Ausstattung Lehrküche 2 / 3.BA

Landkreis Bayreuth

— 4 Stück Arbeitsflächen 4 200 mm lang, für Hauswirtschaftsunterricht mit Spüle und Herd,
— 1 Küchenzeile 4 800 mm lang,
— 3 Schrankstrecken 1 500-2 700 mm lang,
— 1 Stück Anrichte 4 200 mm lang,
— einschl. Einbaugeräte: Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Dampfgarer, Ablufthauben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-17 Auftragsbekanntmachung
2021-08-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Einbauküchen
Kurze Beschreibung:
— 4 Stück Arbeitsflächen 4 200 mm lang, für Hauswirtschaftsunterricht mit Spüle und Herd, — 1 Küchenzeile 4 800 mm lang, — 3 Schrankstrecken 1 500-2 700 mm lang, — 1 Stück Anrichte 4 200 mm lang, — einschl. Einbaugeräte: Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Dampfgarer, Ablufthauben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Einbauküchen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Bayreuth
Postanschrift: Markgrafenallee 5
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-bayreuth.de 🌏
E-Mail: peter.baum@lra-bt.bayern.de 📧
Telefon: +49 921728392 📞
Fax: +49 92172888392 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av145a33-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av145a33-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Datum des Beginns: 2021-11-19 📅
Datum des Endes: 2022-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-252264
ABl. S-Ausgabe: 98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 4 Stück Arbeitsflächen 4 200 mm lang, für Hauswirtschaftsunterricht mit Spüle und Herd,
— 1 Küchenzeile 4 800 mm lang,
— 3 Schrankstrecken 1 500-2 700 mm lang,
— 1 Stück Anrichte 4 200 mm lang,
— einschl. Einbaugeräte: Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Dampfgarer, Ablufthauben.
Geschätzter Gesamtwert: 64 300 EUR 💰

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av145a33-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
s. §160 Abs. 3 GWB
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
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— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2021/S 098-252264 (2021-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- 4 Stück Arbeitsflächen 4200mm lang, für Hauswirtschaftsunterricht mit Spüle und Herd - 1 Küchenzeile 4800 mm lang - 3 Schrankstrecken 1500-2700mm lang - 1 Stück Anrichte 4200mm lang - einschl. Einbaugeräte : Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Dampfgarer, Ablufthauben
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 156-411055
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 098-252264
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- 4 Stück Arbeitsflächen 4200mm lang, für Hauswirtschaftsunterricht mit Spüle und Herd
- 1 Küchenzeile 4800 mm lang
- 3 Schrankstrecken 1500-2700mm lang
- 1 Stück Anrichte 4200mm lang
- einschl. Einbaugeräte : Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Dampfgarer, Ablufthauben

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
• dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
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• dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist;
• dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2021/S 156-411055 (2021-08-10)