Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen ab 2022

Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr

Der Auftraggeber beabsichtigt, gemeinnützige Organisationen/Vereinigungen mit der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW zu beauftragen. Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt in den Losen 1-7 für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. In Los 8 erfolgt die Beauftragung für einen Zeitraum von 2 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-28 Auftragsbekanntmachung
2021-08-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-07-14 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungsdienste
Referenznummer: 10.ZV.21.007 D
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemeinnützige Organisationen/Vereinigungen mit der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW zu beauftragen. Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt in den Losen 1-7 für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. In Los 8 erfolgt die Beauftragung für einen Zeitraum von 2 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rettungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rettungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ennepe-Ruhr-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr
Postanschrift: Hauptstr. 92
Postleitzahl: 58332
Postort: Schwelm
Kontakt
Internetadresse: http://www.enkreis.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@en-kreis.de 📧
Telefon: +49 2336/932004 📞
Fax: +49 2336/9312531 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E46866898 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E46866898 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-03 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-01 📅
2024-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 085-220172
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte bei der Angebotsöffnung zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemeinnützige Organisationen/Vereinigungen mit der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW zu beauftragen. Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt in den Losen 1-7 für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. In Los 8 erfolgt die Beauftragung für einen Zeitraum von 2 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
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Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
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Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Witten 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
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Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der Rettungsmittel mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
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Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 1 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche); 1 KTW von Mo.-Fr. (10.00-22.00 Uhr), jedes 2. Wochenende fortlaufend (Fr. 22.00-So. 22.00 Uhr), Feiertag in gerader Woche (22.00-22.00 Uhr).
Der RTW-Standort ist für einen Übergangszeitraum bis zur Errichtung der Rettungswache Witten (voraussichtlich bis spätestens zum 31. Dezember 2024) vom Auftragnehmer einzurichten. Derzeit existiert bereits ein RTW-Standort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
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Ab Fertigstellung der Rettungswache Witten, wird diese als RTW-Standort auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerin des RTW-Standortes (Stadt Witten) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
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Der KTW-Standort ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
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Bezeichnung des Loses: Witten 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 2 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche); 1 KTW von So. - Fr. (22:00 - 22.00 Uhr), jedes 2. Wochenende fortlaufend (Fr. 22:00 - So. 22:00 Uhr), Feiertag in ungerader Woche (22:00 - 22:00 Uhr).
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Der RTW- sowie der KTW-Standort wird auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerin des RTW- und KTW-Standortes (Stadt Witten) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW- und KTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 01/01/2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
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Bezeichnung des Loses: Ennepetal
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der KTW mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken. Für den RTW in Los 3 erfolgt die laufende Bestückung mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf über die Feuer- und Rettungswache Ennepetal.
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Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 3 umfasst 1 RTW jede 2. Woche (Sa. 7:00 - Mo. 7:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (07:00 - 19.00 Uhr), Sa. (09:00 - 15:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (08:00 - 19:00 Uhr).
Der RTW- Standort wird auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerin des RTW- Standortes (Stadt Ennepetal) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
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Die KTW-Standorte sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Bezeichnung des Loses: Herdecke / Wetter
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung des KTW mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken. Für die RTW in Los 4 erfolgt die laufende Bestückung mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf über die Feuer- und Rettungswache Herdecke bzw. die Feuer- und Rettungswache Wetter.
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Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 4 umfasst 2 RTW (Sa. 07:30 - So. 22:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (09:00 - 19.00 Uhr).
Die beiden RTW- Standorte werden auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der jeweiligen Eigentümerin des RTW- Standortes (Stadt Herdecke bzw. Stadt Wetter) jeweils einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung der RTW-Standorte Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
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Bezeichnung des Loses: Breckerfeld / Schwelm
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 5 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche); 1 KTW von Mo. - Fr. (07:00 - 15.00 Uhr), Sa./So./Feiertag (07:00 - 07:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (08:00 - 16.00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (12:00 - 21.00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (19:00 - 07.00 Uhr).
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Der RTW-Standort wird auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerinnen des RTW- Standortes (Stadt Breckerfeld) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
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Die KTW-Standorte sind für einen Übergangszeitraum bis zur Errichtung der Rettungswache Schwelm (voraussichtlich bis spätestens zum 30. Juni 2022) vom Auftragnehmer einzurichten. Derzeit existiert ein KTW-Standort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
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Ab Fertigstellung der Rettungswache Schwelm, wird diese als KTW-Standort auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit dem Auftraggeber einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des KTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
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Bezeichnung des Loses: Sprockhövel
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
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Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung des RTW mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
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Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 6 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche).
Der RTW-Standort ist vom Auftragnehmer einzurichten. Derzeit existiert bereits ein RTW-Standort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 100 Stunden vorzuhalten.
Bezeichnung des Loses: Hattingen-Bredenscheid
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 7 umfasst 1 RTW von Mo. - So. (07:00 - 19:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (09:00 - 20:00 Uhr), Sa. (08:00 - 18:00 Uhr), So./Feiertag (09:00 - 19:00 Uhr).
Der RTW-Standort sowie der KTW-Standort ist vom Auftragnehmer einzurichten. Derzeit existiert bereits ein RTW-Standort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Bezeichnung des Loses: NEF Witten
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 2 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
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Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung des NEF mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
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Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 8 umfasst die Gestellung von nichtärztlichem Personal zur Besetzung von 1 NEF von Mo. - So. (07:30 - 19:30 Uhr).
Der NEF-Standort wird auftraggeberseits vorgegeben und dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 100 Stunden vorzuhalten. Der NEF-Standort wird im Rahmen der Bedarfsplanumsetzung erstmalig neu eingerichtet und ab Leistungsausführungsbeginn erstmals neu vorgehalten.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 01/01/2026 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ausrückbereich Witten (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Ausrückbereich Ennepetal (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Ausrückbereiche Herdecke und Wetter (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Ausrückbereiche Breckerfeld und Schwelm (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Ausrückbereich Sprockhövel (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Ausrückbereiche Hattingen und Bredenscheid (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind gemäß Anlage Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (am Ende des Dokuments Bewerbungsbedingungen) vorzulegen:
— Ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe) [* für Deutschland das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“, siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU],
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— Gültiger Freistellungsbescheid (§§ 52 ff. AO)/gültiger Feststellungsbescheid (§ 60a AO). Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, wenn daraus insgesamt hervorgeht, dass das Ziel des Bieters in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, dieser nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne zur Zielerreichung reinvestiert.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind gemäß Anlage Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes / Bescheinigung in Steuersachen als PDF-Datei,
— Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert ist, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen in Kopie,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten Leistungsbereich,
— Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) als PDF-Datei.
Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 8, 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Die Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bescheinigung in Steuersachen darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein,
— Die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein,
— Das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung muss für den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nachgewiesen bzw. für den Fall der Beauftragung bestätigt werden werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abdecken: 5 000 000,00 EUR gegen Personenschäden, 3 000 000,00 EUR gegen Sachschäden und 50 000,00 EUR gegen Vermögensschäden. Hinweis: Die 3 Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine zweifache Maximierung pro Versicherungsfall und Jahr ist ausreichend,
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— Die Eigenkapitalbescheinigung / der Jahresabschluss müssen sich auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr beziehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Ausgefüllte Referenzliste unter Angabe des Leistungszeitraums (von, bis), des Vorhalteumfangs, des Auftraggebers oder der Genehmigungsbehörde nebst Kontaktdaten, Telefonnummer und Ansprechpartner.
Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 8, 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Angabe mindestens einer Referenz, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand des Loses, für das ein Angebot abgegeben werden soll, vergleichbar ist, das heißt mindestens die Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 RettG NRW umfasst,
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— Die Referenz darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist hinsichtlich der Beendigung der Leistungserbringung / der Beauftragung nicht älter als 3 Jahre sein. Es werden demnach keine Referenzaufträge berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als 3 Jahren beendet wurden.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das Not-SanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Als Vertragspartner kommen nur gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen in Betracht, siehe Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung. Eine Beteiligung nicht gemeinnütziger Anbieter auch für einen Einsatz als Nachunternehmer ist unzulässig.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die fachliche Qualifikation des Personals rechtzeitig vor Leistungsausführungsbeginn durch Gewährung der Einsichtnahme in die Unterlagen gem. Ziff. 4.4.4 der Leistungsbeschreibung nachzuweisen. Diese Pflicht hat keinen Einfluss auf die Eignung des Bieters im Auswahlverfahren.
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3. Der Auftragnehmer darf keine Mitarbeiter für die Durchführung einsetzen, deren Führungszeugnis Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) enthält.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte bei der Angebotsöffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskonzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E46866898 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Siehe Ziff. II.1.4). Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es handelt sich vorliegend auch im Hinblick auf die KTW um Notfalldienste, die zudem untrennbar mit den Leistungen der Notfallrettung verbunden sind. Der Auftraggeber vertritt dabei rechtlich die Auffassung, dass die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegen. Insoweit wird auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) verwiesen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die nationale obergerichtliche Rechtsprechung in der Folge teilweise die Auffassung vertritt, dass die Bereichsausnahme auf Grund spezieller landesrechtlicher Vorschriften bzw. vor dem Hintergrund der Fassung der Landesrettungsdienstgesetze im Hinblick auf den Kreis der für eine Beauftragung in Betracht kommenden Auftragnehmer Landesrettungsdienstgesetze, unanwendbar ist (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss v. 12.06.2019, 13 ME 164/19; VGH Bayern, Beschluss vom 26.04.2019, 12 C 19.621; OLG München, Beschluss vom 21.10.2019, Verg 13/19; OLG Celle, Beschluss vom 25.06.2019, 13 Verg 4/19). Für Nordrhein-Westfalen, wo die Mitwirkung im öffentlichen Rettungsdienst in § 13 RettG NRW geregelt ist, liegt bislang keine entsprechende Entscheidung vor.
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2) Die Veröffentlichung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 2.5 der Bewerbungsbedingungen).
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3) Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweisen sind mit dem Angebot folgende weitere Unterlagen vorzulegen:
— Ausgefüllte Anlage Angebotsschreiben
— Ausgefüllte Anlage Preisblatt (nur die Tabellenblätter der Lose, für die ein Angebot abgegeben werden soll, im Excel und zusätzlich im PDF-Format, bei Abweichung zwischen Excel-Dokument und PDF-Dokument gilt das PDF-Dokument)
4) Für den Fall, dass ein neuer RTW-Standort anzubieten ist (Lose 1, 6 und 7): Objektbeschreibung (vom Bieter selbst zu erstellen) zu den RTW-Standorten je Los mit folgenden Angaben: a) Standortbeschreibung, b) notwendige bauliche Maßnahmen (sofern zutreffend), c) vorläufige Verfügbarkeits- und Realisierbarkeitsnachweise, dies beinhaltet auch den Nachweis über die rechtzeitige und vollständige Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde (z. B. auf Erteilung eines Bauvorbescheides). Nähere Angaben zur Objektbeschreibung sind den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 7.2) und der Anlage "Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen und Nachweise" am Ende des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
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5) Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen Erklärungen und Nachweisen sind über das Vergabeportal (Tool "Bieterkommunikation") zu stellen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Verwaltungsgericht Arnsberg
Postanschrift: Postfach 59818 Arnsberg
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2931802-5 📞
E-Mail: poststelle@vg-arnsberg.nrw.de 📧
Fax: +49 2931802-456 📠
Internetadresse: https://www.vg-arnsberg.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Veröffentlichung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Weist ein Bieter den Auftraggeber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf Rechtsverstöße hin, obwohl ihm dies aufgrund von Kenntnis oder Kennen müssen eines erkennbaren Verstoßes oder einer Unklarheit möglich gewesen wäre, verzichtet er auf die Geltendmachung zu einem späteren Zeitpunkt (siehe Ziff. 2.5 der Bewerbungsbedingungen).
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Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
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Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug)
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
VI.4.1
Quelle: OJS 2021/S 085-220172 (2021-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auswahlverfahrens war die Beauftragung gemeinnütziger Organisationen/Vereinigungen mit der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW. Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung ist in den Losen 1 - 7 für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre erfolgt. In Los 8 ist die Beauftragung für einen Zeitraum von 2 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre erfolgt. Die Auswahl der Vertragspartner ist in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss erfolgt. Der Auftraggeber hat die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch genommen. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung vergebener Aufträge von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
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Gesamtwert des Auftrags: 43294151.27 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 163-429469
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 085-220172
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat Los 5 zwischenzeitlich aufgehoben und in einem Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb unter Anwendung der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vergeben. Die Angaben im Abschnitt Auftragsvergabe (Ziffer V) zu Los 5 beziehen sich auf das Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb unter Anwendung der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auswahlverfahrens war die Beauftragung gemeinnütziger Organisationen/Vereinigungen mit der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW. Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung ist in den Losen 1 - 7 für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre erfolgt. In Los 8 ist die Beauftragung für einen Zeitraum von 2 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre erfolgt.
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Die Auswahl der Vertragspartner ist in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss erfolgt. Der Auftraggeber hat die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch genommen. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung vergebener Aufträge von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
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Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
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Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 1 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche); 1 KTW von Mo. - Fr. (10:00 - 22.00 Uhr), jedes 2. Wochenende fortlaufend (Fr. 22:00 - So. 22:00 Uhr), Feiertag in gerader Woche (22:00 - 22:00 Uhr).
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Der RTW-Standort ist für einen Übergangszeitraum bis zur Errichtung der Rettungswache Witten (voraussichtlich bis spätestens zum 31. Dezember 2024) vom Auftragnehmer einzurichten. Ab Fertigstellung der Rettungswache Witten, wird diese als RTW-Standort auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerin des RTW-Standortes (Stadt Witten) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
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Kurze Beschreibung:
Die KTW-Standorte sind für einen Übergangszeitraum bis zur Errichtung der Rettungswache Schwelm (voraussichtlich bis spätestens zum 30. Juni 2022) vom Auftragnehmer einzurichten. Ab Fertigstellung der Rettungswache Schwelm, wird diese als KTW-Standort auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit dem Auftraggeber einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des KTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
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Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber hat Los 5 zwischenzeitlich aufgehoben und in einem Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb unter Anwendung der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vergeben. Die Angaben im Abschnitt Auftragsvergabe (Ziffer V) zu Los 5 beziehen sich auf das Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb unter Anwendung der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
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Kurze Beschreibung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
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Der RTW-Standort ist vom Auftragnehmer einzurichten.
Der RTW-Standort sowie der KTW-Standort ist vom Auftragnehmer einzurichten.
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 2 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2026 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Name: Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Witten e.V
Postanschrift: Westfalenstrasse 43
Postort: Witten
Postleitzahl: 58453
Land: Deutschland 🇩🇪
Ennepe-Ruhr-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-30 📅
Name: Deutsches Rotes Kreuz soziale Dienste Kreisverband Witten gGmbH
Postanschrift: Annenstraße 9
Postleitzahl: 58453 Witten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-27 📅
Name: Johaniter-Unfall-Hilfe e.V., Lützowstraße 94 10785 Berlin, vertreten durch den Regionalverband Ruhr-Lippe
Postanschrift: Schillerstr. 18d
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58089
Land: Hagen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-21 📅
Name: Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Schwelm e.V.
Postanschrift: Hauptstr. 109
Postort: Schwelm
Postleitzahl: 58332
Name: Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Sprockhövel e.V.
Postanschrift: Hoppe 2A
Postort: Sprockhövel
Postleitzahl: 45549
Name: Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH
Postanschrift: Holstenhofkamp 12
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Hamburg 🏙️
Postanschrift: Westfalenstraße 43
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von einer losbezogenen Angabe der Auftragswerte unter Ziffer V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Beauftragten und deren berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung der los bezogenen Auftragswerte außerdem eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten.
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Quelle: OJS 2021/S 163-429469 (2021-08-19)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorhalteerweiterung des bestehenden Auftrages über die Vorhaltung eines RTW im Rettungsdienstbereich Hattingen-Bredenscheid um 84 Rettungsmittelwochenstunden (Mo.-So., 19:00 bis 7:00 Uhr) an dem bestehenden, vom Auftragnehmer genutzten und gestellten RTW-Standort
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Hauptstraße 92

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 137-438177
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 163-429469
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und des OVG NRW vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 107 Abs.1 Nr. 4 GWB vorliegen (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg 28/22). Die Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts, einschließlich der §§ 97 ff. GWB und der Bestimmungen der VgV, sind auf Grundlage der Entscheidung des Auftraggebers für die Anwendung der Bereichsausnahme für diese Auftragserweiterung nicht anwendbar. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für Veröffentlichungen außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts im EU-Amtsblatt. Die Angabe von 1.00 EUR zum Auftragswert erfolgt nur als Platzhalter, weil das SIMAP-Online-Formular insoweit eine Angabe voraussetzt. Von einer Angabe des genauen Auftragswertes in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigter geschäftlicher Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung des Auftragswertes außerdem eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten. Selbst bei unterstellter Geltung der Bestimmungen des EU-Vergaberechts lägen vorliegend die Voraussetzungen für eine zulässige Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor. So sind nachträglich zusätzliche Leistungen in Gestalt einer Vorhaltungsausweitung ausgehend von dem bestehenden Rettungswagenstandort erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich, wäre zudem mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. So besteht keine Möglichkeit, ein weiteres Rettungsmittel (RTW) an dem vorhandenen, nicht dem Auftraggeber gehörenden, sondern vom Auftragnehmer gestellten Rettungsmittelstandort vorzuhalten und / oder dort Rettungsmittelpersonal eines Dritten unterzubringen. Ein Fahrzeugtausch von einem zum anderen Standort von der Tag- zur Nachtschicht erscheint bereits auf Grund vielfach zeitlich überlappender Einsätze und des durchgehenden Erfordernisses der zeitlich lückenlosen Sicherstellung der Einsatzbereitschaft nicht umsetzbar. Eine vom Auftraggeber durchgeführte Standortrecherche ergab zudem, dass in dem zur Hilfsfristerreichung in den von dem RTW-Standort aus zu versorgenden Ausrückebereichen Hattingen und Bredenscheid maßgebenden Radius / Ausgangsbereich keine geeignete Bestandsliegenschaft zur Einrichtung eines RTW-Standortes ab dem 1. August 2023 vorhanden ist. Eine Errichtung binnen angemessener Zeit erscheint nicht möglich, zudem für die vergleichsweise kurze Dauer der Interimserweiterung nicht wirtschaftlich darstellbar. Unwirtschaftlich wäre zudem auch die Beschaffung eines weiteren, zusätzlichen Rettungsmittels durch den Auftraggeber um dieses für den Umfang der Vorhalteerweiterung einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Allein damit wären, rein bezogen auf das Rettungsmittel, nach Schätzung des Auftraggebers zusätzliche Kosten i.H.v. etwa EUR 350.000,00 verbunden. Ein Vertragsschluss wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorhalteerweiterung des bestehenden Auftrages über die Vorhaltung eines RTW im Rettungsdienstbereich
Hattingen-Bredenscheid um 84 Rettungsmittelwochenstunden (Mo.-So., 19:00 bis 7:00 Uhr) an dem bestehenden, vom Auftragnehmer genutzten und gestellten RTW-Standort
Interimsweise Erweiterung der RTW-Vorhaltestunden während der Abend- / Nachtzeit von 19:00 bis 7:00 Uhr in
den Ausrückebereichen: Hattingen und Bredenscheid im Umfang von 84 Rettungsmittelwochenstunden für den
Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.12.2024
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ausrückebereiche Hattingen und Bredenscheid

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und des OVG NRW vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 107 Abs.1 Nr. 4 GWB vorliegen (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg 28/22). Die Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts, einschließlich der §§ 97 ff. GWB und der Bestimmungen der VgV, sind auf Grundlage der Entscheidung des Auftraggebers für die Anwendung der Bereichsausnahme für diese Auftragserweiterung nicht anwendbar. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für Veröffentlichungen außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts im EU-Amtsblatt. Die Angabe von 1.00 EUR zum Auftragswert erfolgt nur als Platzhalter, weil das SIMAP-Online-Formular insoweit eine Angabe voraussetzt. Von einer Angabe des genauen Auftragswertes in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigter geschäftlicher Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige
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wettbewerbliche Verfahren abgesehen. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung des Auftragswertes außerdem eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten. Selbst bei unterstellter Geltung der Bestimmungen des EU-Vergaberechts lägen vorliegend die Voraussetzungen für eine zulässige Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor. So sind nachträglich zusätzliche Leistungen in Gestalt einer Vorhaltungsausweitung ausgehend von dem bestehenden Rettungswagenstandort erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich, wäre zudem mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. So besteht keine Möglichkeit, ein weiteres Rettungsmittel (RTW) an dem vorhandenen, nicht dem Auftraggeber gehörenden, sondern vom Auftragnehmer gestellten Rettungsmittelstandort vorzuhalten und / oder dort Rettungsmittelpersonal eines Dritten unterzubringen. Ein Fahrzeugtausch von einem zum anderen Standort von der Tag- zur Nachtschicht erscheint bereits auf Grund vielfach zeitlich überlappender Einsätze und des durchgehenden Erfordernisses der zeitlich lückenlosen Sicherstellung der Einsatzbereitschaft nicht umsetzbar. Eine vom Auftraggeber durchgeführte Standortrecherche ergab zudem, dass in dem zur Hilfsfristerreichung in den von dem RTW-Standort aus zu versorgenden Ausrückebereichen Hattingen und Bredenscheid maßgebenden Radius / Ausgangsbereich keine geeignete Bestandsliegenschaft zur Einrichtung eines RTW-Standortes ab dem 1. August 2023 vorhanden ist. Eine Errichtung binnen angemessener Zeit erscheint nicht möglich, zudem für die vergleichsweise kurze Dauer der Interimserweiterung nicht wirtschaftlich darstellbar. Unwirtschaftlich wäre zudem auch die Beschaffung eines weiteren, zusätzlichen Rettungsmittels durch den Auftraggeber um dieses für den Umfang der Vorhalteerweiterung einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Allein damit wären, rein bezogen auf das Rettungsmittel, nach Schätzung des Auftraggebers zusätzliche Kosten i.H.v. etwa EUR 350.000,00 verbunden. Ein Vertragsschluss wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 59818
Telefon: +49 29318025 📞
Fax: +49 2931802456 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für Veröffentlichungen im EU-Amtsblatt außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts. Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Verwiesen wird im Übrigen auf § 135 Abs. 3 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe oben Ziff. VI.4.1
Quelle: OJS 2023/S 137-438177 (2023-07-14)