Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
— HVA B-StB Angebotsschreiben,
— HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen,
— HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung,
— Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen,
— Bieterangabenverzeichnis,
— Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS).
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Formulare für Qualifikationszertifikate gemäß ZTV-M 2013 (Anhang 8),
— Formulare für Protokoll zur Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand (Anhang 5),
— Formulare für Eigenüberwachungsprotokolle (Anhang 2),
— Formulare für Probeentnahme, Prüfauftrag (Anhang 4),
— Benennung der Nachunternehmer,
— Formblatt „Nachweis der Entsorgung gefährliche bzw. nicht gefährlicher Abfall/Verwertungsmaßnahme“,
— HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung – Nachunternehmer,
— Preisermittlungsunterlagen (z. B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise,
— Urkalkulation der Bieter und Kalkulation der NU inkl. Aufschlüsselung von allen Kalkulationsbausteinen und Beifügung des jeweiligen Kalkulationsschlussblattes
— Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Für nicht präqualifizierte Bieter und jeden nicht präqualifizierten Nachunternehmer:
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.