Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Bei der Baustelle handelt es sich ab Rohbauphase um einen Sicherheitsbereich im Sinne des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz-SÜG).
Daraus resultieren besondere sicherheitliche Anforderungen für die ausführenden Unternehmen und deren Mitarbeiter in punkto Geheimhaltung, Fotografie, Zugang zur Baustelle, Anlieferung von Materialien und Vertragsdurchführung.
Sämtliche genannten Anforderungen an Sicherheit und Geheimschutz für das Bauvorhaben betreffen sowohl den Auftragnehmer als auch deren Nachunternehmer und sämtliche Dienstleister bzw. Lieferanten. Die daraus resultierenden Auswirkungen in terminlicher und kostenmäßiger Hinsicht sind in den Angeboten zu berücksichtigen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Schweißschein /Eignung zum Betonstahlschweißen
- Die Ausführung der Kampfmittelräumung muss durch eine Fachfirma mit Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) erfolgen. Für die Ausführung gelten neben den Spezifikationen der BFR KMR insbesondere die ATV DIN 18323 und die DGUV Information 201-027.
- DAkkS Akkreditierung des Probenehmers und des Labors für Abfalldeklaration und Grundwasser-Analysen
- Bauaufsichtliche Zulassungen für die ausgeschriebenen Leistungen in den Zulassungsbereichen: Betonstähle, Betontechnologie, Metallbau-Werkstoffe, Tiefbau und Grundbau
- Erklärung zum Geheimschutz