGV gehören neben Wohn- und Gewerbeobjekten unbebaute Flächen und Erbbaurechte. Sonderportfolios stellen etwa Kleingärten, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie außerhalb Hamburgs liegende und im Eigentum der FHH stehende Grundstücke dar.
Diesem Los 2 – Vergabe von Grundstücken und Rechten unterfallen zum Vertragsbeginn im Wesentlichen ca. 250 Vergabeobjekte. Hierbei unterfallen ca. 5 Objekte der Komplexitätsklasse A, ca. 50 Objekte in der Komplexitätsklasse B (Arrondierungsverfahren), ca. 10 Objekte der Komplexitätsklasse C (Direktvergaben), ca. 50 Objekte der Komplexitätsklasse D, ca. 30 Objekte der Komplexitätsklasse E1, ca. 40 Objekte der Komplexitätsklasse E2, ca. 10 Objekte der Komplexitätsklasse E3, ca. 40 Objekte der Komplexitätsklasse F (Vergabe von Rechten), ca. 5 Objekte der Komplexitätsklasse G, ca. 4 Objekte der Komplexitätsklasse H und ca. 3 Objekte der Komplexitätsklasse I. Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Diesem Los 2 – Vergabe von Grundstücken und Rechten unterfallen zum Vertragsbeginn im Wesentlichen ca. 250 Vergabeobjekte. Hierbei unterfallen ca. 5 Objekte der Komplexitätsklasse A, ca. 50 Objekte in der Komplexitätsklasse B (Arrondierungsverfahren), ca. 10 Objekte der Komplexitätsklasse C (Direktvergaben), ca. 50 Objekte der Komplexitätsklasse D, ca. 30 Objekte der Komplexitätsklasse E1, ca. 40 Objekte der Komplexitätsklasse E2, ca. 10 Objekte der Komplexitätsklasse E3, ca. 40 Objekte der Komplexitätsklasse F (Vergabe von Rechten), ca. 5 Objekte der Komplexitätsklasse G, ca. 4 Objekte der Komplexitätsklasse H und ca. 3 Objekte der Komplexitätsklasse I. Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Bezeichnung des Loses: 3.1 Bestand – Unbebaute Grundstücke
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Diesem Los 3.1 – Unbebaute Grundstücke unterfallen im Wesentlichen ca. 2 890 Objekte der Komplexitätsklasse A (unbebaute, unverwertete Objekte), ca. 3 300 Objekte der Komplexitätsklasse B (Nutzungsverträge mit Dritten) und zusätzlich ca. 144 Objekte der Komplexitätsklasse C (Kleingartenanlagen). Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Diesem Los 3.1 – Unbebaute Grundstücke unterfallen im Wesentlichen ca. 2 890 Objekte der Komplexitätsklasse A (unbebaute, unverwertete Objekte), ca. 3 300 Objekte der Komplexitätsklasse B (Nutzungsverträge mit Dritten) und zusätzlich ca. 144 Objekte der Komplexitätsklasse C (Kleingartenanlagen). Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Bezeichnung des Loses: 3.2 Bestand – Landwirtschaftliche Flächen und Pachthöfe
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Diesem Los 3.2 – Landwirtschaftliche Flächen und Pachthöfe unterfallen im Wesentlichen ca. 200 Objekte der Komplexitätsklasse A (unbebaute landwirtschaftliche Flächen) und ca. 580 Objekte der Komplexitätsklasse B (Pachtverträge). Die Komplexitätsklasse C enthält ca. 55 Objekte (Pachthöfe), hinzukommen ca. 5 Objekte der Komplexitätsklasse D1 (Eigenjagdbezirke), ca. 60 Objekte der Komplexitätsklasse D2 (Jagdgenossenschaften) und ca. 40 Objekte der Komplexitätsklasse E (Ent- und Bewässerungsverbände). Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Diesem Los 3.2 – Landwirtschaftliche Flächen und Pachthöfe unterfallen im Wesentlichen ca. 200 Objekte der Komplexitätsklasse A (unbebaute landwirtschaftliche Flächen) und ca. 580 Objekte der Komplexitätsklasse B (Pachtverträge). Die Komplexitätsklasse C enthält ca. 55 Objekte (Pachthöfe), hinzukommen ca. 5 Objekte der Komplexitätsklasse D1 (Eigenjagdbezirke), ca. 60 Objekte der Komplexitätsklasse D2 (Jagdgenossenschaften) und ca. 40 Objekte der Komplexitätsklasse E (Ent- und Bewässerungsverbände). Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Bezeichnung des Loses: 3.3 Bestand – Erbbaurechte
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Diesem Los 3.3 – Erbbaurechte unterfallen im Wesentlichen ca. 4 300 Objekte der Komplexitätsklasse A (Erbbaurechtsverträge) und daneben ca. 10 Objekte in der Komplexitätsklasse B. Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Diesem Los 3.3 – Erbbaurechte unterfallen im Wesentlichen ca. 4 300 Objekte der Komplexitätsklasse A (Erbbaurechtsverträge) und daneben ca. 10 Objekte in der Komplexitätsklasse B. Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil der Rahmenvereinbarungen.
Einzureichende Unterlagen:
Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden mindestens 5 000 000 EUR, sonstige Schäden mindestens 1 000 000 EUR (vgl. § 45 Abs. 4 VgV),
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,
3) Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe der in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln.
Die Referenzprojekte ähneln dem zu erbringenden Auftrag, wenn sie Leistungen aus dem Bereich der Beratung des An- und Verkaufs von Immobilien und hiermit in Zusammenhang stehenden Rechten betreffen und Erfahrungen in dem Bereich des Managements von Bestandsimmobilien zeigen. Hierbei legt der Auftraggeber besonderen Wert auf Erfahrungen im Bereich der Immobilienverwaltung für Öffentliche Auftraggeber.
Die Referenzprojekte ähneln dem zu erbringenden Auftrag, wenn sie Leistungen aus dem Bereich der Beratung des An- und Verkaufs von Immobilien und hiermit in Zusammenhang stehenden Rechten betreffen und Erfahrungen in dem Bereich des Managements von Bestandsimmobilien zeigen. Hierbei legt der Auftraggeber besonderen Wert auf Erfahrungen im Bereich der Immobilienverwaltung für Öffentliche Auftraggeber.
Das Teilnahmeformular sieht vor diesem Hintergrund entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für den Auftraggeber erforderliche Informationen enthalten.
Anzugeben sind jeweils:
— Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig),
— Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahre,
— Auftragsvolumen.
2) Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters,
3) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,
4) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB,
5) Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollten nach Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als 5 Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte…
… vergleichbarer Komplexität mit der hier ausgeschriebenen Leistung durchgeführt hat, erhält er die Bewertung „Gut“ (5 Punkte).
… größerer Komplexität oder mit einen hohen Grad an Innovation betreut hat, erhält er die Bewertung „Sehr gut“ (7 Punkte).
… vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders innovativ in Bezug auf die Projektplanung sind, erhält er die Bewertung „Hervorragend“ (10 Punkte).
Die 5 geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Der Referenzpool wird im Hinblick auf die Durchführung von Immobilienverwaltungsleistungen im Zusammenhang mit dem Ankauf von Immobilien, der Vergabe von Immobilien und Rechten und der Verwaltung von Bestandsimmobilien beurteilt. Aus den Referenzbeschreibungen sollte deutlich werden, wieweit die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Vorhaben im Hinblick auf Innovationsanteil und Komplexität vergleichbar sind. Dies ist insbesondere bei der Durchführung von Projekten zur Immobilienverwaltung für Öffentliche Auftraggeber und/oder in größerem Umfang gegeben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Referenzpool wird im Hinblick auf die Durchführung von Immobilienverwaltungsleistungen im Zusammenhang mit dem Ankauf von Immobilien, der Vergabe von Immobilien und Rechten und der Verwaltung von Bestandsimmobilien beurteilt. Aus den Referenzbeschreibungen sollte deutlich werden, wieweit die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Vorhaben im Hinblick auf Innovationsanteil und Komplexität vergleichbar sind. Dies ist insbesondere bei der Durchführung von Projekten zur Immobilienverwaltung für Öffentliche Auftraggeber und/oder in größerem Umfang gegeben.
Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zur Leistungswertung sind Konzepte vorzulegen. Einzelheiten ergeben sich aus Ziff. VI.3) („Zusätzliche Angaben“) in dieser Auftragsbekanntmachung.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
— Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem noch kein Angebot einzureichen ist. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Teilnahmeunterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert,
— Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem noch kein Angebot einzureichen ist. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Teilnahmeunterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert,
— Die Angebotsabgabe erfolgt über das Angebotsformular samt Preisblatt. Dieses wird den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt,
— Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch über die in I.3) genannte Plattform einzureichen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Plattform zu stellen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Nähere Informationen zur Angebotswertung:
— Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist,
— Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist,
— Der Wertungspreis setzt sich zunächst aus der Summe der Vergütung aus Regelleistungen und der Meilensteinvergütung zusammen. Des Weiteren etabliert der Auftraggeber ein Bonus/Malus-System, das im Preisblatt näher erläutert wird. Zudem sollen die Bieter für die Vergütung von Sonder- und Zusatzleistungen, die zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend prognostiziert werden können, Stundensätze zur Aufgabenerfüllung anzugeben. Dies, um im Falle einer Beauftragung dieser Leistung eine valide Preisgrundlage zu besitzen. Des Weiteren enthält der zukünftige Auftragnehmer eine einmalige gesonderte Vergütung in der Start-Up-Phase,
— Der Wertungspreis setzt sich zunächst aus der Summe der Vergütung aus Regelleistungen und der Meilensteinvergütung zusammen. Des Weiteren etabliert der Auftraggeber ein Bonus/Malus-System, das im Preisblatt näher erläutert wird. Zudem sollen die Bieter für die Vergütung von Sonder- und Zusatzleistungen, die zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend prognostiziert werden können, Stundensätze zur Aufgabenerfüllung anzugeben. Dies, um im Falle einer Beauftragung dieser Leistung eine valide Preisgrundlage zu besitzen. Des Weiteren enthält der zukünftige Auftragnehmer eine einmalige gesonderte Vergütung in der Start-Up-Phase,
— Ein entsprechendes Preisblatt wird dem Bieter im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Sämtliche preisliche Aspekte müssen in der Angebotswertung abgebildet werden. Aus diesem Preisblatt ergeben sich alle relevanten Preispositionen, aus denen sich der Wertungspreis entwickelt,
— Ein entsprechendes Preisblatt wird dem Bieter im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Sämtliche preisliche Aspekte müssen in der Angebotswertung abgebildet werden. Aus diesem Preisblatt ergeben sich alle relevanten Preispositionen, aus denen sich der Wertungspreis entwickelt,
— Leistung: Zur Wertung des Leistungsangebots sind von den Bietern Konzepte vorzulegen, die im Folgenden präzisiert werden:
— 1) Projektdurchführungskonzept (max. 10 Punkte)
Im Rahmen dieses Konzepts soll der Bieter darstellen, welche besonderen Anforderungen die Managementaufgaben und Dienstleistungen aus seiner Sicht stellen und wie er die sich im Rahmen des Ankaufs / der Vergabe / der Bestandsverwaltung stellenden Aufgaben problemorientiert zu lösen gedenkt. Daneben erwartet die Auftraggeberin Darlegungen zur Projektorganisation für das Gesamtprojekt und einzelner definierter Meilensteine. Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die in ihrem Leistungskatalog näher definiert sind, umsetzen möchte. Hierzu zählen auch Aspekte der Verfahrensplanung in fachlicher und zeitlicher Hinsicht.
Im Rahmen dieses Konzepts soll der Bieter darstellen, welche besonderen Anforderungen die Managementaufgaben und Dienstleistungen aus seiner Sicht stellen und wie er die sich im Rahmen des Ankaufs / der Vergabe / der Bestandsverwaltung stellenden Aufgaben problemorientiert zu lösen gedenkt. Daneben erwartet die Auftraggeberin Darlegungen zur Projektorganisation für das Gesamtprojekt und einzelner definierter Meilensteine. Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die in ihrem Leistungskatalog näher definiert sind, umsetzen möchte. Hierzu zählen auch Aspekte der Verfahrensplanung in fachlicher und zeitlicher Hinsicht.
Die Auftraggeberin legt dabei besonderen Wert auf eine fundierte Darstellung möglicher Störfaktoren und Lösungsansätze für potentielle, sich in diesem Zusammenhang stellende Probleme.
— 2) Personaleinsatzkonzept (max. 10 Punkte)
Hier hat der Bieter darzulegen, welches Personal mit welchen für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung relevanten Qualifikationen eingesetzt werden soll. Darzulegen ist dies insbesondere für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter und die zudem soll der Bieter sicherstellen, dass die Ansprechpartner während der Leistungserbringung durchgehend verfügbar sind. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass mindestens ein verantwortlicher Ansprechpartner des Bieters präsent ist und die Projektdurchführung begleitet. Dazulegen ist zudem die projektbezogene Zusammenarbeit zwischen dem potentiellen Auftragnehmer und dem Auftraggeber: Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine enge Abstimmung der jeweiligen Arbeitsschritte mit ihr. Hierzu gehören neben regelmäßigen Briefings auch fortlaufende Auskünfte über den Projektstand hinsichtlich des Ankaufs / der Vergabe / der Bestandsverwaltung.
Hier hat der Bieter darzulegen, welches Personal mit welchen für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung relevanten Qualifikationen eingesetzt werden soll. Darzulegen ist dies insbesondere für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter und die zudem soll der Bieter sicherstellen, dass die Ansprechpartner während der Leistungserbringung durchgehend verfügbar sind. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass mindestens ein verantwortlicher Ansprechpartner des Bieters präsent ist und die Projektdurchführung begleitet. Dazulegen ist zudem die projektbezogene Zusammenarbeit zwischen dem potentiellen Auftragnehmer und dem Auftraggeber: Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine enge Abstimmung der jeweiligen Arbeitsschritte mit ihr. Hierzu gehören neben regelmäßigen Briefings auch fortlaufende Auskünfte über den Projektstand hinsichtlich des Ankaufs / der Vergabe / der Bestandsverwaltung.
— 3) Konzept zur Problemlösung / Reportingkonzept (max. 10 Punkte)
Im Rahmen dieses Konzepts hat der Bieter darzulegen, welche Lösungen er bei Problemen oder Ungereimtheiten im Rahmen der Auftragsdurchführung vorsieht. Hierzu zählt insbesondere ein lösungsorientiertes und sinnvoll eingerichtetes Reportingkonzept, das verschiedene Eskalationsstufen beinhaltet, die bei Fehlern im Rahmen der Leistungserbringung in Ansatz gebracht werden können.
Im Rahmen dieses Konzepts hat der Bieter darzulegen, welche Lösungen er bei Problemen oder Ungereimtheiten im Rahmen der Auftragsdurchführung vorsieht. Hierzu zählt insbesondere ein lösungsorientiertes und sinnvoll eingerichtetes Reportingkonzept, das verschiedene Eskalationsstufen beinhaltet, die bei Fehlern im Rahmen der Leistungserbringung in Ansatz gebracht werden können.
Dies ermöglicht dem Auftraggeber in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bieter, Verzögerungen oder Probleme bei Management- oder Verwaltungsaufgaben frühzeitig zu erkennen und lösungsorientiert zu adressieren, um zu verhindern, dass Ankäufe / Vergaben / Aufgaben der Bestandsverwaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Dies ermöglicht dem Auftraggeber in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bieter, Verzögerungen oder Probleme bei Management- oder Verwaltungsaufgaben frühzeitig zu erkennen und lösungsorientiert zu adressieren, um zu verhindern, dass Ankäufe / Vergaben / Aufgaben der Bestandsverwaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
— 4) Konzept zur Berücksichtigung sozialer Belange (max. 10 Punkte)
Das Konzept muss Ausführungen dazu beinhalten, inwiefern der Bieter die soziale Dimension der Immobilienverwaltung und sämtlicher hiermit zusammenhängender Dienstleistungen verinnerlicht hat und wie er dieses Verständnis im Rahmen des Projekts umzusetzen gedenkt. Hierzu zählt neben dem Verständnis, dass der Auftraggeber auch Aspekte des sozialen Wohnungsbaus zu berücksichtigen hat, auch die umsichtige Kommunikation mit betroffenen Bürgern.
Das Konzept muss Ausführungen dazu beinhalten, inwiefern der Bieter die soziale Dimension der Immobilienverwaltung und sämtlicher hiermit zusammenhängender Dienstleistungen verinnerlicht hat und wie er dieses Verständnis im Rahmen des Projekts umzusetzen gedenkt. Hierzu zählt neben dem Verständnis, dass der Auftraggeber auch Aspekte des sozialen Wohnungsbaus zu berücksichtigen hat, auch die umsichtige Kommunikation mit betroffenen Bürgern.
Der Bieter soll dem Auftraggeber vor diesem Hintergrund an einem Beispielfall darstellen, wie er in Verhandlungen gegenüber Bürgern auftritt und den Auftraggeber zu repräsentieren gedenkt. Dies beinhaltet die Lösung von Konflikten unter Berücksichtigung der besonderen Stellung des Auftraggebers in der Freien und Hansestadt Hamburg, die sich von Immobilienunternehmen in der Privatwirtschaft unterscheidet. Auch dies soll in dem Konzept Berücksichtigung finden.
Der Bieter soll dem Auftraggeber vor diesem Hintergrund an einem Beispielfall darstellen, wie er in Verhandlungen gegenüber Bürgern auftritt und den Auftraggeber zu repräsentieren gedenkt. Dies beinhaltet die Lösung von Konflikten unter Berücksichtigung der besonderen Stellung des Auftraggebers in der Freien und Hansestadt Hamburg, die sich von Immobilienunternehmen in der Privatwirtschaft unterscheidet. Auch dies soll in dem Konzept Berücksichtigung finden.
— Die einzelnen Konzepte werden jeweils mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet.
— Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als konzeptionell relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keinerlei Lösungen aus dem vorgelegten Konzept ersichtlich werden.
— Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als konzeptionell relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keinerlei Lösungen aus dem vorgelegten Konzept ersichtlich werden.
— 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne, für die jeweilige Leistungserbringung relevante Bewertungsgesichtspunkte zwar aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden. Eine lösungsorientierte Lösung der Leistung kann in diesem Fall nur in Ansätzen.
— 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne, für die jeweilige Leistungserbringung relevante Bewertungsgesichtspunkte zwar aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden. Eine lösungsorientierte Lösung der Leistung kann in diesem Fall nur in Ansätzen.
— Geht der Bieter auf wesentliche Bestandteile der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung umsetzbare Ideen erkennen, die der Bedeutung des Immobilien- und Bestandsmanagements und der hiermit zusammenhängenden Leistungen gerecht werden, erhält das Konzept 5 Punkte. Dies erfordert, dass die für die Leistungserbringung relevanten Bestandteile konzeptionell aufgegriffen und einer Lösung zugeführt werden.
— Geht der Bieter auf wesentliche Bestandteile der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung umsetzbare Ideen erkennen, die der Bedeutung des Immobilien- und Bestandsmanagements und der hiermit zusammenhängenden Leistungen gerecht werden, erhält das Konzept 5 Punkte. Dies erfordert, dass die für die Leistungserbringung relevanten Bestandteile konzeptionell aufgegriffen und einer Lösung zugeführt werden.
— Das jeweilige Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem muss das vorgelegte Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die in konzeptionell abgeforderten Leistungsaspekte einer praxisorientierten Lösung zuführen kann und die besondere Bedeutung der Aufgaben des Auftraggebers für die Förderung und Verwaltung des Immobilienbestandes in der Freien und Hansestadt Hamburg verinnerlicht hat.
— Das jeweilige Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem muss das vorgelegte Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die in konzeptionell abgeforderten Leistungsaspekte einer praxisorientierten Lösung zuführen kann und die besondere Bedeutung der Aufgaben des Auftraggebers für die Förderung und Verwaltung des Immobilienbestandes in der Freien und Hansestadt Hamburg verinnerlicht hat.
— Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Lösungskonzept für Ankauf/Verkauf/Bestandsverwaltung oder ein besonders innovatives Beratungs- und Verwaltungskonzept erkennen, das die besondere Bedeutung der Leistung für den Immobilienbestand der Freien und Hansestadt Hamburg berücksichtigt, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
— Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Lösungskonzept für Ankauf/Verkauf/Bestandsverwaltung oder ein besonders innovatives Beratungs- und Verwaltungskonzept erkennen, das die besondere Bedeutung der Leistung für den Immobilienbestand der Freien und Hansestadt Hamburg berücksichtigt, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
— Die Ausführungen sollten insgesamt 40 Seiten (je Konzept 10 Seiten) nicht überschreiten,
— Je Konzept kann ein Angebot maximal 10 Punkte erhalten. Insgesamt kann ein Bieter somit 40 Punkte erreichen,
— Die Verhandlungen sollen voraussichtlich in KW 30/2021 stattfinden. Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung der aktuell dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 089-229756 (2021-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.04 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zur Leistungswertung sind Konzepte vorzulegen. Einzelheiten ergeben sich aus Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben") in dieser Auftragsbekanntmachung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-16 📅
Name: Wentzel Dr. Immobilienmanagement GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Karl Gladigau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,