Ausstattungsprogramm II für schulgebundene, mobile Endgeräte für die Schulen der Stadt Frankfurt (Oder):
Los 1 - Tablets und Koffer
Los 2 - Notebooks und Wagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausstattungsprogramm II für schulgebundene, mobile Endgeräte für die Schulen der Stadt Frankfurt (Oder)
40/051/21/OV_VgV”
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Ausstattungsprogramm II für schulgebundene, mobile Endgeräte für die Schulen der Stadt Frankfurt (Oder):
Los 1 - Tablets und Koffer
Los 2 - Notebooks und Wagen” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tablets und Koffer
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulen in Frankfurt (Oder) 15230 Frankfurt (Oder)
Beschreibung der Beschaffung: Tablets und Koffer
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-21 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Notebooks und Wagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Notebooks und Wagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
Es gilt der Grundsatz der Eigenerklärung (Formblatt 124LD/EEE).
Weitere:
- Haftpflichtversicherungsnachweis,
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
Es gilt der Grundsatz der Eigenerklärung (Formblatt 124LD/EEE).
Weitere:
- Haftpflichtversicherungsnachweis,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
- Selbstauskunft über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren.
- Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. Sollte dieser Auszug bereits beim Bieter vorliegen und nicht älter als drei Monate sein, bittet die Vergabestelle um die Einreichung bereits mit dem Angebot
- Referenzen - Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bieter aus anderen Staaten übergeben bitte gleichwertige Bescheinigungen und Nachweise von Stellen in den anderen Staaten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-25
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-25
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da ausschließlich elektronische Angebote eingereicht werden können.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Entfällt - eine T e i l n a h m e am Eröffnungstermin durch Bieter oder deren Bevollmächtigte ist a u s g e s c h l o s s e n.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68RN31
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 186-481470 (2021-09-21)