Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für ein Flächenmonitoring der ersten Säule der GAP in Bayern 2021

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wird derzeit über das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) die Zuverlässigkeit der Zahlungen im Bereich Flächen sichergestellt. Von zentraler Bedeutung sind dabei sowohl die Fernerkundungskontrollen (FEK), als auch die Vor-Ort-Kontrollen (VOK). Für den seitens der EU-Kommission angestrebten Paradigmenwechsel plant das StMELF einen Probelauf für das Flächenmonitoring der ersten Säule der GAP in Bayern. Gesucht wird ein Dienstleister, der auf Basis von einschlägigen Satellitendaten eine objektbezogene Analyse der vorgegebenen Prüfinhalte vornimmt (technische Prüfung). Die finale Entscheidung über die tatsächliche Förderfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs erfolgt im Nachgang am StMELF.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-10 Auftragsbekanntmachung
2021-06-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datendienste
Referenznummer: 2021H3000001
Kurze Beschreibung:
Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wird derzeit über das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) die Zuverlässigkeit der Zahlungen im Bereich Flächen sichergestellt. Von zentraler Bedeutung sind dabei sowohl die Fernerkundungskontrollen (FEK), als auch die Vor-Ort-Kontrollen (VOK). Für den seitens der EU-Kommission angestrebten Paradigmenwechsel plant das StMELF einen Probelauf für das Flächenmonitoring der ersten Säule der GAP in Bayern. Gesucht wird ein Dienstleister, der auf Basis von einschlägigen Satellitendaten eine objektbezogene Analyse der vorgegebenen Prüfinhalte vornimmt (technische Prüfung). Die finale Entscheidung über die tatsächliche Förderfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs erfolgt im Nachgang am StMELF.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datendienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenanalyse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Postanschrift: Ludwigstraße 2
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmelf.bayern.de/ 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@fueak.bayern.de 📧
Telefon: +49 87195224817 📞
Fax: +49 87195224899 📠
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=eJMPCi39kqo%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 051-128523
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich bei dem Ausschreibungsgegenstand um ein Grundprojekt i. S. d. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, den Folgeauftrag in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den in diesem Verfahren bezuschlagten Bieter zu erteilen. Das Folgeprojekt hat folgenden Umfang: Ausweitung des Flächenmonitorings auf den produktiven Betrieb im Förderjahr 2022 unter Einbeziehung weiterer Schläge zur Prüfung von Maßnahmen aus der 2. Säule der GAP. Die Erbringung der Leistung erstreckt sich hierbei auf den Zeitraum vom 1.4.2022 bis zum 17.2.2023. Es ergeben sich dabei keine zusätzlichen Methoden und Prüfinhalte. Das Folgeprojekt wird nach den Bedingungen dieses Verfahrens vergeben, mit der Maßgabe, dass im Folgeprojekt lediglich der Preis gewertet wird und die Preisposition 17 (Schnittstellenkonfiguration) wegfällt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 10 Monate
Beschreibung der Optionen:
— Erweiterung Monitor 4,
— Erweiterung Monitor 6,
— Monitor 13.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Ist Ihr Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder können Sie uns auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nachweisen?
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“
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Zum Angebot hochzuladen.
— Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (satellitenbezogenes Monitoring), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht ode nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 3 geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Flächenmonitoring, automatisierte Auswertung von Satellitendaten im Bereich Vegetation) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben.
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Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
— Bitte erstellen Sie eine Datei „technischen Fachkräfte oder technischen Stellen“, aus der die für die Leistungserbringung Eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien/Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gebietskörperschaft
Kontakt
Kontaktperson: Lauterbach, Lara Faye
Adresse des Käuferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=eJMPCi39kqo%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 051-128523 (2021-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-281921
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 051-128523
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich bei dem Ausschreibungsgegenstand um ein Grundprojekt i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, den Folgeauftrag in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den in diesem Verfahren bezuschlagten Bieter zu erteilen. Das Folgeprojekt hat folgenden Umfang: Ausweitung des Flächenmonitorings auf den produktiven Betrieb im Förderjahr 2022 unter Einbeziehung weiterer Schläge zur Prüfung von Maßnahmen aus der 2. Säule der GAP. Die Erbringung der Leistung erstreckt sich hierbei auf den Zeitraum vom 1.4.2022 bis zum 17.2.2023. Es ergeben sich dabei keine zusätzlichen Methoden und Prüfinhalte. Das Folgeprojekt wird nach den Bedingungen dieses Verfahrens vergeben, mit der Maßgabe, dass im Folgeprojekt lediglich der Preis gewertet wird und die Preisposition 17 (Schnittstellenkonfiguration) wegfällt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-28 📅
Name: Gaf ag
Postanschrift: Arnulfstraße 199
Postort: München
Postleitzahl: 80643
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
2. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen union.
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Quelle: OJS 2021/S 107-281921 (2021-06-01)