Dieses Verfahren beinhaltet die Textilversorgung der Einrichtungen Klinik Nette-Gut Weißenthurm, Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach, Gesundheitszentrum Glantal Meisenheim, Geriatrische Fachklinik Rheinhessen-Nahe Bad Kreuznach, Klinik Viktoriastift Bad Kreuznach, Rheinhessen-Fachklinik Alzey und Mainz inkl. Tageskliniken und MVZ.
Auftragsgegenstand ist die Textilversorgung der genannten Einrichtungen mit Miet-Stationswäsche, Miet-Bereichskleidung; Mops, Berufskleidung und Einziehwaren überwiegend als Lohnwäsche; die Aufbereitung sonstiger kundeneigener Textilien und die sachgerechte Aufbereitung von bewohnereigenen Textilien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Referenznummer: LKH-EU_oV-WV_2021
Kurze Beschreibung:
“Dieses Verfahren beinhaltet die Textilversorgung der Einrichtungen Klinik Nette-Gut Weißenthurm, Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach, Gesundheitszentrum...”
Kurze Beschreibung
Dieses Verfahren beinhaltet die Textilversorgung der Einrichtungen Klinik Nette-Gut Weißenthurm, Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach, Gesundheitszentrum Glantal Meisenheim, Geriatrische Fachklinik Rheinhessen-Nahe Bad Kreuznach, Klinik Viktoriastift Bad Kreuznach, Rheinhessen-Fachklinik Alzey und Mainz inkl. Tageskliniken und MVZ.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Angaben zum Wert des Auftrags koennen nicht erfolgen, da die Veroeffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschaeftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags koennen nicht erfolgen, da die Veroeffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschaeftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
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Quelle: OJS 2021/S 183-476873 (2021-09-16)