Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes 4 Personen gewertet.
Zwischen den Mitarbeitern 1 bis 4 darf keine Personenidentität bestehen.
Mitarbeiter 1: Bauoberleitung
Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine Person gewertet.
Die Person muss mindestens die Berufsqualifikation Bauingenieur tragen.
Für diese Person sind max. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (2016 ff.) anzugeben, die in die Wertung eingehen.
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die
> die Bauoberleitung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nach § 43 und § 47 HOAI zum Inhalt haben.
Fehlende Referenzprojekte bzw. Referenzprojekte, welche die v. g. Anforderungen nicht erfüllen, gehen nicht in die Wertung ein.
Mindeststandard an die Referenzprojekte zum Nachweis der Qualifikation der benannten Person sind folgende Leistungsbestandteile:
Für die benannte Person muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt nachgewiesen werden, das den folgenden Mindeststandard erfüllt:
> Durchführung der Bauoberleitung von Straßenbauprojekten mit Baukosten ≥ 10 Mio. EUR Brutto (Grundleistung Bauoberleitung nach § 47 HOAI)
> Durchführung der Bauoberleitung für Brückenbauwerke im Zuge von Straßenbaumaßnahmen mit lichter Weite ≥ 20 m (Grundleistung Bauoberleitung nach § 43 HOAI)
Die vorbenannten Mindeststandards können in einer oder maximal 2 Referenzen nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Die projektspezifischen Angaben müssen innerhalb der 2 Referenzen für den Nachweis der Mindeststandards mit erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte müssen nicht zwingend abgeschlossen sein, mindestens jedoch die Hälfte der Bauzeit aufweisen. Die Bauzeit des Referenzprojektes ist nachzuweisen.
Für die Referenzen ist eine schriftliche Bestätigung des AG´s als Anlage beizufügen.
Mitarbeiter 2 und Mitarbeiter 3: örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen und Erdbau von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs jeweils eine Person gewertet.
Die Person muss mindestens die Berufsqualifikation Bauingenieur tragen.
Für diese Person sind max. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (2016 ff.) anzugeben, die in die Wertung eingehen.
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die
> die örtliche Bauüberwachung nach § 47 HOAI (in Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI, besondere Leistung zur Bauoberleitung) im Zuge von Straßenbaumaßnahmen zum Inhalt haben.
Fehlende Referenzprojekte bzw. Referenzprojekte, welche die v. g. Anforderungen nicht erfüllen, gehen nicht in die Wertung ein.
Mindeststandard an die Referenzprojekte zum Nachweis der Qualifikation der benannten Person sind folgende Leistungsbestandteile:
Für die benannte Person muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt nachgewiesen werden, erfüllt:
> Durchführung von Bauüberwachungsleistungen (besondere Leistung zur Bauoberleitung nach § 47 HOAI) für Verkehrsanlagen mit Baukosten ≥ 5 Mio. EUR brutto
> Straßenbauprojekte mit einer zusammenhängenden Länge ≥ 2 500 m
Die vorbenannten Mindeststandards können in einer oder maximal 2 Referenzen nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Die projektspezifischen Angaben müssen innerhalb der 2 Referenzen für den Nachweis der Mindeststandards mit erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte müssen nicht zwingend abgeschlossen sein, mindestens jedoch die Hälfte der Bauzeit aufweisen. Die Bauzeit des Referenzprojektes ist nachzuweisen.
Für die Referenzen ist eine schriftliche Bestätigung des AG´s als Anlage beizufügen.
Mitarbeiter 4: örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine Person gewertet.
Die Person muss mindestens die Berufsqualifikation Bauingenieur tragen.
Für diese Person sind max. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (2016 ff.) anzugeben, die in die Wertung eingehen.
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die
> die örtliche Bauüberwachung (für Ingenieurbauwerke nach § 43 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI, besondere Leistung zur Bauoberleitung) für ein Brückenbauwerk im Zuge von Straßenbaumaßnahmen zum Inhalt haben.
Fehlende Referenzprojekte bzw. Referenzprojekte, welche die v. g. Anforderungen nicht erfüllen, gehen nicht in die Wertung ein.
Mindeststandard an die Referenzprojekte zum Nachweis der Qualifikation der benannten Person sind folgende Leistungsbestandteile:
Für die benannte Person muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt nachgewiesen werden, das den folgenden Mindeststandard erfüllt:
> Durchführung von Bauüberwachungsleistungen (besondere Leistung zur Bauoberleitung nach § 43 HOAI) für Brückenbauwerke im Zuge von Straßenbaumaßnahmen mit lichter Weite ≥ 20 m
Die vorbenannten Mindeststandards können in einer oder maximal 2 Referenzen nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Die projektspezifischen Angaben müssen innerhalb der 2 Referenzen für den Nachweis der Mindeststandards mit erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte müssen nicht zwingend abgeschlossen sein, mindestens jedoch die Hälfte der Bauzeit aufweisen. Die Bauzeit des Referenzprojektes ist nachzuweisen.
Für die Referenzen ist eine schriftliche Bestätigung des AG´s als Anlage beizufügen.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens folgenden durchschnittlichen Personalbestand
Aufweisen:
> Anzahl an Ingenieuren oder vergleichbare Berufsausbildung im Bereich Bauoberleitung für Verkehrsanlagen und/oder Ingenieurbauwerke: 2
> Anzahl an Ingenieuren oder vergleichbare Berufsausbildung im Bereich örtliche Bauüberwachung
Für Verkehrsanlagen und/oder Ingenieurbauwerke: 4
Hinweis: Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausschreibungssoftware iTWO oder gleichwertig mit Datenschnittstellen von / zu iTWO,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die Übernommenen Leistungen genügen.