B 104 , Faunistische Kartierungen

Straßenbauamt Schwerin

Faunistische Untersuchungen der Arten/Artengruppen Vögel, Biber/Fischotter, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische, xylobionte Käfer, Wasserkäfer, Libellen, Schnecken und Muscheln einschließlich Dokumentation in Text und Karten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-30 Auftragsbekanntmachung
2022-02-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kartierung ländlicher Gebiete
Referenznummer: 221380
Kurze Beschreibung:
Faunistische Untersuchungen der Arten/Artengruppen Vögel, Biber/Fischotter, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische, xylobionte Käfer, Wasserkäfer, Libellen, Schnecken und Muscheln einschließlich Dokumentation in Text und Karten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartierung ländlicher Gebiete 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Straßenbauamt Schwerin
Postanschrift: Pampower Straße 68
Postleitzahl: 19061
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.rib.de 🌏
E-Mail: vergabe-sba-sn@sbv.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 385-58881010 📞
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/108926 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-03 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 235-618022
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
elektronische Öffnung

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
bei zusätzlichem Erfassungsaufwand, der sich aus den Geländeerfassungen oder Hinweisen Dritter ergibt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwerin-Wickendorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Den zu erbringenden Leistungen entsprechender Hoch- oder Fachschulabschluss oder anderweitig nachgewiesene langjährige Erfahrung auf dem Gebiet faunistischer Kartierungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto 250.000,00 Euro
§ 45 (4) Nr. 2 VgV : Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall:
Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. €.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe jeweils mindestens eine ausgewählte Referenz zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen bevorzugt aus den letzten drei, höchstens aber den letzten 10 Jahren zu folgenden Kartierleistungen anzugeben (VgV § 46 (3) Nr. 1):
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a) Revierkartierungen von Brutvögeln
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn der Untersuchungsraum mindestens 500 ha betrug und mindestens 5 Begehungen erfolgten.
b) Transekt- und Horchboxenuntersuchungen von Fledermäusen
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens 10 km Transektstrecke erfasst wurde und mindestens 15 Horchboxen gleichzeitig zum Einsatz kamen.
c) Laichgewässerkartierung Amphibien
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn die Kartierung 3 oder mehr Begehungen von mindestens 10 Laichgewässern umfasste.
d) Kartierung Reptilien
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn Zauneidechsen kartiert wurden und künstliche Verstecke zum Einsatz kamen.
e) Kartierung Tag- und Nachtfalter
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn die Kartierungen den Nachtkerzenschwärmer zum Ziel hatten.
f) Kartierung Libellen
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens 4 Begehungen stattfanden.
g) Erfassung Schnecken und Muscheln
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine gezielte Erfassung von Windelschnecken (Vertigo), erfolgte.
Die Referenzen zu den verschiedenen Artengruppen können aus verschiedenen Projekten zusammengetragen werden. Der als vergleichbare Referenz angegebene Leistungsumfang für eine Art/Artengruppe muss jedoch innerhalb eines Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen nicht für ein Straßenbauvorhaben erbracht worden sein. Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.
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Aus den Referenzen sollen Details der Erfassungen hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist (z. B. Untersuchungsraumgröße, Anzahl der Untersuchungs-/Probeflächen, Anzahl der Begehungen, Art und Anzahl der eingesetzten Erfassungssysteme).
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Weiterhin sind für die Leistungserbringung Angaben zu folgender Ausstattung zur Ausführung des Auftrags (VgV § 46 (3) Nr. 9) zu machen:
- geografisches Informationssystem (GIS) (Art der Software)
- Horchboxen (Art der vorhandenen Horchboxen)
- Fledermausdetektoren (Art der vorhandenen Detektoren)
Es ist zwingend anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (VgV § 46 (3) Nr. 10).
Mindeststandards:
Für jede der aufgeführten Arten/Artengruppen muss mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden.
Die benannte Ausstattung muss beim Bieter oder dessen Nachauftragnehmern vorhanden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: SBA Schwerin
Zusätzliche Informationen: elektronische Öffnung

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/108926 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes M-V beim
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14b
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Straßenbauamt Schwerin
Postanschrift: Pampower Straße 68
Postleitzahl: 19061
Telefon: +49 385-58881010 📞
E-Mail: sba-sn@sbv.mv-regierung.de 📧
Quelle: OJS 2021/S 235-618022 (2021-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 293 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 040-103903
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 235-618022
ABl. S-Ausgabe: 40

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwerin

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-21 📅
Name: Ökologische Dienste Ortlieb GmbH
Postanschrift: Tannenweg 22m
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland 🇩🇪
Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 293 750 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
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dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 040-103903 (2022-02-22)