Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens jeweils eine Referenz für die Durchführung, Auswertung und Dokumentation von faunistischen Erfassungen der unter der Leistungsbezeichnung genannten Arten Biber und Haselmaus im Rahmen von Straßenbauvorhaben. Die jeweilige Referenz muss ein mindestens vergleichbares Straßenbauvorhaben abbilden (Bundesautobahn, Bundes- oder Landesstraße).
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium zum Diplom-Biologen oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, inklusive mindestens einer durchgeführten Kartierung der jeweiligen Artengruppe, für die die Fachkraft vorgesehen ist.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung
Die Führungskräfte müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium zum Diplom-Biologen oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, inklusive mindestens einer durchgeführten Projektleitung für faunistische Leistungen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Angabe, welcher Teil der Bewerber-/Bietergemeinschaft die technische Leitung inne hat.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
MS Office ab Version 2003 oder höher, CAD-Software und / oder GIS-Software mit der Fähigkeit der Verarbeitung und Erstellung von Standard-Austauschformaten für Umweltdaten (shape-Dateien), OKSTRA-Schlüssel.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen