Zusätzliche Informationen
Instandhaltung
Das Klinikum Darmstadt hat die Instandhaltung der Medizintechnik an einen Dienstleister abgegeben. Dieser Dienstleister oder sein evtl. Nachfolger wird Vertragspartner des Anbieters bzgl. des Servicevertrags.
Der wirtschaftliche Gehalt des Servicevertrages wird im Rahmen dieser
Ausschreibung festgelegt.
Die Verhandlungsrunden sind wie folgt geplant:
1. Verhandlungsrunde: KW 06/2022
2. Verhandlungsrunde: KW 13/2022
Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und Fragen
Die dem Bieter übersandten Ausschreibungsunterlagen sind von ihm unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu überprüfen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unstimmigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat der Auftraggeber unverzüglich über die E-Vergabeplattform zu informieren.
Fragen zur Ausschreibung können vom Bieter grundsätzlich ebenfalls nur über die E-Vergabeplattform gestellt werden.
Die jeweiligen gestellten Fragen werden vom Auftraggeber gesammelt und in regelmäßigen Turnus an alle Bieter versendet.
Die an die Bieter übersandten Antworten sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Prüfung der Angebote
Der Auftraggeber prüft alle fristgerecht eingereichten Angebote. Basierend auf der Prüfung und Wertung der Angebote, wird derjenige Bieter ausgewählt, der das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat.
Sollte kein Bieter ein wirtschaftliches Angebot vorlegen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Ein Schadensersatzanspruch des Bieters gegen den Auftraggeber
ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Eigentumsübergang der vom Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung bereitgestellten Unterlagen Alle vom Bieter bereitgestellten Unterlagen und zusätzlichen Informationen werden Eigentum des Auftraggebers.
Auftragsverarbeitungs-Vertrag gem. Art. 28 DSGVO
Der Bieter hat den Auftragsverarbeitungs-Vertrag gem. Art. 28 DSGVO abzuzeichnen und dem Angebot beizulegen.
Kein Anspruch auf Vergütung
Dem Bieter wird vom Auftraggeber für die Erstellung und Abgabe eines Angebotes und für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen keine Vergütung gewährt. Der Bieter verpflichtet sich, die Ausschreibung für den Auftraggeber kostenlos zu erstellen. Die Angebote und sonstigen Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht zurückgegeben.
Beteiligung an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wettbewerbsbeschränkende Preisabstimmungen und Absprachen
Mit der Abgabe des Angebotes versichert der Bieter, dass er keine wettbewerbsbeschränkenden Preisabstimmungen und oder Absprachen und ähnliches nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften getroffen hat.
Einzelbieter und Nachunternehmer
An der Ausschreibung dürfen Einzelbieter/Nachunternehmer teilnehmen.
Nachunternehmer:
Ein Bieter kann sich zur Erfüllung der Anforderungen an sein Unternehmen anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen. Der Bieter muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen als Anlage vorlegt. Als Anlage ist durch den Bieter zu erklären, ob er sämtliche Leistungen selbst erbringt oder Teilleistungen an andere Nachunternehmer vergeben will. Es sind daher Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen, sowie der vorgesehene Nachunternehmer zu benennen. Der Bieter darf sich nur solcher Nachunternehmer bedienen, welche selbst die Anforderung an die Eignung bezüglich der von ihnen zu erbringenden Leistungen erfüllen. Der Bieter muss daher mit Abgabe des Angebotes die Grundvoraussetzungen, Nachweise und Darstellungen für seinen Nachunternehmer gesondert vorlegen.
Kriterien im Leistungsverzeichnis:
A - Ausschluss-Kriterium
B - Bewertungs-Kriterium
I - Informations-Angabe
Das Leistungsverzeichnis wird bei der Anforderung zum Angebot versendet.
Bewertung der Angebote, siehe hierzu Anlage 7 Preisblatt