Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und Etablierung eines Baukastensystems aus Ausstattungselementen für Picknickplätze, die beliebig kombiniert und über den Projektzeitraum hinaus in der gesamten Region eingesetzt werden können. Dieses Baukastensystem aus Ausstattungselementen soll dabei durch sein Design der Marke Münsterland besonders gerecht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattungselemente
S+B_#1_06
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und Etablierung eines Baukastensystems aus Ausstattungselementen für Picknickplätze, die beliebig...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und Etablierung eines Baukastensystems aus Ausstattungselementen für Picknickplätze, die beliebig kombiniert und über den Projektzeitraum hinaus in der gesamten Region eingesetzt werden können. Dieses Baukastensystem aus Ausstattungselementen soll dabei durch sein Design der Marke Münsterland besonders gerecht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ausschreibungsunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und Etablierung eines Baukastensystems aus Ausstattungselementen für Picknickplätze, die beliebig kombiniert und über den Projektzeitraum hinaus in der gesamten Region eingesetzt werden können. Dieses Baukastensystem aus Ausstattungselementen soll dabei durch sein Design der Marke Münsterland besonders gerecht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 16
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: s. Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-29
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-07-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-16 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWY609GCL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 085-220183 (2021-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Münsterland e.V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 336981.76 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münsterland e.V. / Tourismus Airportallee1 48268 Greven
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Optische Einheit der Kollektion
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berücksichtigung der Markenwerte und des Marken-Corporate Designs sowie des Themas "Schlösser- und Burgenregion Münsterland"”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Moderne Gestaltung, "Überraschungsmoment"
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Barrierefreiheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Modulare Austauschbarkeit der Ausstattungselemente
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergänzende Zusatzelemente
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auseinandersetzung mit dem Thema "Idealer" Münsterland-Picknickplatz
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Wartungsfreundlichkeit und Pflegeaufwand für die nachhaltige Instandhaltung der Elemente (Wartungsintervalle & Kosten)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Haltbarkeitsgarantie
Preis (Gewichtung): 20%
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-0600086
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 085-220183
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: S+B_#1_06
Titel: Austattungselemente für die Schlösser- und Burgenregion Münsterland
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schraeder GmbH
Postanschrift: Hemsack 13
Postort: Kamen
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2307-973000📞
E-Mail: info@schraeder-gmbh.de📧
Fax: +49 2307-9730055 📠
Region: Unna🏙️
URL: https://schraeder-mv.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 470588.24 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 336981.76 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWY609VZW
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 068-181063 (2022-04-01)