Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Je eine Referenz zu folgenden Leistungen im Rahmen einer UVP (UVS) oder eines LBP:
• Erfassung der Fledermausfauna
• Erfassung der Avifauna (Brut-, Rast- und / oder Zugvögel)
• Erfassung der Fauna an und in Gewässern
Alle Referenzen sollten ein mindestens vergleichbar großes Projekt abbilden.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Biologie, Landespflege, Landschaftsplanung oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. Erfahrung in der Projektarbeit mit mind. 1 Projekt vergleichbaren Projektumfangs.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens darstellen, dass sie die Anforderungen eines QM entsprechend der DIN EN ISO 9001 gewährleisten können oder über ein eigenes QM-System verfügen.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung
Die Führungskräfte müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Biologie, Landespflege, Landschaftsplanung oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
Der Bewerber muss mindestens durchschnittlich drei Mitarbeiter und eine Führungskraft beschäftigen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
MS Office ab Version 2003 oder höher oder eine hiermit kompatible Software, CAD-Software und/ oder GIS-Software (z.B. Arc View), OKStra Schlüssel, Geräte für die Erfassungen im Gelände
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen