Austausch Speichernetzwerk 2021

Klinikum St. Georg gGmbH

Austausch Speichernetzwerk: Lieferung, Installation, Migration und Inbetriebnahme eines neuen redundanten Speichersystems

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-08 Auftragsbekanntmachung
2021-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computerspeichereinheiten
Referenznummer: 074 21
Kurze Beschreibung:
Austausch Speichernetzwerk: Lieferung, Installation, Migration und Inbetriebnahme eines neuen redundanten Speichersystems
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerspeichereinheiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Informationssysteme und Server 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum St. Georg gGmbH
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Postleitzahl: 04129
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.sanktgeorg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungsstelle@sanktgeorg.de 📧
Telefon: +49 341909-3250 📞
Fax: +49 341909-3251 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y04RLSG/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y04RLSG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-12 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 220-576662
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Installation, Migration und Inbetriebnahme eines neuen redundanten Speichersystems.
Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Gremienbeschlusses zur Finanzierung der Maßnahme
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1 Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);
1.2 Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.3 Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflicht-
versicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen
(Vorlage Kopie)
1.4 unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und
§ 124 GWB
(Anlage 1)
1.8 Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens
bezogen auf den Gegenstand des Verfahrens (Installation und
Inbetriebnahme eines neuen, hoch verfügbaren SAN)
in den Jahren 2018 bis 2020 in Euro
(Anlage 4)
1.6 Unternehmensdarstellung
Mindeststandards: zu 1.8 mindestens im Durch- schnitt 1 Mio Euro im deutschsprachigen Raum
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.5 Referenzen
(Anlage 2)
1.7 Akzeptanz Broker-Klausel
(Anlage 3)
1.9 Bestätigung, dass Servicemitarbeiter innerhalb von 60 Minuten
vor Ort sein können mit Angabe des Servicestandortes (Entfernung wird unter Zuhilfenahme eines Routenplaners z.B. Google-Maps geprüft)
(Anlage 5)
1.10 Nachweis einer Zertifizierung des Bieters durch den Hersteller
der angebotenen Produkte.
Mindeststandards:
zu 1.5 - Referenzen Mindestanforderung:
3 Referenzen des Unternehmens zur Realisierung von in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Projekten mit mind. vergleichbarer Größe im Bereich "Installation und Inbetriebnahme eines neuen hoch verfügbaren SAN" in Deutschland. Es sind die Ansprechpartner mit Telefonnummer zu nennen.
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Als Referenz gelten nur diejenigen Projekte, die nicht im Rahmen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen realisiert wurden. Als verbundene Unternehmen werden alle im §16 des deutschen Aktiengesetzes diesbzgl. benannten Verbundformen verstanden. Es wird eine stichpunktartige Beschreibung der Leistung erwartet.(Anlage 2)
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig,
Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
Zusätzliche Informationen: nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhausträger mit privater Rechtsform im Besitz der öffentlichen Hand
Kontakt
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle
Internetadresse: www.sanktgeorg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y04RLSG/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an.
Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.
Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RLSG

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3202 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 220-576662 (2021-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 250-660833
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 220-576662
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RNW4
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-20 📅
Name: CANCOM GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RNW4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 250-660833 (2021-12-20)