Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter
www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 14. April 2021 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail:denise.bauer@gmsh.de) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal sechs ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 17. Mai 2021 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail:denise.bauer@gmsh.de) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (siehe Auswahlmatrix).
6. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
— dass keine Straftaten vorliegen,
— dass Steuern und Abgaben ordnungsgemäß gezahlt werden / wurden,
— dass kein Verstoß gegen Umwelt, Sozial- und Arbeitsrecht vorliegt,
— dass keine Insolvenz vorliegt,
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen,
— Eigenerklärung „Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten“,
— Sozialversicherungsbeiträge
Es ist ein Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten des Unternehmens und, soweit eine tarifvertragliche Verpflichtung dazu besteht, ein Nachweis der vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gemeinsamen Einrichtung.
Verhandlungsgespräche / Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 23. KW 2021 statt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.