B96 planungsbegleitende Vermessung

Straßenbauamt Schwerin

planungsbegleitende Vermessung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-29 Auftragsbekanntmachung
2022-02-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Referenznummer: 220326
Kurze Beschreibung: planungsbegleitende Vermessung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburgische Seenplatte 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Straßenbauamt Schwerin
Postanschrift: Pampower Straße 68
Postleitzahl: 19061
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.rib.de 🌏
E-Mail: vergabe-sba-sn@sbv.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 385-58881010 📞
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/100107 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 213-562131
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
elektronische Öffnung

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
in Abhängigkeit der im Zuge der Planung festgestellten Schwierigkeiten oder Widerständen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: B 96 Neustrelitz- Neubrandenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
Mindeststandards:
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto 618.000,00 Euro
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall:
Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. €.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV – Büroreferenzen
Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe mindestens zwei Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2016 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung vorzulegen.
Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Mindeststandards:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Büroreferenzen
Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe mindestens zwei Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2016 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung vorzulegen.
Eine Referenz entspricht einem Projekt und wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens nachfolgende Kriterien eingehalten werden:
1. Büroreferenzen ab 2016 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung
2. Objekt: Linienbauwerk gemäß HOAI mit einer Länge von mindestens 9 km
3. Leistung: Vektorisierung von Punktwolken zur Erstellung von Bestandsplänen
Aus den Referenzen müssen die geforderten Details hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist. Zudem ist der Auftraggeber anzugeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: SBA Schwerin
Zusätzliche Informationen: elektronische Öffnung

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/100107 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes M-V beim
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14b
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Straßenbauamt Schwerin
Postanschrift: Pampower Straße 68
Postleitzahl: 19061
Telefon: +49 385-58881010 📞
Quelle: OJS 2021/S 213-562131 (2021-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planungsbegleitende Vermessung
Gesamtwert des Auftrags: 92 280 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 040-103450
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 213-562131
ABl. S-Ausgabe: 40

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubrandenburg- Neustrelitz

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-15 📅
Name: Rmk
Nationale Registrierungsnummer: DE 115128412
Postanschrift: Breite Str. 32
Postort: Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland 🇩🇪
Celle 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 92 280 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes M-V
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 040-103450 (2022-02-21)