Die Bundesstraße B 460 verbindet das Hessische Ried und die Autobahnen A 5 und A 67 mit dem Odenwald. Ein Teilstück verläuft als 2-bahnige Bundesstraße durch die Kreisstadt 64646 Heppenheim. Im Osten von Heppenheim trägt die B 460 den Straßennamen Siegfriedstraße und verläuft in einem Tal, Höhenunterschied von West nach Ost von ca. 108 m + NN auf etwa ca. 128 m + NN steigend. Der Stadt-bach ist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1km verdolt, die Siegfriedstraße ist eine dicht bebaute Straße. Die bestehende Verdolung des Stadtbaches unter der Siegfriedstraße soll in mehreren Bauabschnitten in städtebaulich schwieriger Lage erneuert werden; siehe Kapitel 1 Objekt-und Tragwerksplanung Ingeni-eurbauwerke Verdolung Stadtbach. Im Zuge dieser Erneuerung wird der Straßenraum der Siegfriedstraße neu gestaltet; siehe Kapitel 2 Objektplanung Verkehrsanlage Straßenausbau. Desweiteren wird eine Straßenentwässerung der B 460 über einen Kanal DN 400 mit 2 Sedi-Pipe-Anlagen neu hergestellt und es wird ein vorhandener Schmutzkanal der Stadt Heppenheim in einzelnen Abschnit-ten mit teilweiser Dimensionserweiterung und Änderung der Trassenführung erneuert; siehe Kapitel 2 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage / Schmutzwas-serkanal. Die Bauvorhaben finden zeitgleich statt, d. h. es sind weitere und sonstige Leistungen über alle Leis-tungsbereiche erforderlich. Versorgungsleitungen mehrerer Sparten sind während der Baumaßnahme zu sichern, teilweise umzulegen und in den Bauablauf zu integrieren. Die Integrationsplanungen und weitere, auch bauvorbereitende Entwurfsleistungen; siehe Kapitel 3 Weitere / Sonstige Leistungen. Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-22.
Auftragsbekanntmachung (2021-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2021-0095
Kurze Beschreibung:
Die Bundesstraße B 460 verbindet das Hessische Ried und die Autobahnen A 5 und A 67 mit dem Odenwald. Ein Teilstück verläuft als 2-bahnige Bundesstraße durch die Kreisstadt 64646 Heppenheim.
Im Osten von Heppenheim trägt die B 460 den Straßennamen Siegfriedstraße und verläuft in einem Tal, Höhenunterschied von West nach Ost von ca. 108 m + NN auf etwa ca. 128 m + NN steigend. Der Stadt-bach ist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1km verdolt, die Siegfriedstraße ist eine dicht bebaute Straße.
Die bestehende Verdolung des Stadtbaches unter der Siegfriedstraße soll in mehreren Bauabschnitten in städtebaulich schwieriger Lage erneuert werden; siehe Kapitel 1 Objekt-und Tragwerksplanung Ingeni-eurbauwerke Verdolung Stadtbach.
Im Zuge dieser Erneuerung wird der Straßenraum der Siegfriedstraße neu gestaltet; siehe
Kapitel 2 Objektplanung Verkehrsanlage Straßenausbau.
Desweiteren wird eine Straßenentwässerung der B 460 über einen Kanal DN 400 mit 2 Sedi-Pipe-Anlagen neu hergestellt und es wird ein vorhandener Schmutzkanal der Stadt Heppenheim in einzelnen Abschnit-ten mit teilweiser Dimensionserweiterung und Änderung der Trassenführung erneuert; siehe Kapitel 2 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage / Schmutzwas-serkanal.
Die Bauvorhaben finden zeitgleich statt, d. h. es sind weitere und sonstige Leistungen über alle Leis-tungsbereiche erforderlich. Versorgungsleitungen mehrerer Sparten sind während der Baumaßnahme zu sichern, teilweise umzulegen und in den Bauablauf zu integrieren. Die Integrationsplanungen und weitere, auch bauvorbereitende Entwurfsleistungen; siehe Kapitel 3 Weitere / Sonstige Leistungen.
Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Die Bundesstraße B 460 verbindet das Hessische Ried und die Autobahnen A 5 und A 67 mit dem Odenwald. Ein Teilstück verläuft als 2-bahnige Bundesstraße durch die Kreisstadt 64646 Heppenheim.
Im Osten von Heppenheim trägt die B 460 den Straßennamen Siegfriedstraße und verläuft in einem Tal, Höhenunterschied von West nach Ost von ca. 108 m + NN auf etwa ca. 128 m + NN steigend. Der Stadt-bach ist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1km verdolt, die Siegfriedstraße ist eine dicht bebaute Straße.
Die bestehende Verdolung des Stadtbaches unter der Siegfriedstraße soll in mehreren Bauabschnitten in städtebaulich schwieriger Lage erneuert werden; siehe Kapitel 1 Objekt-und Tragwerksplanung Ingeni-eurbauwerke Verdolung Stadtbach.
Im Zuge dieser Erneuerung wird der Straßenraum der Siegfriedstraße neu gestaltet; siehe
Desweiteren wird eine Straßenentwässerung der B 460 über einen Kanal DN 400 mit 2 Sedi-Pipe-Anlagen neu hergestellt und es wird ein vorhandener Schmutzkanal der Stadt Heppenheim in einzelnen Abschnit-ten mit teilweiser Dimensionserweiterung und Änderung der Trassenführung erneuert; siehe Kapitel 2 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage / Schmutzwas-serkanal.
Die Bauvorhaben finden zeitgleich statt, d. h. es sind weitere und sonstige Leistungen über alle Leis-tungsbereiche erforderlich. Versorgungsleitungen mehrerer Sparten sind während der Baumaßnahme zu sichern, teilweise umzulegen und in den Bauablauf zu integrieren. Die Integrationsplanungen und weitere, auch bauvorbereitende Entwurfsleistungen; siehe Kapitel 3 Weitere / Sonstige Leistungen.
Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesstraße B 460 verbindet das Hessische Ried und die Autobahnen A 5 und A 67 mit dem Odenwald. Ein Teilstück verläuft als 2-bahnige Bundesstraße durch die Kreisstadt 64646 Heppenheim.
Im Osten von Heppenheim trägt die B 460 den Straßennamen Siegfriedstraße und verläuft in einem Tal, Höhenunterschied von West nach Ost von ca. 108 m + NN auf etwa ca. 128 m + NN steigend. Der Stadt-bach ist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1km verdolt, die Siegfriedstraße ist eine dicht bebaute Straße.
Im Osten von Heppenheim trägt die B 460 den Straßennamen Siegfriedstraße und verläuft in einem Tal, Höhenunterschied von West nach Ost von ca. 108 m + NN auf etwa ca. 128 m + NN steigend. Der Stadt-bach ist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1km verdolt, die Siegfriedstraße ist eine dicht bebaute Straße.
Die bestehende Verdolung des Stadtbaches unter der Siegfriedstraße soll in mehreren Bauabschnitten in städtebaulich schwieriger Lage erneuert werden; siehe Kapitel 1 Objekt-und Tragwerksplanung Ingeni-eurbauwerke Verdolung Stadtbach.
Im Zuge dieser Erneuerung wird der Straßenraum der Siegfriedstraße neu gestaltet; siehe
Desweiteren wird eine Straßenentwässerung der B 460 über einen Kanal DN 400 mit 2 Sedi-Pipe-Anlagen neu hergestellt und es wird ein vorhandener Schmutzkanal der Stadt Heppenheim in einzelnen Abschnit-ten mit teilweiser Dimensionserweiterung und Änderung der Trassenführung erneuert; siehe Kapitel 2 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage / Schmutzwas-serkanal.
Desweiteren wird eine Straßenentwässerung der B 460 über einen Kanal DN 400 mit 2 Sedi-Pipe-Anlagen neu hergestellt und es wird ein vorhandener Schmutzkanal der Stadt Heppenheim in einzelnen Abschnit-ten mit teilweiser Dimensionserweiterung und Änderung der Trassenführung erneuert; siehe Kapitel 2 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage / Schmutzwas-serkanal.
Die Bauvorhaben finden zeitgleich statt, d. h. es sind weitere und sonstige Leistungen über alle Leis-tungsbereiche erforderlich. Versorgungsleitungen mehrerer Sparten sind während der Baumaßnahme zu sichern, teilweise umzulegen und in den Bauablauf zu integrieren. Die Integrationsplanungen und weitere, auch bauvorbereitende Entwurfsleistungen; siehe Kapitel 3 Weitere / Sonstige Leistungen.
Die Bauvorhaben finden zeitgleich statt, d. h. es sind weitere und sonstige Leistungen über alle Leis-tungsbereiche erforderlich. Versorgungsleitungen mehrerer Sparten sind während der Baumaßnahme zu sichern, teilweise umzulegen und in den Bauablauf zu integrieren. Die Integrationsplanungen und weitere, auch bauvorbereitende Entwurfsleistungen; siehe Kapitel 3 Weitere / Sonstige Leistungen.
Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 2 — 4,
— Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 1 — 4,
— Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 3 u. 5.
Leistungszeitraum, Fristen:
— Späteste Zuschlagserteilung: Oktober 2021.
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist,
Rechtskräftig verurteilt worden ist. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Erklärung,
a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
b) ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage Freitag, 16. Oktober 2020, 9.50, VG-0459-2020-0030 Auftragsbekanntmachung: 9 / 18 stellen,[§ 124 Abs. 3 GWB],
c) ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises.
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der
Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu erbringen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV] Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Angebotsunterlagen vorzulegen. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu erbringen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV] Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Angebotsunterlagen vorzulegen. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person bearbeitet wurden.
— § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person bearbeitet wurden.
Angaben zu folgender Funktion werden gefordert werden gefordert:
— Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
— Planung Verkehrsanlage,
— Planung Brückenbauwerk sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 2 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters größer 5 Jahre,
— Nachweis gemäß 30ungen gemäß dem Vordruck.
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
— Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich Planung…
… Verkehrsanlage, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde,
… Brückenbauwerk, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde,
— Die Referenzprojekte aus den Aufgabenbereichen Planung Verkehrsanlage und Planung Brückenbauwerk müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.
— Die Referenzprojekte aus den Aufgabenbereichen Planung Verkehrsanlage und Planung Brückenbauwerk müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafenregelung für:
— Vertragsfristen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Kriterium 1 (§ 46 (3) Nr. 2 VgV):
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. (Alternative 1:) Bei der Wertung des Kriteriums wird die Funktion Sicherheits- und Gesundheitskoordinator berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. (Alternative 1:) Bei der Wertung des Kriteriums wird die Funktion Sicherheits- und Gesundheitskoordinator berücksichtigt.
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von dem für die jeweilige Funktion vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von dem für die jeweilige Funktion vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
Kriterium 2 (§ 46 (3) Nr.1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Aufgabenbereiche berücksichtigt:
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten wie folgt bewertet:
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.)
Und insbesondere auf
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Hinweis:
Besteht ein Kriterium aus mehreren Unterkriterien, werden die Unterkriterien jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten analog dem vorstehenden Bewertungsschema bewertet.
Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Kriterium 2 (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): 100 %, es entfallen auf die Unterkriterien:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-06-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Quelle: OJS 2021/S 081-208815 (2021-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesstraße B 460 verbindet das Hessische Ried und die Autobahnen A 5 und A 67 mit dem Odenwald. Ein Teilstück verläuft als zweibahnige Bundesstraße durch die Kreisstadt 64646 Heppenheim.
Im Osten von Heppenheim trägt die B 460 den Straßennamen Siegfriedstraße und verläuft in einem Tal, Höhenunterschied von West nach Ost von ca. 108 m + NN auf etwa ca. 128 m + NN steigend. Der Stadtbach ist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1 km verdolt, die Siegfriedstraße ist eine dicht bebaute Straße.
Die bestehende Verdolung des Stadtbaches unter der Siegfriedstraße soll in mehreren Bauabschnitten in städtebaulich schwieriger Lage erneuert werden; siehe Kapitel 1 Objekt-und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Verdolung Stadtbach.
Im Zuge dieser Erneuerung wird der Straßenraum der Siegfriedstraße neu gestaltet; siehe
Kapitel 2 Objektplanung Verkehrsanlage Straßenausbau.
Desweiteren wird eine Straßenentwässerung der B 460 über einen Kanal DN 400 mit 2 Sedi-Pipe-Anlagen neu hergestellt und es wird ein vorhandener Schmutzkanal der Stadt Heppenheim in einzelnen Abschnitten mit teilweiser Dimensionserweiterung und Änderung der Trassenführung erneuert; siehe
Kapitel 2 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage / Schmutzwasserkanal.
Die Bauvorhaben finden zeitgleich statt, d.h. es sind weitere und sonstige Leistungen über alle Leistungsbereiche erforderlich. Versorgungsleitungen mehrerer Sparten sind während der Baumaßnahme zu sichern, teilweise umzulegen und in den Bauablauf zu integrieren. Die Integrationsplanungen und weitere, auch bauvorbereitende Entwurfsleistungen; siehe Kapitel 3 Weitere / Sonstige Leistungen.
Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Die Bundesstraße B 460 verbindet das Hessische Ried und die Autobahnen A 5 und A 67 mit dem Odenwald. Ein Teilstück verläuft als zweibahnige Bundesstraße durch die Kreisstadt 64646 Heppenheim.
Im Osten von Heppenheim trägt die B 460 den Straßennamen Siegfriedstraße und verläuft in einem Tal, Höhenunterschied von West nach Ost von ca. 108 m + NN auf etwa ca. 128 m + NN steigend. Der Stadtbach ist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1 km verdolt, die Siegfriedstraße ist eine dicht bebaute Straße.
Die bestehende Verdolung des Stadtbaches unter der Siegfriedstraße soll in mehreren Bauabschnitten in städtebaulich schwieriger Lage erneuert werden; siehe Kapitel 1 Objekt-und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Verdolung Stadtbach.
Im Zuge dieser Erneuerung wird der Straßenraum der Siegfriedstraße neu gestaltet; siehe
Desweiteren wird eine Straßenentwässerung der B 460 über einen Kanal DN 400 mit 2 Sedi-Pipe-Anlagen neu hergestellt und es wird ein vorhandener Schmutzkanal der Stadt Heppenheim in einzelnen Abschnitten mit teilweiser Dimensionserweiterung und Änderung der Trassenführung erneuert; siehe
Kapitel 2 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage / Schmutzwasserkanal.
Die Bauvorhaben finden zeitgleich statt, d.h. es sind weitere und sonstige Leistungen über alle Leistungsbereiche erforderlich. Versorgungsleitungen mehrerer Sparten sind während der Baumaßnahme zu sichern, teilweise umzulegen und in den Bauablauf zu integrieren. Die Integrationsplanungen und weitere, auch bauvorbereitende Entwurfsleistungen; siehe Kapitel 3 Weitere / Sonstige Leistungen.
Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bundesstraße B 460 verbindet das Hessische Ried und die Autobahnen A 5 und A 67 mit dem Odenwald. Ein Teilstück verläuft als zweibahnige Bundesstraße durch die Kreisstadt 64646 Heppenheim.
Im Osten von Heppenheim trägt die B 460 den Straßennamen Siegfriedstraße und verläuft in einem Tal, Höhenunterschied von West nach Ost von ca. 108 m + NN auf etwa ca. 128 m + NN steigend. Der Stadtbach ist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1 km verdolt, die Siegfriedstraße ist eine dicht bebaute Straße.
Im Osten von Heppenheim trägt die B 460 den Straßennamen Siegfriedstraße und verläuft in einem Tal, Höhenunterschied von West nach Ost von ca. 108 m + NN auf etwa ca. 128 m + NN steigend. Der Stadtbach ist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1 km verdolt, die Siegfriedstraße ist eine dicht bebaute Straße.
Die bestehende Verdolung des Stadtbaches unter der Siegfriedstraße soll in mehreren Bauabschnitten in städtebaulich schwieriger Lage erneuert werden; siehe Kapitel 1 Objekt-und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Verdolung Stadtbach.
Desweiteren wird eine Straßenentwässerung der B 460 über einen Kanal DN 400 mit 2 Sedi-Pipe-Anlagen neu hergestellt und es wird ein vorhandener Schmutzkanal der Stadt Heppenheim in einzelnen Abschnitten mit teilweiser Dimensionserweiterung und Änderung der Trassenführung erneuert; siehe
Desweiteren wird eine Straßenentwässerung der B 460 über einen Kanal DN 400 mit 2 Sedi-Pipe-Anlagen neu hergestellt und es wird ein vorhandener Schmutzkanal der Stadt Heppenheim in einzelnen Abschnitten mit teilweiser Dimensionserweiterung und Änderung der Trassenführung erneuert; siehe
Kapitel 2 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage / Schmutzwasserkanal.
Die Bauvorhaben finden zeitgleich statt, d.h. es sind weitere und sonstige Leistungen über alle Leistungsbereiche erforderlich. Versorgungsleitungen mehrerer Sparten sind während der Baumaßnahme zu sichern, teilweise umzulegen und in den Bauablauf zu integrieren. Die Integrationsplanungen und weitere, auch bauvorbereitende Entwurfsleistungen; siehe Kapitel 3 Weitere / Sonstige Leistungen.
Die Bauvorhaben finden zeitgleich statt, d.h. es sind weitere und sonstige Leistungen über alle Leistungsbereiche erforderlich. Versorgungsleitungen mehrerer Sparten sind während der Baumaßnahme zu sichern, teilweise umzulegen und in den Bauablauf zu integrieren. Die Integrationsplanungen und weitere, auch bauvorbereitende Entwurfsleistungen; siehe Kapitel 3 Weitere / Sonstige Leistungen.
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 2-4 Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 1-4 Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 3 u. 5 Leistungszeitraum, Fristen: Späteste Zuschlagserteilung: Oktober 2021 Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 2-4 Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 1-4 Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 3 u. 5 Leistungszeitraum, Fristen: Späteste Zuschlagserteilung: Oktober 2021 Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Quelle: OJS 2021/S 143-380883 (2021-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VG-0459-2021-0198
Kurze Beschreibung: Objektplanung Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bergstraße
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Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 6421/403265📞
Fax: +49 6421/403251 📠