Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe jeweils mindestens eine ausgewählte Referenz zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen bevorzugt aus den letzten drei, höchstens aber den letzten 10 Jahren zu folgenden Kartierleistungen anzugeben (VgV § 46 (3) Nr. 1):
a) Revierkartierungen von Brutvögeln
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn der Untersuchungsraum mindestens 500 ha betrug und mindestens 5 Begehungen erfolgten.
b) Transekt- und Horchboxenuntersuchungen von Fledermäusen
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens 10 km Transektstrecke erfasst wurde und mindestens 15 Horchboxen gleichzeitig zum Einsatz kamen.
c) Laichgewässerkartierung Amphibien
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn die Kartierung 3 oder mehr Begehungen von mindestens 10 Laichgewässern umfasste.
d) Kartierung Reptilien
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn Zauneidechsen kartiert wurden und künstliche Verstecke zum Einsatz kamen.
e) Kartierung Tag- und Nachtfalter
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn die Kartierungen den Nachtkerzenschwärmer zum Ziel hatten.
f) Kartierung Libellen
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens 4 Begehungen stattfanden.
g) Erfassung Schnecken und Muscheln
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine gezielte Erfassung von Windelschnecken (Vertigo), erfolgte.
Die Referenzen zu den verschiedenen Artengruppen können aus verschiedenen Projekten zusammengetragen werden. Der als vergleichbare Referenz angegebene Leistungsumfang für eine Art/Artengruppe muss jedoch innerhalb eines Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen nicht für ein Straßenbauvorhaben erbracht worden sein. Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.
Aus den Referenzen sollen Details der Erfassungen hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist (z. B. Untersuchungsraumgröße, Anzahl der Untersuchungs-/Probeflächen, Anzahl der Begehungen, Art und Anzahl der eingesetzten Erfassungssysteme).
Weiterhin sind für die Leistungserbringung Angaben zu folgender Ausstattung zur Ausführung des Auftrags (VgV § 46 (3) Nr. 9) zu machen:
- geografisches Informationssystem (GIS) (Art der Software)
- Horchboxen (Art der vorhandenen Horchboxen)
- Fledermausdetektoren (Art der vorhandenen Detektoren)
Es ist zwingend anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (VgV § 46 (3) Nr. 10).