Ausstattung von Lehrräume für die Außenstelle des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern – Abtl. II in Bad Aibling

Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abt. II

Werk-, Küchen- und Gestaltungslehrräumausstattung für die Außenstelle des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern – Abtl. II in Bad Aibling.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-28 Auftragsbekanntmachung
2021-06-14 Ergänzende Angaben
2021-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör
Referenznummer: LAS-1.3-0212-3/8_Teil-3
Kurze Beschreibung:
Werk-, Küchen- und Gestaltungslehrräumausstattung für die Außenstelle des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern – Abtl. II in Bad Aibling.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Filz 📦
Nähgarn und Garn aus Naturfasern 📦
Sand und Ton 📦
Zeichenwinkel und -dreiecke 📦
Messer und Scheren 📦
Öfen 📦
Handwerkzeug 📦
Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von Holz 📦
Werkzeugmaschinen 📦
Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör 📦
Waschmaschinen und Wäschetrockner 📦
Abscheider 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abt. II
Postanschrift: Am Stadtpark 20
Postleitzahl: 81243
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://stif2.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@las.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=9TxtBIGtUVk%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-02 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 105-275625
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Spinnen & Filzen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Material für Spinnen & Filzen.
Bezeichnung des Loses: Weben, Sticken, Stricken, Flechten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Material zum Weben, Sticken, Stricken, Flechten.
Bezeichnung des Loses: Nähen und Schneidern mit Patchwork
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Nähmaschine, Bügeleisen, Schneidwerkzeuge.
Bezeichnung des Loses: Ton
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Material zur Tonbearbeitung.
Bezeichnung des Loses: Zeichnen, Drucken und Entwerfen
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Material zum Zeichnen, Drucken und Entwerfen.
Bezeichnung des Loses: Pappschere
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Pappschere.
Bezeichnung des Loses: Keramik-Brennofen
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Keramik-Brennofen.
Bezeichnung des Loses: Handwerkzeuge Metall
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Handwerkzeuge Metall.
Bezeichnung des Loses: Handwerkzeuge Holz
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Handwerkzeuge Holz.
Bezeichnung des Loses: Elektrowerkzeuge
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: Elektrowerkzeuge.
Bezeichnung des Loses: Küchenausstattung
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: Küchenausstattung.
Bezeichnung des Loses: Küchenausstattung Elektrogeräte
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: Elektrogeräte für Küchen.
Bezeichnung des Loses: Waschmaschine & Trockner
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung: Waschmaschine & Trockner.
Bezeichnung des Loses: Tonabscheider
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung: Sinkstoffabscheider/Tonabscheider.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung
— Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z. B. §§ 129 – 129b, 89c, 261, 263, 264, 299-299b, 108e, 333-335a, 232-233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden,
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— Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt,
— Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder Arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen Einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein Verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
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Wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder Gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
— Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt,
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— Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
— Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
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— Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG Aufgeführte Vorschrift verhängt.
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Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
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Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie Bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Erklärung zur Mitarbeitervergütung und zum Arbeitnehmerentsendegesetz
Hinweis: mit Angebotsabgabe wird diese Erklärung automatisch Bestandteil des Angebots.
1. Mitarbeitervergütung
Hiermit bestätige/n ich/wir, dass im Falle der Zuschlagserteilung während der darauf-folgenden Vertragslaufzeit, Inklusive etwaiger Verlängerungen/Optionen, für das ein-gesetzte Personal (eigene Beschäftigte bzw. beschäftigte des Unterauftragnehmers) mindestens eine Vergütung auf Basis der Regelungen des Mindestlohngesetzes (Mi-LoG) und die Vorschriften des Sozialgesetzbuches zugrundliegt.
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2. Arbeitnehmerentsendegesetz
Die Einhaltung aller Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) in der jeweils aktuellen Fassung durch uns und durch ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer wird für die gesamte Vertragslaufzeit, Inklusive etwaiger Verlängerungen/Optionen bestätigt.
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3. Weitere Verpflichtungserklärung
Ich/wir als Hauptauftragnehmer verpflichte/n mich/uns sicherzustellen, dass eventuelle Unterauftragnehmer die entsprechenden Vorgaben bekannt sind und durch diese während der gesamten Vertragslaufzeit, inklusive etwaiger Verlängerungen/Optionen eingehalten werden.
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Mir/Uns ist bewusst, dass bei Zuwiderhandlung oder Verstoß gegen diese Erklärung von mir/uns oder ggf. eingesetzter Unterauftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers und ein Schadensersatzanspruch gegenüber mir/uns als Hauptauftragnehmer besteht.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Scientology Schutzerklärung
Siehe Mindeststandards
Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
Siehe Mindeststandards.
Mindeststandards:
Scientology Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
Der Bewerber/Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L.Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
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2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
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2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
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3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter Psycho-und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
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Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein Derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
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Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
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— Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen,
— ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
— die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:
Unternehmensberatung, Personal-und Managementschulung, Fortbildungs-und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und-steuerung, Forschungs-und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
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5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung Verpflichtungserklärung für Verbundene Unternehmen oder Unterauftragnehmer
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die im Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“ unter Nr. 4 „Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:“ aufgeführten Leistungen und/oder Ressourcen zu erbringen bzw. tatsächlich zur Verfügung zu stellen, für die unser Unternehmen vom Bewerber/Bieter vorgesehen und eingetragen ist.
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Hinweis:
Ist die Leistung nicht bereits im Vergabeverfahren zur Überprüfung der Eignung zu erbringen (= reine Unterauftragsnahme ohne Eignungsleihe), so tritt die Verpflichtung nur im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber/Bieter in Kraft.
Eignungsleiher
Ich/Wir, die oben aufgeführte Firma, garantieren die erforderliche wirtschaftliche, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit für die Maßnahme/n in diesem Verfahren, für den o. g. Bewerber/Bieter zur Verfügung zu stellen.
Bei Beanspruchung einer Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot diese Verpflichtungserklärung von Beiden Parteien rechtsverbindlich unterschrieben beizufügen/hochzuladen. Für den Eignungsgeber sind alle geforderten Eignungsnachweise bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen bzw. nachzuweisen.
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Erklärung zur gemeinsamen Haftung
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber/Bieter entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber/Bieter zu haften.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Einhaltung der Vorgaben des Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)
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Einzureichende Unterlagen (Eignungsnachweise):
Mit dem Angebot sind zwingend die nachfolgend genannten Unterlagen einzureichen. Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen, die dem Nachweis der Eignung dienen.
1. Mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Unterlagen (vgl. Vertragsbedingungen/Formulare), die dem Angebot automatisch vom eVergabe-System beigefügt werden und somit Bestandteil des Angebots werden.
— Struktur Bieter,
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO,
— Eigenerklärung,
— Scientology-Schutzerklärung,
— LAS_Erklaerung_Mitarbeiterverguetung_AEntG,
— LAS_Geheimhaltungsvereinbarung,
— Informationen zu statistischen Angaben.
Hinweis: Teilweise müssen in den Formularen Eintragungen durch den Bieter vorgenommen werden.
2. Unterlagen, welche vom Bieter eigenständig dem Angebot beizufügen sind. Die Unterlagen sind im Bereich „Eigene Anlagen“ vom Bieter hochzuladen.
— ggf. ausgefüllte „Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung“,
— ggf. eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen.
3. Zudem weisen wir auf die vom Bieter auszufüllenden/zu bestätigende Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen hin, welche auch unter „III.1) Teilnahmebedingungen“ aufgeführt sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gagel, Renè
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=9TxtBIGtUVk%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2021/S 105-275625 (2021-05-28)
Ergänzende Angaben (2021-06-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von Keramik 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 117-306115
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 105-275625
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Auf Grund von Bieterfragen wurden die Lieferfristen angepasst: — Los 1-2: späteste Liefertermin zum 15.1.2022, Teillieferung möglich, — Los 3: späteste Liefertermin zum 30.4.2022, Teillieferung möglich, — Los 4-14: späteste Liefertermin zum 30.4.2022, Teillieferung möglich. Die entsprechenden Leistungskriterien „spätester Liefertermin [Mussangabe]“ wurden je Los entsprechend abgeändert.
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Quelle: OJS 2021/S 117-306115 (2021-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Werk- , Küchen- und Gestaltungslehrräumausstattung für die Außenstelle des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern – Abtl. II in Bad Aibling
Gesamtwert des Auftrags: 92268.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 157-415992
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Material für Spinnen & Filzen
Material zum Weben, Sticken, Stricken, Flechten
Nähmaschine, Bügeleisen, Schneidwerkzeuge
Material zur Tonbearbeitung
Material zum Zeichnen, Drucken und Entwerfen
Pappschere
Keramik-Brennofen
Handwerkzeuge Metall
Handwerkzeuge Holz
Elektrowerkzeuge
Küchenausstattung
Elektrogeräte für Küchen
Waschmaschine & Trockner
Sinkstoffabscheider/Tonabscheider

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-10 📅
Name: Nähmaschinen Hofbauer
Postort: Mühldorf
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland 🇩🇪
Mühldorf a. Inn 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 23828.35 EUR 💰
Name: Famos GmbH & Co. KG
Postort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Neu-Ulm 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1255.4 EUR 💰
8509.54 EUR 💰
5496.78 EUR 💰
14689.04 EUR 💰
1300.57 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das
Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist
durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des
Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und
wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der
Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung
der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die
Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den
Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder
Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren
vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/
Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers
diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30
Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Quelle: OJS 2021/S 157-415992 (2021-08-11)