B 74 OU Ritterhude: Kartierungen

Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg

Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland plant das Land Niedersachsen vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (regionaler GB Lüneburg) den Neubau der B 74 Ortsumfahrung Ritterhude.
Das Projekt ist durch eine lange Planungshistorie geprägt, die Linienbestimmung der nunmehr bevorzugten Ostvariante erfolgte bereits im Jahre 2015.
Die linienbestimmte Trasse der B 74n führt von der bestehenden B 74, südlich von Osterholz-Scharmbeck, bis zur Verknüpfung mit der jetzigen Kreisstraße 43 am Knotenpunkt K 43 / K 44. Von dort aus führt die Trasse als Ausbaustrecke (jetzige K 43) weiter über die Wümmebrücke (Landesgrenze Niedersachsen/Bremen) und der Ritterhuder Heerstraße zum Autobahndreieck Bremen-Industriehäfen (A 27). Die B 74n ist im Bundesverkehrswegeplan in der Priorität vordringlicher Bedarf eingestuft.
Der gesamte Streckenzug der B74neu hat eine Gesamtlänge von ca. 8,9 km, die sich wie folgt gliedern:
— Neubaustrecke 4,6 km (linienbestimmt),
— Ausbaustrecke 4,3 km (davon 1,8 km in Niedersachsen (K 43) und 2,5 km in Bremen (Ritterhuder Heerstraße)).
Für den Bereich der linienbestimmten Trasse mit Fortführung über den Ausbaubereich der K 43 bis an die Landesgrenze Niedersachsen / Bremen wurde im Jahr 2019 eine faunistische Planungsraumanalyse durchgeführt. Ende 2020 wurde ein Ingenieurbüro mit der Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostvariante beauftragt.
Die mit der linienbestimmten Ostvariante verbundenen erheblichen umweltrelevanten Beeinträchtigungen (die Planungen der B74 Ortsumfahrung berühren die Belange mehrerer Schutzgebiete) müssen nach Vorgabe des Bundesverkehrsministerium im Vorfeld der Entwurfsplanung umfänglich bewertet werden. Dazu gehört auch eine umfängliche Prüfung ernsthaft in Betracht zu ziehender Alternativen, deren notwendige Grundlage eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung ist, die in diesem Jahr durchgeführt wird. Erst mit den Ergebnissen dieser kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob weitere Varianten, neben der derzeitigen Vorzugsvariante, in Betracht kommen.
Mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung ergibt sich somit ein möglicher weiterer oder auch neuer Untersuchungsraum, der die zu prüfenden Alternativen umfasst.
Aktuell werden die Räume im nordwestlichen Bereich von Ritterhude einer faunistischen Planungsraumanalyse unterzogen. Es wird angenommen, dass die Korridore unmittelbar im westlichen Raum (West 1-3) auch weiteren Untersuchungen unterzogen werden müssen, weshalb sich hier direkt ein Kartierbedarf ableitet. Die Korridore im nördlichen Verlauf (Nord 1 und 2) sind optional zu kartieren, hier sind zunächst die Ergebnisse der laufenden Verkehrsuntersuchung abzuwarten. Daneben wird auch der südlich an die linienbestimmte Variante anschließende Bereich der L 151 (Ritterhuder Heerstraße) einer FPA unterzogen. Die Ergebnisse sollen Mitte August 2021 vorliegen. Der Annahme folgend, dass sich der weitere Untersuchungsraum sowohl in umweltfachlicher als auch verkehrsplanerischer Sicht über den gesamten Streckenzug der B74 neu erstreckt macht umfängliche Kartierungen in diesem Korridor notwendig und ist Teil der auszuschreibenden Leistung.
Untersuchungsraumgrößen:
— Ostkorridor = ca. 710 ha,
— Verlängerung Ostvariante = ca. 330 ha,
— Westkorridor = ca. 1 080 ha,
— Nordkorridor = ca. 1 350 ha.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-09 Auftragsbekanntmachung
2022-02-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: P550-1
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland plant das Land Niedersachsen vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (regionaler GB Lüneburg) den Neubau der B 74 Ortsumfahrung Ritterhude. Das Projekt ist durch eine lange Planungshistorie geprägt, die Linienbestimmung der nunmehr bevorzugten Ostvariante erfolgte bereits im Jahre 2015. Die linienbestimmte Trasse der B 74n führt von der bestehenden B 74, südlich von Osterholz-Scharmbeck, bis zur Verknüpfung mit der jetzigen Kreisstraße 43 am Knotenpunkt K 43 / K 44. Von dort aus führt die Trasse als Ausbaustrecke (jetzige K 43) weiter über die Wümmebrücke (Landesgrenze Niedersachsen/Bremen) und der Ritterhuder Heerstraße zum Autobahndreieck Bremen-Industriehäfen (A 27). Die B 74n ist im Bundesverkehrswegeplan in der Priorität vordringlicher Bedarf eingestuft. Der gesamte Streckenzug der B74neu hat eine Gesamtlänge von ca. 8,9 km, die sich wie folgt gliedern: — Neubaustrecke 4,6 km (linienbestimmt), — Ausbaustrecke 4,3 km (davon 1,8 km in Niedersachsen (K 43) und 2,5 km in Bremen (Ritterhuder Heerstraße)). Für den Bereich der linienbestimmten Trasse mit Fortführung über den Ausbaubereich der K 43 bis an die Landesgrenze Niedersachsen / Bremen wurde im Jahr 2019 eine faunistische Planungsraumanalyse durchgeführt. Ende 2020 wurde ein Ingenieurbüro mit der Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostvariante beauftragt. Die mit der linienbestimmten Ostvariante verbundenen erheblichen umweltrelevanten Beeinträchtigungen (die Planungen der B74 Ortsumfahrung berühren die Belange mehrerer Schutzgebiete) müssen nach Vorgabe des Bundesverkehrsministerium im Vorfeld der Entwurfsplanung umfänglich bewertet werden. Dazu gehört auch eine umfängliche Prüfung ernsthaft in Betracht zu ziehender Alternativen, deren notwendige Grundlage eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung ist, die in diesem Jahr durchgeführt wird. Erst mit den Ergebnissen dieser kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob weitere Varianten, neben der derzeitigen Vorzugsvariante, in Betracht kommen. Mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung ergibt sich somit ein möglicher weiterer oder auch neuer Untersuchungsraum, der die zu prüfenden Alternativen umfasst. Aktuell werden die Räume im nordwestlichen Bereich von Ritterhude einer faunistischen Planungsraumanalyse unterzogen. Es wird angenommen, dass die Korridore unmittelbar im westlichen Raum (West 1-3) auch weiteren Untersuchungen unterzogen werden müssen, weshalb sich hier direkt ein Kartierbedarf ableitet. Die Korridore im nördlichen Verlauf (Nord 1 und 2) sind optional zu kartieren, hier sind zunächst die Ergebnisse der laufenden Verkehrsuntersuchung abzuwarten. Daneben wird auch der südlich an die linienbestimmte Variante anschließende Bereich der L 151 (Ritterhuder Heerstraße) einer FPA unterzogen. Die Ergebnisse sollen Mitte August 2021 vorliegen. Der Annahme folgend, dass sich der weitere Untersuchungsraum sowohl in umweltfachlicher als auch verkehrsplanerischer Sicht über den gesamten Streckenzug der B74 neu erstreckt macht umfängliche Kartierungen in diesem Korridor notwendig und ist Teil der auszuschreibenden Leistung. Untersuchungsraumgrößen: — Ostkorridor = ca. 710 ha, — Verlängerung Ostvariante = ca. 330 ha, — Westkorridor = ca. 1 080 ha, — Nordkorridor = ca. 1 350 ha.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umwelttechnische Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg
Postanschrift: Am Alten Eisenwerk 2d
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: hanna.schaefsmeier@nlstbv.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5PR5L7/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5PR5L7 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 134-356721
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. 1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. 2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen. 3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben. 4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland plant das Land Niedersachsen vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (regionaler GB Lüneburg) den Neubau der B 74 Ortsumfahrung Ritterhude.
Das Projekt ist durch eine lange Planungshistorie geprägt, die Linienbestimmung der nunmehr bevorzugten Ostvariante erfolgte bereits im Jahre 2015.
Die linienbestimmte Trasse der B 74n führt von der bestehenden B 74, südlich von Osterholz-Scharmbeck, bis zur Verknüpfung mit der jetzigen Kreisstraße 43 am Knotenpunkt K 43 / K 44. Von dort aus führt die Trasse als Ausbaustrecke (jetzige K 43) weiter über die Wümmebrücke (Landesgrenze Niedersachsen/Bremen) und der Ritterhuder Heerstraße zum Autobahndreieck Bremen-Industriehäfen (A 27). Die B 74n ist im Bundesverkehrswegeplan in der Priorität vordringlicher Bedarf eingestuft.
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Der gesamte Streckenzug der B74neu hat eine Gesamtlänge von ca. 8,9 km, die sich wie folgt gliedern:
— Neubaustrecke 4,6 km (linienbestimmt),
— Ausbaustrecke 4,3 km (davon 1,8 km in Niedersachsen (K 43) und 2,5 km in Bremen (Ritterhuder Heerstraße)).
Für den Bereich der linienbestimmten Trasse mit Fortführung über den Ausbaubereich der K 43 bis an die Landesgrenze Niedersachsen / Bremen wurde im Jahr 2019 eine faunistische Planungsraumanalyse durchgeführt. Ende 2020 wurde ein Ingenieurbüro mit der Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostvariante beauftragt.
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Die mit der linienbestimmten Ostvariante verbundenen erheblichen umweltrelevanten Beeinträchtigungen (die Planungen der B74 Ortsumfahrung berühren die Belange mehrerer Schutzgebiete) müssen nach Vorgabe des Bundesverkehrsministerium im Vorfeld der Entwurfsplanung umfänglich bewertet werden. Dazu gehört auch eine umfängliche Prüfung ernsthaft in Betracht zu ziehender Alternativen, deren notwendige Grundlage eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung ist, die in diesem Jahr durchgeführt wird. Erst mit den Ergebnissen dieser kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob weitere Varianten, neben der derzeitigen Vorzugsvariante, in Betracht kommen.
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Mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung ergibt sich somit ein möglicher weiterer oder auch neuer Untersuchungsraum, der die zu prüfenden Alternativen umfasst.
Aktuell werden die Räume im nordwestlichen Bereich von Ritterhude einer faunistischen Planungsraumanalyse unterzogen. Es wird angenommen, dass die Korridore unmittelbar im westlichen Raum (West 1-3) auch weiteren Untersuchungen unterzogen werden müssen, weshalb sich hier direkt ein Kartierbedarf ableitet. Die Korridore im nördlichen Verlauf (Nord 1 und 2) sind optional zu kartieren, hier sind zunächst die Ergebnisse der laufenden Verkehrsuntersuchung abzuwarten. Daneben wird auch der südlich an die linienbestimmte Variante anschließende Bereich der L 151 (Ritterhuder Heerstraße) einer FPA unterzogen. Die Ergebnisse sollen Mitte August 2021 vorliegen. Der Annahme folgend, dass sich der weitere Untersuchungsraum sowohl in umweltfachlicher als auch verkehrsplanerischer Sicht über den gesamten Streckenzug der B74 neu erstreckt macht umfängliche Kartierungen in diesem Korridor notwendig und ist Teil der auszuschreibenden Leistung.
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Untersuchungsraumgrößen:
— Ostkorridor = ca. 710 ha,
— Verlängerung Ostvariante = ca. 330 ha,
— Westkorridor = ca. 1 080 ha,
— Nordkorridor = ca. 1 350 ha.
B74 Ostkorridor (linienbestimmte Ostvariante zuzügl. Ausbaubereiche K 43 und L 151 Ritterhuder Heerstraße):
— Faunistische Kartierung (Dachs, Avifauna - Brutvögel, Rastvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen, Xylobionte Käfer, Fische und Rundmäuler, Weichtiere),
— Kartierung von Biotoptypen,
— Kartierung von floristischen Arten.
Verlängerung der linienbestimmten Ostvariante:
— Faunistische Kartierung (Artenspektrum voraussichtlich wie Ostkorridor),
Raum nordwestlich von Ritterhude (Westkorridor):
— Faunistische Kartierung (voraussichtlich Avifauna (ggf. ohne Rastvögel), Fledermäuse, Amphibien, Reptilien),
Optional: Raum nordwestlich von Ritterhude (Nordkorridor):
Besondere/Zusätzliche Leistungen:
— Begleitung des Umweltplaners im Zuge der Aufstellung der Planunterlagen,
— Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren.
Dauer: 104 Monate
Beschreibung der Optionen:
Raum nordwestlich von Ritterhude (Nordkorridor):
— Faunistische Kartierung (voraussichtlich Avifauna (ggf. ohne Rastvögel), Fledermäuse, Amphibien, Reptilien),
— Kartierung von Biotoptypen,
— Kartierung von floristischen Arten.
Zusätzliche Informationen:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
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3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
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4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D03_..._Eigenerklaerung-Eignung“.
— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D03_..._Eigenerklaerung-Eignung“.
Mindeststandards:
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03_..._Eigenerklaerung-Eignung“ und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen,
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03_..._Eigenerklaerung-Eignung“.
— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_..._Unterauftragnehmer“, Vordruck „D06_..._Verpflichtung-Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D07_..._Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer“.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters (= Koordinator der Kartierleistungen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters (= 2. Koordinator der Kartierleistungen): 25 %,
— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Internetadresse: www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5PR5L7/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3),
— der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3)) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen,
— wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikations-funktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle,
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— die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an,
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— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_..._Information“,
— nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PR5L7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
Unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg
Postanschrift: Am Alten Eisenwerk 2d
Quelle: OJS 2021/S 134-356721 (2021-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland plante das Land Niedersachsen vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (regionaler GB Lüneburg) den Neubau der B 74 Ortsumfahrung Ritterhude. Das Projekt ist durch eine lange Planungshistorie geprägt, die Linienbestimmung der nunmehr bevorzugten Ostvariante erfolgte bereits im Jahre 2015. Die linienbestimmte Trasse der B 74n führt von der bestehenden B 74, südlich von Osterholz-Scharmbeck, bis zur Verknüpfung mit der jetzigen Kreisstraße 43 am Knotenpunkt K 43 / K 44. Von dort aus führt die Trasse als Ausbaustrecke (jetzige K 43) weiter über die Wümmebrücke (Landesgrenze Niedersachsen/Bremen) und der Ritterhuder Heerstraße zum Autobahndreieck Bremen-Industriehäfen (A 27). Die B 74n war im Bundesverkehrswegeplan in der Priorität vordringlicher Bedarf eingestuft. Der gesamte Streckenzug der B74neu hat eine Gesamtlänge von ca. 8,9 km, die sich wie folgt gliedern: - Neubaustrecke 4,6 km (linienbestimmt) - Ausbaustrecke 4,3 km (davon 1,8 km in Niedersachsen (K 43) und 2,5 km in Bremen (Ritterhuder Heerstraße)). Für den Bereich der linienbestimmten Trasse mit Fortführung über den Ausbaubereich der K 43 bis an die Landesgrenze Niedersachsen / Bremen wurde im Jahr 2019 eine faunistische Planungsraumanalyse durchgeführt. Ende 2020 wurde ein Ingenieurbüro mit der Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostvariante beauftragt. Die mit der linienbestimmten Ostvariante verbundenen erheblichen umweltrelevanten Beeinträchtigungen (die Planungen der B74 Ortsumfahrung berühren die Belange mehrerer Schutzgebiete) müssen nach Vorgabe des Bundesverkehrsministerium im Vorfeld der Entwurfsplanung umfänglich bewertet werden. Dazu gehört auch eine umfängliche Prüfung ernsthaft in Betracht zu ziehender Alternativen, deren notwendige Grundlage eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung ist, die in diesem Jahr durchgeführt wird. Mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung hat sich dabei ein weiterer Untersuchungsraum ergeben, der eine zu prüfende westlich von Ritterhude gelegene Alternative (Westvariante) umfasst. Die Räume im nordwestlichen Bereich von Ritterhude wurden im Sommer 2021 einer faunistischen Planungsraumanalyse unterzogen. Mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung leitete sich für die Westvariante damit direkt ein Kartierbedarf ab, da diese Variante weiteren Untersuchungen unterzogen werden mussten. Daneben wurde auch der südlich an die linienbestimmte Variante anschließende Bereich der L 151 (Ritterhuder Heerstraße) 2021 einer FPA unterzogen.
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Gesamtwert des Auftrags: 883257.59 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 038-098981
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 134-356721
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRJV6

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland plante das Land Niedersachsen vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (regionaler GB Lüneburg) den Neubau der B 74 Ortsumfahrung Ritterhude.
Die linienbestimmte Trasse der B 74n führt von der bestehenden B 74, südlich von Osterholz-Scharmbeck, bis zur Verknüpfung mit der jetzigen Kreisstraße 43 am Knotenpunkt K 43 / K 44. Von dort aus führt die Trasse als Ausbaustrecke (jetzige K 43) weiter über die Wümmebrücke (Landesgrenze Niedersachsen/Bremen) und der Ritterhuder Heerstraße zum Autobahndreieck Bremen-Industriehäfen (A 27). Die B 74n war im Bundesverkehrswegeplan in der Priorität vordringlicher Bedarf eingestuft.
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- Neubaustrecke 4,6 km (linienbestimmt)
- Ausbaustrecke 4,3 km (davon 1,8 km in Niedersachsen (K 43) und 2,5 km in Bremen (Ritterhuder Heerstraße)).
Die mit der linienbestimmten Ostvariante verbundenen erheblichen umweltrelevanten Beeinträchtigungen (die Planungen der B74 Ortsumfahrung berühren die Belange mehrerer Schutzgebiete) müssen nach Vorgabe des Bundesverkehrsministerium im Vorfeld der Entwurfsplanung umfänglich bewertet werden. Dazu gehört auch eine umfängliche Prüfung ernsthaft in Betracht zu ziehender Alternativen, deren notwendige Grundlage eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung ist, die in diesem Jahr durchgeführt wird. Mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung hat sich dabei ein weiterer Untersuchungsraum ergeben, der eine zu prüfende westlich von Ritterhude gelegene Alternative (Westvariante) umfasst.
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Die Räume im nordwestlichen Bereich von Ritterhude wurden im Sommer 2021 einer faunistischen Planungsraumanalyse unterzogen. Mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung leitete sich für die Westvariante damit direkt ein Kartierbedarf ab, da diese Variante weiteren Untersuchungen unterzogen werden mussten.
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Daneben wurde auch der südlich an die linienbestimmte Variante anschließende Bereich der L 151 (Ritterhuder Heerstraße) 2021 einer FPA unterzogen.
- Faunistische Kartierung (Avifauna - Brutvögel, Rastvögel, Dachs, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische und Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Libellen, Weichtiere)
- Kartierung von Biotoptypen
- Kartierung von floristischen Arten
- Faunistische Kartierung (Avifauna - Brutvögel, Rastvögel, Fischotter, Fledermäuse, Amphi-bien, Reptilien, Fische und Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Libellen, Weichtiere)
Raum westlich von Ritterhude (Westkorridor):
- Faunistische Kartierung (Avifauna - Brutvögel, Fischotter, Dachs, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische und Rundmäuler, Tag- und Nachtfalter, Xylobionte Käfer, Laufkäfer, Libellen, Weichtiere)
- Begleitung des Umweltplaners im Zuge der Aufstellung der Planunterlagen
- Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung und zur projektspezifischen Organisation des Projektteams im Erstangebot
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beantwortung der projektspezifischen Fachfragen des Auftraggebers im Präsentations- / Verhandlungsgespräch durch die Mitglieder des Projektteams
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-17 📅
Name: Ökoplan, Institut für ökologische Planungshilfe
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 883257.59 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
unzulässig, soweit:
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Quelle: OJS 2022/S 038-098981 (2022-02-18)