B 236 Ersatzneubau der Lennebrücke in Werdohl-Ütterlingsen — Behelfsbrücke über die Lenne in Werdohl

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen

Bau einer Behelfsbrücke über die Lenne in Werdohl.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-31.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
Referenznummer: 05_09-1286-B_09-21-0039
Kurze Beschreibung:
“Bau einer Behelfsbrücke über die Lenne in Werdohl.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen
Postanschrift: Untere Industriestraße 20
Postleitzahl: 57250
Postort: Netphen
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassen.nrw.de 🌏
E-Mail: rnl-sw-vergabeservice@strassen.nrw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYYVD4M8/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYYVD4M8 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-162169
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen

“Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.”
Quelle: OJS 2021/S 065-162169 (2021-03-31)