Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum. Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8.000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben. Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität. Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1.090 ha.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: O212-001-2021
Kurze Beschreibung:
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8.000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität.
Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1.090 ha.
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8.000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität.
Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1.090 ha.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum.
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8.000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8.000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität.
Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität.
Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1.090 ha.
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
— Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Anlage 1 Nr. 1.1 HOAI 2021,
— Besondere Leistungen zur Umweltverträglichkeitsstudie:
— Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden (z. B. Scoping-Termin),
— Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen von integrierten Terminplänen,
— Berücksichtigung / Einarbeitung aller in der Ausschreibung enthaltenen Umweltfachbeiträge (ASB, FFH-VP, Kartierungen) in die UVS,
— Optional: zusätzliche Variantenbetrachtung (ab 4. Variante),
— Kartierung von Biotoptypen und Erfassung Nutzungstypen,
— Artenschutzbeitrag,
— FFH-Verträglichkeitsprüfungen,
— optional: FFH-Ausnahmeprüfungen,
— Vorbereiten und Begleiten der formellen Beteiligungsverfahren (Raumordnungsverfahren).
Dauer: 27 Monate
Beschreibung der Optionen:
— zusätzliche Variantenbetrachtung (ab 4. Variante),
— FFH-Ausnahmeprüfungen
Zusätzliche Informationen:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oranienbaum
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D02_B107-OU-Oranienbaum_VgV-UVS_Eigenerklaerung-Eignung“,
— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D02_B107-OU-Oranienbaum_VgV-UVS_Eigenerklaerung-Eignung“.
Mindeststandards:
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen,
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen,
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens einen Umsatz von 0,2 Mio. EUR aufweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D02_B107-OU-Oranienbaum_VgV-UVS_Eigenerklaerung-Eignung“.
— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_B107-OU-Oranienbaum_VgV-UVS_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D06_B107-OU-Oranienbaum_VgV-UVS_Verpflichtung-Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D07_B107-OU-Oranienbaum_VgV-UVS_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer“.
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_B107-OU-Oranienbaum_VgV-UVS_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D06_B107-OU-Oranienbaum_VgV-UVS_Verpflichtung-Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D07_B107-OU-Oranienbaum_VgV-UVS_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer“.
Mindeststandards:
— Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber muss mindestens einmal eine Umweltverträglichkeitsstudie im Zuge eines Straßenbauprojektes erstellt haben,
— Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung oder Koordination von Umweltfachbeiträgen im Zuge eines Straßenbauprojektes vorlegen.
Der Hauptbearbeiter Umweltverträglichkeitsstudie muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie im Zuge eines Straßenbauprojektes vorlegen.
— Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss mindestens 3 Mitarbeiter für die Bearbeitung von Umweltfachbeiträgen angestellt haben,
— Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
— Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 30 %
— Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters UVS: 25 %
— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-06-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
— Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen,
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle,
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle,
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an,
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an,
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B107-OU-Oranienbaum_VgV-UVS_Information“,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 065-166951 (2021-03-31)
Ergänzende Angaben (2021-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8 000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität.
Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1 090 ha.
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8 000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität.
Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1 090 ha.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartierung ländlicher Gebiete📦
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8 000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8 000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1 090 ha.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8.000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität.
Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1.090 ha
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8.000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität.
Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1.090 ha
Gesamtwert des Auftrags: 192195.46 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
- Kartierung von Biotoptypen und Erfassung Nutzungstypen,
- Artenschutzbeitrag,
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen,
- optional: FFH-Ausnahmeprüfungen,
- Vorbereiten und Begleiten der formellen Beteiligungsverfahren (Raumordnungsverfahren).
Beschreibung der Optionen:
- zusätzliche Variantenbetrachtung (ab 4. Variante),
- FFH-Ausnahmeprüfungen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung und zur projektspezifischen Organisation des Projektteams im Erstangebot
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beantwortung der projektspezifischen Fachfragen des Auftraggebers im Präsentations- / Verhandlungsgespräch durch die Mitglieder des Projektteams
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-07 📅
Name: kleine+kleine, freie landschaftsarchitekten
Postanschrift: Pfarrgasse 2d
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland 🇩🇪 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 192195.46 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,