Ausschreibung Zustellung von Briefsendungen bis 1 000 Gramm in Thüringen

AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen bis 1 000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) im Freistaat Thüringen. Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind — mit Ausnahme der Frankierung — nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens.
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 3 Lose. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Die Abholung erfolgt an jeweils zwei Orten in Erfurt und Suhl.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen gesamt für alle Lose: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3.100.000 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-29 Auftragsbekanntmachung
2021-05-07 Ergänzende Angaben
2021-05-10 Ergänzende Angaben
2023-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-11-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-11-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-11-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Referenznummer: 40/2021
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen bis 1 000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) im Freistaat Thüringen. Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind — mit Ausnahme der Frankierung — nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 3 Lose. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Die Abholung erfolgt an jeweils zwei Orten in Erfurt und Suhl. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen gesamt für alle Lose: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3.100.000 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: https://plus.aok.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDWHE/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDWHE 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Datum des Beginns: 2021-06-14 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-165967
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
1. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3. Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von jährlich maximal 10.000.000 EUR (netto). Als gleichartig gelten sämtliche Postdienstleistungen i. S. d. § 4 Nr. 1 PostG, einschließlich Kurierdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG, im Geltungsbereich des Postgesetzes. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDWHE
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen bis 1 000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) im Freistaat Thüringen. Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind — mit Ausnahme der Frankierung — nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens.
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Die Ausschreibung umfasst insgesamt 3 Lose. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Die Abholung erfolgt an jeweils zwei Orten in Erfurt und Suhl.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen gesamt für alle Lose: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3.100.000 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereich 07 - Ostthüringen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Voraussichtliches Auftragsvolumen für Los 1: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 926.195 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereich 98/teilw. 96 und 36 - Südthüringen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Voraussichtliches Auftragsvolumen für Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 705.234 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereich 99/teilw. 37 und 06 - Nordthüringen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Voraussichtliches Auftragsvolumen für Los 3: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1.503.402 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
PLZ-Bereich 07 - Ostthüringen
PLZ-Bereich 98/teilw. 96 und 36 - Südthüringen
PLZ-Bereich 99/teilw. 37 und 06 - Nordthüringen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen)
— Vorlage einer gültigen (Gewerbe-) Erlaubnis (Lizenz) nach § 5 Abs. 1 PostG (in Kopie)
Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern behält sich die Auftraggeberin vor, sich von demjenigen Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung eine Kopie der entsprechenden Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post der/s Unterauftragnehmer/s vorlegen zu lassen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7 der Vergabeunterlagen)
(2) - Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen je Schadensereignis: mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mindestens 500 000 EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) in Höhe von 250 000 EUR umfasst, abgeschlossen ist bzw. wird und für die gesamte Vertragslaufzeit unterhalten und dies auf Verlangen der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung nachgewiesen wird. Die Anlage 8 der Vergabeunterlagen ist zu verwenden.
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Mindeststandards:
Zu (1): Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt folgende Mindestumsätze vorweisen können:
Los 1: 0,50 Mio. EUR
Los 2: 0,40 Mio. EUR
Los 3: 0,90 Mio. EUR
Soweit sich ein Bieter auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz der betroffenen Lose nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe von
—— Auftraggeber
—— Ansprechpartner des Auftraggebers einschließlich Telefonnummer
—— Angaben zum Leistungsgegenstand, insbesondere zur Sendungsart
—— Laufzeit
—— Sendungsvolumen pro Jahr
Unter Verwendung von Anlage 9, welche ggfs. zu vervielfältigen ist.
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche (wenigstens) 2 Referenzen jeweils mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind; die Referenzprojekte dürfen nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
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Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Art der hier ausgeschriebenen Leistungen ist insbesondere bei Übergabeeinschreiben, Einwurfeinschreiben sowie Dialogpost gegeben. Keine Vergleichbarkeit ist bei nicht adressierten Werbesendungen gegeben.
Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang der hier ausgeschriebenen Leistungen ist nur gegeben, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 2 Referenzprojekte wenigstens 40 % der Menge an Briefsendungen befördert wurde, auf welches sich der Bieter hier bewirbt. Ein Referenzprojekt wird dann nicht mehr gewertet, wenn es ein geringeres Beförderungsvolumen als 450.000 Sendungen aufweist.
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Bewirbt sich ein Bieter nur auf die Lose 1 und/oder 2, wird ein Referenzprojekt dann nicht mehr gewertet, wenn es ein geringeres Beförderungsvolumen als 150.000 Sendungen aufweist.
Fiktives Beispiel: Beförderungsvolumen Los 1: 3 Mio. Sendungen, Los 2: 2 Mio. Sendungen, Los 3: 1 Mio. Sendungen. Bieter bewirbt sich auf 3 Lose, der Bieter muss somit mit seinen insgesamt 2 Referenzen ein durchschnittliches Beförderungsvolumen von 2,4 Mio. Sendungen nachweisen. Als Referenz werden nur solche Projekte gewertet, welche wenigstens 450.000 Sendungen aufweisen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nadja Stingl
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDWHE/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
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2. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
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3. Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von jährlich maximal 10.000.000 EUR (netto). Als gleichartig gelten sämtliche Postdienstleistungen i. S. d. § 4 Nr. 1 PostG, einschließlich Kurierdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG, im Geltungsbereich des Postgesetzes.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDWHE

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
Quelle: OJS 2021/S 065-165967 (2021-03-29)
Ergänzende Angaben (2021-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen bis 1 000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) im Freistaat Thüringen. Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind – mit Ausnahme der Frankierung – nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 3 Lose. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Die Abholung erfolgt an jeweils 2 Orten in Erfurt und Suhl. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen gesamt für alle Lose: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3 100 000 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 092-239467
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 065-165967
ABl. S-Ausgabe: 92

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen bis 1 000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) im Freistaat Thüringen. Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind – mit Ausnahme der Frankierung – nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens.
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Die Ausschreibung umfasst insgesamt 3 Lose. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Die Abholung erfolgt an jeweils 2 Orten in Erfurt und Suhl.
Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen gesamt für alle Lose: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3 100 000 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2021/S 092-239467 (2021-05-07)
Ergänzende Angaben (2021-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen bis 1 000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) im Freistaat Thüringen. Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind — mit Ausnahme der Frankierung — nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 3 Lose. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Die Abholung erfolgt an jeweils 2 Orten in Erfurt und Suhl. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen gesamt für alle Lose: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3 100 000 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-244706
ABl. S-Ausgabe: 93
Quelle: OJS 2021/S 093-244706 (2021-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellung
Referenznummer: 178/2023
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm im Zustellgebiet Südthüringen (PLZ-Bereich 98xxx /teils 96xxx und 36xxx). Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind - mit Ausnahme der Frankierung - nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postzustellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Kontakt
Internetadresse: https://plus.aok.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 227-713663
ABl. S-Ausgabe: 227

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe oben unter II.1.4)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Thüringen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-21 📅
Name: Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift: Euskirchener Straße 52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Quelle: OJS 2023/S 227-713663 (2023-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarungen "Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm" Region Südthüringen
Referenznummer: 181/2024
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin unterhält aktuell eine Rahmenvereinbarung über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm in der Region Südthüringen. Diese Rahmenvereinbarung endet am 31.01.2025. Eine entsprechende Neuausschreibung wurde bereits am 01.10.2024 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (589260-2024) publiziert. Aufgrund der bevorstehenden Entgelterhöhungen der Deutschen Post AG ab 01.01.2025 musste im Rahmen dieser Neuausschreibung die Angebotsfrist zunächst bis zum 13.12.2024 verlängert werden, um allen Bietern, welche die Deutsche Post AG in die Leistungserbringung einbeziehen, eine Kalkulation ihrer Angebotspreise unter Berücksichtigung der derzeit noch unbekannten und genehmigungsbedürftigen Entgelte der Deutschen Post AG zu ermöglichen. Abhängig davon, wann die ab 01.01.2025 geltenden Entgelte endgültig von der Bundesnetzagentur genehmigt und bekanntgegeben werden, kann ggf. auch eine weitere Verlängerung der Angebotsfrist notwendig werden. Mit einem Abschluss des Vergabeverfahrens ist daher frühestens im Januar 2025 zu rechnen. Ein Vertragsbeginn der neu ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zum 01.02.2025 lässt sich damit insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mehr realisieren. Daher wurde die Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung um 3 Monate verlängert. Die Rahmenvereinbarung endet nunmehr am 30.04.2025.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 181/2024
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: PLZ - Bereich 98 /teils 96 und 36 (Südthüringen)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ilm-Kreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 181/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-14 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Post InHaus Services GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 813183488
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dpihs.ausschreibung.management@deutschepost.de 📧
Telefon: 000 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: DE256878834
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Telefon: 000 📞

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Es wird auf die Regelungen des § 135 GWB verwiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-29+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Bei der Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung um 3 Monate handelt es sich um eine nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässige Auftragsänderung: Die Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung ist notwendig geworden, weil aufgrund der bevorstehenden Entgelterhöhung der Deutschen Post AG die Angebotspreise für den bereits ausgeschriebenen Anschlussvertrag derzeit nicht kalkulierbar sind und damit ein fairer Wettbewerb nicht sichergestellt werden kann. Da die Angebotsfrist für die Ausschreibung des Anschlussvertrages frühestens dann enden kann, nachdem die Entgelte der Deutschen Post AG endgültig durch die Bundesnetzagentur genehmigt und bekannt gegeben wurden und alle Bieter auf dieser Grundlage kalkulieren konnten, lässt sich die Zuschlagserteilung im Rahmen der Neuausschreibung mit einem Vertragsbeginn zum 01.02.2025 insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mehr realisieren. Die bevorstehende Entgelterhöhung der Deutschen Post AG zum 01.01.2025 war bei Anwendung aller Sorgfalt für die Auftraggeberin zum Zeitpunkt der Ausschreibung des bestehenden Vertrages nicht vorhersehbar. Zum einen war nicht absehbar, ob und wann Entgelterhöhungen überhaupt geltend gemacht werden, ob die Bundesnetzagentur etwaigen Entgelterhöhungsverlangen der Deutschen Post AG zustimmt und für welchen Zeitraum Entgeltgenehmigungen erteilt werden. Das Postgesetz sieht insoweit lediglich vor, dass Genehmigungen der Bundesnetzagentur zu befristen sind, ohne einen bestimmten Zeitraum festzulegen. Zum anderen war zum Zeitpunkt der damaligen Ausschreibung nicht absehbar, dass durch Inkrafttreten des Postrechtsmodernisierungsgesetz im Juli 2024 die Entgeltgenehmigungspflicht der Deutschen Post AG erheblich ausgeweitet wird. Während bisher nur das Porto für die Einlieferung von bis zu 49 Briefsendungen der vorherigen Entgeltgenehmigungspflicht durch die Genehmigungsbehörde unterlag, bedarf nach der Novelle ab 2025 das gesamte Porto für die Erbringung von Briefdienstleistungen bis 2.000 g pro Briefsendung einer Vorabgenehmigung. Diese Verpflichtung besteht zukünftig mit Blick auf den gesamten Universaldienstbereich und damit also für die gesamten Briefdienstleistungen. Zudem unterliegen ab 2025 auch die Entgelte für die o.g. Teil- oder Konsolidierungsleistungen der Genehmigungspflicht. Aus diesen Gründen musste die bestehende Rahmenvereinbarung um 3 Monate verlängert werden und endet nunmehr am 30.04.2025. Da das geschätzte Auftragsvolumen für diesen Verlängerungszeitraum sowohl unterhalb des Schwellenwertes für Liefer- und Dienstleistungen als auch unterhalb des Schwellenwertes für besondere Dienstleistungen gemäß Anhang IX der Richtlinie 2014/24/EG liegt, erfolgt die Bekanntmachung der Vertragsverlängerung höchstvorsorglich und im Sinne einer größtmöglichen Transparenz.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: Verlängerung der Vertragslaufzeit um 3 Monate.
Quelle: OJS 2024/S 235-736309 (2024-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarungen "Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm" Region Ostthüringen
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin unterhält aktuell eine Rahmenvereinbarung über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm in der Region Ostthüringen. Diese Rahmenvereinbarung endet am 31.01.2025. Eine entsprechende Neuausschreibung wurde bereits am 01.10.2024 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (589260-2024) publiziert. Aufgrund der bevorstehenden Entgelterhöhungen der Deutschen Post AG ab 01.01.2025 musste im Rahmen dieser Neuausschreibung die Angebotsfrist zunächst bis zum 13.12.2024 verlängert werden, um allen Bietern, welche die Deutsche Post AG in die Leistungserbringung einbeziehen, eine Kalkulation ihrer Angebotspreise unter Berücksichtigung der derzeit noch unbekannten und genehmigungsbedürftigen Entgelte der Deutschen Post AG zu ermöglichen. Abhängig davon, wann die ab 01.01.2025 geltenden Entgelte endgültig von der Bundesnetzagentur genehmigt und bekanntgegeben werden, kann ggf. auch eine weitere Verlängerung der Angebotsfrist notwendig werden. Mit einem Abschluss des Vergabeverfahrens ist daher frühestens im Januar 2025 zu rechnen. Ein Vertragsbeginn der neu ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zum 01.02.2025 lässt sich damit insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mehr realisieren. Daher wurde die Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung um 3 Monate verlängert. Die Rahmenvereinbarung endet nunmehr am 30.04.2025.
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Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: PLZ-Bereich 07 (Ostthüringen)
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Bei der Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung um 3 Monate handelt es sich um eine nach § 132 Abs. 3 GWB ohne weiteres zulässige Auftragsänderung. Der Auftragswert für den Verlängerungszeitraum beträgt weniger als 10 % des Auftragswertes des ursprünglichen Vertrages und liegt unter dem Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen sowie unter dem für besondere Dienstleistungen gemäß Anhang IX der Richtlinie 2014/24/EG maßgeblichen Schwellenwert. Ungeachtet dessen ist die Vertragsverlängerung auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig: Die Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung ist notwendig geworden, weil aufgrund der bevorstehenden Entgelterhöhung der Deutschen Post AG die Angebotspreise für den bereits ausgeschriebenen Anschlussvertrag derzeit nicht kalkulierbar sind und damit ein fairer Wettbewerb nicht sichergestellt werden kann. Da die Angebotsfrist für die Ausschreibung des Anschlussvertrages frühestens dann enden kann, nachdem die Entgelte der Deutschen Post AG endgültig durch die Bundesnetzagentur genehmigt und bekannt gegeben wurden und alle Bieter auf dieser Grundlage kalkulieren konnten, lässt sich die Zuschlagserteilung im Rahmen der Neuausschreibung mit einem Vertragsbeginn zum 01.02.2025 insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mehr realisieren. Die bevorstehende Entgelterhöhung der Deutschen Post AG zum 01.01.2025 war bei Anwendung aller Sorgfalt für die Auftraggeberin zum Zeitpunkt der Ausschreibung des bestehenden Vertrages im Jahre 2021 nicht vorhersehbar. Zum einen war nicht absehbar, ob und wann Entgelterhöhungen überhaupt geltend gemacht werden, ob die Bundesnetzagentur etwaigen Entgelterhöhungsverlangen der Deutschen Post AG zustimmt und für welchen Zeitraum Entgeltgenehmigungen erteilt werden. Das Postgesetz sieht insoweit lediglich vor, dass Genehmigungen der Bundesnetzagentur zu befristen sind, ohne einen bestimmten Zeitraum festzulegen. Zum anderen war zum Zeitpunkt der damaligen Ausschreibung nicht absehbar, dass durch Inkrafttreten des Postrechtsmodernisierungsgesetz im Juli 2024 die Entgeltgenehmigungspflicht der Deutschen Post AG erheblich ausgeweitet wird. Während bisher nur das Porto für die Einlieferung von bis zu 49 Briefsendungen der vorherigen Entgeltgenehmigungspflicht durch die Genehmigungsbehörde unterlag, bedarf nach der Novelle ab 2025 das gesamte Porto für die Erbringung von Briefdienstleistungen bis 2.000 g pro Briefsendung einer Vorabgenehmigung. Diese Verpflichtung besteht zukünftig mit Blick auf den gesamten Universaldienstbereich und damit also für die gesamten Briefdienstleistungen. Zudem unterliegen ab 2025 auch die Entgelte für die o.g. Teil- oder Konsolidierungsleistungen der Genehmigungspflicht. Aus diesen Gründen musste die bestehende Rahmenvereinbarung um 3 Monate verlängert werden und endet nunmehr am 30.04.2025. Die Bekanntmachung der Vertragsverlängerung erfolgt höchstvorsorglich und im Sinne einer größtmöglichen Transparenz.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen unterhalb eines bestimmten Mindestwertes.
Neuer Wert
Text: Verlängerung der Vertragslaufzeit um 3 Monate.
Quelle: OJS 2024/S 235-738126 (2024-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarungen "Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm" Region Nordthüringen
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin unterhält aktuell eine Rahmenvereinbarung über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm in der Region Nordthüringen. Diese Rahmenvereinbarung endet am 31.01.2025. Eine entsprechende Neuausschreibung wurde bereits am 01.10.2024 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (589260-2024) publiziert. Aufgrund der bevorstehenden Entgelterhöhungen der Deutschen Post AG ab 01.01.2025 musste im Rahmen dieser Neuausschreibung die Angebotsfrist zunächst bis zum 13.12.2024 verlängert werden, um allen Bietern, welche die Deutsche Post AG in die Leistungserbringung einbeziehen, eine Kalkulation ihrer Angebotspreise unter Berücksichtigung der derzeit noch unbekannten und genehmigungsbedürftigen Entgelte der Deutschen Post AG zu ermöglichen. Abhängig davon, wann die ab 01.01.2025 geltenden Entgelte endgültig von der Bundesnetzagentur genehmigt und bekanntgegeben werden, kann ggf. auch eine weitere Verlängerung der Angebotsfrist notwendig werden. Mit einem Abschluss des Vergabeverfahrens ist daher frühestens im Januar 2025 zu rechnen. Ein Vertragsbeginn der neu ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zum 01.02.2025 lässt sich damit insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mehr realisieren. Daher wurde die Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung um 3 Monate verlängert. Die Rahmenvereinbarung endet nunmehr am 30.04.2025.
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Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: PLZ-Bereiche 99/teils 37 und 06 (Nordthüringen)
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Bei der Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung um 3 Monate handelt es sich um eine nach § 132 Abs. 3 GWB ohne weiteres zulässige Auftragsänderung. Der Auftragswert für den Verlängerungszeitraum beträgt weniger als 20 % des Auftragswertes des ursprünglichen Vertrages und liegt unter dem für besondere Dienstleistungen gemäß Anhang IX der Richtlinie 2014/24/EG maßgeblichen Schwellenwert. Ungeachtet dessen ist die Vertragsverlängerung auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig: Die Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung ist notwendig geworden, weil aufgrund der bevorstehenden Entgelterhöhung der Deutschen Post AG die Angebotspreise für den bereits ausgeschriebenen Anschlussvertrag derzeit nicht kalkulierbar sind und damit ein fairer Wettbewerb nicht sichergestellt werden kann. Da die Angebotsfrist für die Ausschreibung des Anschlussvertrages frühestens dann enden kann, nachdem die Entgelte der Deutschen Post AG endgültig durch die Bundesnetzagentur genehmigt und bekannt gegeben wurden und alle Bieter auf dieser Grundlage kalkulieren konnten, lässt sich die Zuschlagserteilung im Rahmen der Neuausschreibung mit einem Vertragsbeginn zum 01.02.2025 insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mehr realisieren. Die bevorstehende Entgelterhöhung der Deutschen Post AG zum 01.01.2025 war bei Anwendung aller Sorgfalt für die Auftraggeberin zum Zeitpunkt der Ausschreibung des bestehenden Vertrages im Jahre 2021 nicht vorhersehbar. Zum einen war nicht absehbar, ob und wann Entgelterhöhungen überhaupt geltend gemacht werden, ob die Bundesnetzagentur etwaigen Entgelterhöhungsverlangen der Deutschen Post AG zustimmt und für welchen Zeitraum Entgeltgenehmigungen erteilt werden. Das Postgesetz sieht insoweit lediglich vor, dass Genehmigungen der Bundesnetzagentur zu befristen sind, ohne einen bestimmten Zeitraum festzulegen. Zum anderen war zum Zeitpunkt der damaligen Ausschreibung nicht absehbar, dass durch Inkrafttreten des Postrechtsmodernisierungsgesetz im Juli 2024 die Entgeltgenehmigungspflicht der Deutschen Post AG erheblich ausgeweitet wird. Während bisher nur das Porto für die Einlieferung von bis zu 49 Briefsendungen der vorherigen Entgeltgenehmigungspflicht durch die Genehmigungsbehörde unterlag, bedarf nach der Novelle ab 2025 das gesamte Porto für die Erbringung von Briefdienstleistungen bis 2.000 g pro Briefsendung einer Vorabgenehmigung. Diese Verpflichtung besteht zukünftig mit Blick auf den gesamten Universaldienstbereich und damit also für die gesamten Briefdienstleistungen. Zudem unterliegen ab 2025 auch die Entgelte für die o.g. Teil- oder Konsolidierungsleistungen der Genehmigungspflicht. Aus diesen Gründen musste die bestehende Rahmenvereinbarung um 3 Monate verlängert werden und endet nunmehr am 30.04.2025. Die Bekanntmachung der Vertragsverlängerung erfolgt höchstvorsorglich und im Sinne einer größtmöglichen Transparenz.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen unterhalb eines bestimmten Mindestwertes.
Neuer Wert
Text: Verlängerung der Vertragslaufzeit um 3 Monate.
Quelle: OJS 2024/S 235-738160 (2024-11-29)